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Version: 3.5.02

Emittenten

Definition

Ein(e) Emittent/Emittentin ist ein Herausgeber von Wertpapieren. Das können Aktien, Anleihen, Genussscheine, Zertifikate oder auch Optionsscheine sein. Mit der Herausgabe des Wertpapiers verpflichtet sich der Emittent gegenüber dem Käufer, die in dem Papier verbrieften Rechte und Leistungen zu erbringen. Wichtig ist deren Funktion insbesondere bei der Neuemission von Aktien, bzw. Optionsscheinen, da hier der Emittent über den Preis, zu dem z.B. die Aktie zugeteilt wird, entscheidet.

Der Emittent eines Optionsscheins entspricht dem Verkäufer einer Option und wird auch als Stillhalter bezeichnet.




Emittent - Antragsteller der Wertpapiere

Die Bezeichnung Emittent kommt aus dem Lateinischen (lat. „emittere“ – herauslassen, loslassen, entlassen). Damit wird auch deutlich, dass der Emittent die Platzierung der Papiere am Markt üblicherweise nicht selbst vornimmt, sondern eine von ihm beauftragte Bank.

Allgemein ist ein Emittent eine juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die Wertpapiere ausgibt. Der Emittent ist der Antragsteller der Wertpapiere.

Emittentenrisiko

Das Emittentenrisiko besteht aus der Gefahr, dass der Emittent den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dies kann bei Schuldverschreibungen oder Zertifikaten in einer Stundung, einer nur teilweisen Zinsleistung oder nur teilweisen Rückzahlung zum Laufzeitende bestehen. Schlimmstenfalls droht sogar der Totalausfall für den Gläubiger.

Was ein Emittentenrisiko bedeutet, zeigte sich in der Finanzkrise ab 2007, wo nach der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 die von dieser Bank ausgegebenen Zertifikate zunächst vom Börsenhandel ausgesetzt worden.