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home » Börsenforum » Trading / Investments / Wirtschafts- und Börsenthemen » Diskussion zur Abgeltungssteuer
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Maack
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Beitrag54/54, 05.09.06, 16:59:42  | Diskussion zur Abgeltungssteuer
Antworten mit Zitat
dieser text stammt von tina und soll mal grob auf das ganze hinweisen

Zitat:
Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.



Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.


Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.



Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.



Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.



Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!



Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.



Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.



Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.



Aber das schlimmste kommt erst jetzt!



Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.



Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

Beispiel 1



Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--



Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--



jetzige Regelung:

mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Regel:

30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!



Kommentar:

Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?



Beispiel 2



siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds



jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer



Kommentar:

Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!



Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.


Aber es kommt noch schlimmer!!


Beispiel 3



In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.



jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)



Kommentar:

Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.


Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!



Beispiel 4



Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

Verlust 60.000,-- Euro.



jetzige Regel:

Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!


*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!



Kommentar:

Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

Fazit:

Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.



Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.



Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.



Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.



Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.



Grüße

tina

P.S.
Dieser Beitrag hat mich eine Menge Arbeit gekostet. Ich werde in verschiedenen Boards einen Thread eröffnen. Sollte das Thema schon mal in einem anderen Thread angesprochen worden sein, bitte ich um Nachsehen. Aber ich kann jetzt nicht alle Beiträge recherchieren. Ich glaube, es macht trotzdem Sinn, da ich das Thema relativ ausführlich durchleuchtet habe. Weiter weise ich darauf hin, dass ich nicht alles bis in das letzte Detail angeführt habe, so sind beispielsweise aus Übersichtlichkeitsgründen bei den Berechnungen die Solidarzuschläge nicht berücksichtigt. Ich übernehme auch keine Gewähr, dass meine Ausführungen ohne Fehler sind. Der Beitrag beinhaltet lediglich meine persönliche Meinung. Kommentare erwünscht!

MfG Maack
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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Beitrag53/54, 20.09.06, 18:03:52 
Antworten mit Zitat
Ich denke mal, der Hinweis auf Luxemburg bezog sich darauf, dass auch bei Einführung der geplanten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne, der Quellensteuerabzug auf Veräußerungsgewinne nur bei deutschen Banken anfällt.

Wer ein Konto in Luxemburg oder sonstwo unterhält, wird natürlich weiterhin einkommensteuerpflichtig auf seine Veräußerungsgewinne sein und muß diese zwangsläufig im Veranlagungswege (d.h. mit Steuererklärung) versteuern.

Auch für den LEGALEN Daytrader ist somit ein Auslandskonto insoweit vorteilhaft als er - völlig legal - der Besteuerung im Abzugswege komplett entgeht und (wie bisher) seine Veräußerungsgewinne (künftig eben nicht nur solche innerhalb der Jahresfrist) im Veranlagungswege versteuert.

Einziges "praktisches" Problem könnte allenfalls - wie wier schon von bert408 gespostet in der Aufbereitung der steuerrelevanten Daten durch die Auslandsbank liegen, aber wer zu einer Auslandstochter eines deutschen Instituts geht, sollte auch insoweit keinen schlechteren Service bekommen.

Im übrigen bleibt mal abzuwarten (jetzt wohl bis 2009) ob nicht auch der Steuersatz für Veräußerungsgewinne, die nur im Veranlagungswege erfasst werden, bei 25% angesiedelt wird. Wenn ich mal davon ausgehe, dass der typische Heavy-Trader per heute faktisch alle Geschäfte im steuerrelevanten Ein-Jahresfenster tätigt, dann dürfte die Neuregelung (Besteuerung aller Gewinne mit 25%) tendenziell sogar besser sein als die jetzige Regelung (Grenzsteuersatz 42% plus Soli auf alle Gewinne).

Im übrigen verweise ich nochmal darauf, dass mit Abschaffung der Einjahresfrist die Handelsaktivität privater Investoren durchaus ansteigen dürfte, da sich steuerlich motivierte Holdouts nicht mehr lohnen.
MfG Maack
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Beitrag52/54, 23.12.06, 11:48:53 
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Neue Details zur Abgeltungsteuer

von Robert Kracht




In genau zwei Jahren halten die Banken erstmals die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Während einige Punkte wie der Satz von 25 Prozent plus Soli und der Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren schon bekannt sind, bastelt eine Arbeitsgruppe fleißig an den Details.


Werbungskosten Die dürfen überhaupt nicht mehr abgesetzt werden und sind mit dem neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten. Das gilt auch, wenn Anleger mit geringer Progression auf Antrag die Berechnung über den Steuerbescheid wünschen.

Lebensversicherungen Ab 2005 abgeschlossene Policen werden ebenfalls von der Abgeltung erfasst, bei Laufzeiten über mindestens zwölf Jahre und Bezug ab dem 60. Lebensjahr jedoch nur zur Hälfte. Damit belasten hohe Auszahlungen nicht mehr die Progression der übrigen Einkünfte des Steuerbescheids. Der Verkauf von gebrauchten Verträgen wird mit dem Abgeltungssatz erstmals steuerpflichtig. Für private Rentenversicherungen bleibt der günstige Ertragsanteil.

Kapitaleinnahmen Spekulationserträge mit Wertpapieren, Futures, Zinsen, Dividenden sowie Prämien aus Stillhaltergeschäften werden in einen Topf geworfen - Gewinne und Verluste sind nur untereinander verrechenbar. Ein nicht ausgeglichenes Minus wird für die Folgejahre konserviert. Sämtliche schwarze Zahlen belasten nicht mehr den Tarif der übrigen Einkünfte. Wem die Abgeltung zu teuer ist, lässt die Einnahmen komplett im Rahmen einer Günstiger-Prüfung mit seiner individuellen Progression versteuern.

Kirchensteuer Die fällt noch zusätzlich an, wenn Sparer ihrer Bank nicht den Austritt nachweisen. Sie darf aber nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden. Zum Ausgleich mindert sich der Abgeltungssatz um knapp ein Prozent.

Veräußerungsgeschäfte Für Immobilienfonds oder Gebäude bleibt es bei der zehnjährigen Spekulationsfrist, sodass hier mit Abwarten weiterhin die Steuerfreiheit erreicht werden kann. Allerdings darf ein Minus aus dem Hausverkauf nicht mehr mit Börsengewinnen verrechnet werden. Der Zehnjahreszeitraum wird auch für sonstige private Gegenstände eingeführt, wenn mit diesen zumindest kurzfristig auch einmal Einkünfte erzielt werden. Das kann beispielsweise auf Kunstsammlungen oder Antiquitäten zutreffen.

Kontrollen Der 2005 eingeführte Kontenabruf soll für steuerliche Auskünfte nur noch möglich sein, soweit sich die Frage auf Bescheide vor 2009 bezieht. Der Zugriff auf Bankverbindungen fällt also nicht weg, da die Suche nach nicht deklarierten Einnahmen noch Jahrzehnte andauern kann. Außerdem dürfen die Sozialbehörden weiterhin einen Kontenabruf starten, auch für künftige Zeiträume. Die Gemeinden sollen über diesen Weg auch für die Gewerbe- und Grundsteuer aktiv werden dürfen.
MfG Maack
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Beitrag51/54, 23.12.06, 11:51:13 
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so und eine kleine Anregung Cool

Einkommenssteuer in Österreich
bis 10.000€ 0%
10.000 bis 25.000€ 23%
25.000 bis 51.000€ 33,5%
darüber 50%

Bsp: 100.000€ zu versteuern
10.000€ davon mit 0%
15.000€ mit 23% 3450€ Steuern
26.000€ mit 33,5% 8710€ Steuern
49.000€ mit 50% 24.500€ Steuern

Gesamt: 100.000€ 36.660€ Steuern Durchschnittsteuersatz 36,6%
bei 200.000€ wäre es dann ein Steuersatz von 43,3%
MfG Maack
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Beitrag50/54, 27.06.07, 13:36:11 
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http://www.manager-magazin.de/geld/....age/0,2828,490041,00.html
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Beitrag49/54, 16.07.07, 14:13:50 
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Für deutsche Aktionäre heißt es Koffer packen
Mit der Abgeltungssteuer droht Deutschland der schlimmste Aderlass an Kapital seit dem Zweiten Weltkrieg / Von Ekkehard Wenger

WÜRZBURG, 27. Juni. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 besteht dessen Hauptziel in der "Erhöhung der Standortattraktivität" und der "längerfristigen Sicherung des deutschen Steuersubstrats". Deshalb soll die "Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland, vor allem durch Unternehmen, aber auch durch private Haushalte, gebremst werden". Passiert der vom Bundestag verabschiedete Entwurf auch den Bundesrat, darf man getrost davon ausgehen, dass es noch kein Bundesgesetz gegeben hat, das die ihm zugrunde liegenden Ziele so nachdrücklich verfehlt hat wie das jetzt vorgelegte Paragraphenwerk.

[Anmerkung: das Gesetz ist bereits durch den Bundesrat]


Die Senkung der Gewinnsteuerbelastung von 38,64 Prozent auf 29,83 Prozent, die das Finanzministerium für den Fall eines Gewerbesteuerhebesatzes von 400 Prozent vorgerechnet hat, scheint zwar auf den ersten Blick geeignet, den vom Gesetzgeber mitgeteilten Intentionen auch in der Realität Geltung zu verschaffen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Steuersatzsenkungen durch eine Vielzahl von "Gegenfinanzierungsmaßnahmen" und bürokratischen Komplikationen wieder einkassiert werden. Ob es per saldo überhaupt zu einer Entlastung kommt, wie das Ministerium glauben machen will, kann dahinstehen. Viel wichtiger ist allerdings, dass der Pseudo-Entlastung der Unternehmen eine massive Verschärfung des Zugriffs auf der Anlegerebene gegenübersteht. Obwohl offensichtlich ist, dass den Anlegern per saldo gravierende Mehrbelastungen drohen, wenn sie sich den Zumutungen des deutschen Steuerrechts unterwerfen, werden den privaten Haushalten "Entlastungen" vorgegaukelt, die die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland bremsen sollen. So wird die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Dividendenbesteuerung und dessen Ersetzung durch die Abgeltungssteuer in der Begründung zum Regierungsentwurf auf leicht durchschaubare Art schöngerechnet: Die vorgesehene Standardbelastung aus der Abgeltungssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent wird mit der maximalen (!) Belastung aus dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren von 23,7375 Prozent verglichen und die offensichtlich ungünstige Differenz dann mit der Steuersatzsenkung für die Unternehmen verrechnet. Die dort stattfindenden Verschlechterungen der Steuerbemessungsgrundlage werden dabei ebenso verschwiegen wie der Umstand, dass die Höchstbelastung im Halbeinkünfteverfahren bis zum Ende des abgelaufenen Jahres nur 22,155 Prozent betragen hat.

Auf der Basis dieses zurechtfrisierten Datenkranzes wird dann die Botschaft verkündet, bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent sinke die Gesamtbelastung der Dividenden auf Unternehmens- und Anlegerebene zusammengerechnet von bisher 53,21 Prozent auf zukünftig 48,33 Prozent. Dass sich ausgehend vom Stand des Jahres 2006 und unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen auf Unternehmensebene per saldo eine Mehrbelastung ergibt, wird ebenso wenig mitgeteilt wie die Tatsache, dass bei Dividenden, denen aus dem Ausland stammende Gewinne zugrunde liegen, definitiv keine Entlastung der Unternehmen stattfindet, die mit der erhöhten Besteuerung beim Anleger verrechnet werden kann.

Dabei braucht der Anleger noch nicht einmal ausländische Aktien zu halten, um Opfer einer deutlichen Mehrbelastung zu werden: Wenn etwa 80 Prozent der hierzulande ausgezahlten Dividenden von den international tätigen Dax30-Unternehmen erbracht werden, die überwiegend mehr als die Hälfte ihrer Gewinne im Ausland erzielen, wird bereits deutlich, welch plumpe Bauernfängerei in der Begründung zum Regierungsentwurf betrieben wird. Noch lächerlicher erscheint die dort verkündete Steuersenkungspropaganda für den, der sich an elementare Regeln der Portfoliobildung hält und seine Aktienanlagen international diversifiziert.

All dies freilich erscheint noch harmlos im Vergleich zur zentralen Attacke auf den Aktienanleger, nämlich der Unterwerfung von bisher nach einjähriger Haltefrist steuerfreien Aktienkursgewinnen unter die Abgeltungssteuer. Dafür findet sich im Gesetzentwurf vorsichtshalber überhaupt keine Begründung. Es gibt auch keine. Kursgewinne kann es auf die Dauer nur geben, wenn Unternehmen Gewinne machen. Der dann erzielbare Kursgewinn richtet sich danach, was ein Käufer der Eigentumsrechte für die bereits entstandenen oder noch entstehenden Unternehmensgewinne zu zahlen bereit ist. Der Kursgewinn ist geringer als der Unternehmensgewinn, weil dieser beim Anleger nur ankommt, nachdem zuvor die Dividendensteuer abgezweigt wird.

Kursgewinne sind also grundsätzlich bereits mit der Unternehmensgewinn- und der Dividendensteuer vorbelastet, deren zukünftig vorgesehene Summe im Regierungsentwurf selbst mit den schon erwähnten 48,33 Prozent beziffert wird. Dieser Wert liegt über dem Höchstsatz der Einkommensteuer auf alle anderen Einkunftsarten, so dass es für eine allgemeine Kursgewinnsteuer keinerlei steuersystematische Rechtfertigung geben kann. Nicht umsonst ist auf eine solche Steuer bisher verzichtet worden, und nicht umsonst tun dies zahlreiche Nachbarländer nach wie vor.

Wie sich die Abgeltungsbesteuerung von Kursgewinnen auf die Anreize der Haushalte auswirkt, Kapitalanlagen ins Ausland zu verlagern, zeigt die Tabelle, in der ein Vergleich mit Österreich und der Schweiz unter Einbeziehung aller für den Aktienanleger relevanten Steuerarten angestellt wird. Dabei wird von einer für die Zukunft realistischerweise zu erwartenden Aktienrendite von 7,5 Prozent ausgegangen. In guter Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen in der jüngeren Vergangenheit soll sie zu einem Drittel aus Dividenden und zu zwei Dritteln aus Kursgewinnen bestehen.

Blendet man die Belastung mit Erbschaftsteuer aus, so war der Aktienanleger in Deutschland bisher in einer vergleichsweise erträglichen Lage. Bei Einbeziehung der Erbschaftsteuer wird allerdings verständlich, dass die Auswanderung jedenfalls vor anstehenden Erbfällen schon bisher eine geradezu zwingende Lösung war, wenn der Steuerpflichtige nicht einem irrationalen Patriotismus huldigte. Nach Einführung der Abgeltungssteuer werden in Deutschland aber 26,375 Prozent auf Dividenden und Kursgewinne erhoben, was sich bereits ohne Einbeziehung von Erbfällen im internationalen Belastungsvergleich verheerend auswirkt.

Bei Einbeziehung der Erbschaftsteuer ergibt sich eine geradezu pathologische Mehrbelastung in Höhe des rund Fünffachen; denn die 25-prozentige Abgeltungssteuer in Österreich, die immer als Vorbild hingestellt wird, verschont bei Aktienanlagen nicht nur die Kursgewinne, sondern deckt auch die Erbschaftsteuer mit ab. In der Schweiz haben zahlreiche Kantone die Erbschaftsteuer zumindest für direkte Nachkommen und einige sogar überhaupt abgeschafft.

Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass die Unternehmensgewinnbesteuerung sowohl in der Schweiz als auch in Österreich zu niedrigeren Sätzen als den vorgesehenen 29,83 Prozent erfolgt. Dies sollte sich zwar weniger auf den Wohnort des Anlegers auswirken, sondern in erster Linie darauf, wo er investiert; aber wer als Kapitalgeber die räumliche Nähe zu seinen Anlageobjekten als Vorteil ansieht, kann bei niedrigerer Unternehmensbesteuerung im Ausland noch viel weniger in Deutschland gehalten werden, wenn schon die persönlichen Steuern extrem nachteilig ausgestaltet sind.

Bleiben die persönlichen Steuern hingegen erträglich, so kann dies trotz höherer Gewinnbesteuerung Investitionen in Deutschland begünstigen, wenn die räumliche Nähe Überwachung der Investitionsobjekte erleichtert. Zu warnen ist deshalb vor der Vorstellung, der Gesetzgeber könne den Standort fördern, indem er die Unternehmen ein wenig entlastet und sich bei den Anlegern dafür schadlos hält.

Mit der Abwanderung der Anleger werden sich auch viele Investitionen verflüchtigen; denjenigen Investitionen aber, die bleiben oder vielleicht sogar hinzukommen, wird es in vielen Fällen an einer inländischen Eigentümerbasis fehlen - mit allen daraus folgenden Konsequenzen für die Abhängigkeit von ausländischen Kapitalsammelstellen: Wer die inländischen Kapitalgeber vertreibt, muss sich dann eben vermehrt auf das Wesen und Unwesen der Heuschrecken einlassen und akzeptieren, dass die Entscheidungszentren der heimischen Wirtschaft zunehmend im Ausland liegen.

Die Hoffnung des Gesetzgebers auf mehr Steuersubstrat für Deutschland hat nach allem keine reale Basis. Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken und zu gewaltigen Steuerausfällen führen, die alle früheren Abwanderungswellen nach dem Zweiten Weltkrieg weit in den Schatten stellen. Der Strohhalm, an den sich der Fiskus klammern muss, ist allein darin zu sehen, dass Zinseinkünfte, die derzeit noch der vollen Einkommensteuerpflicht unterliegen, durch die Abgeltungssteuer tatsächlich eine Entlastung erfahren, wenn bisher mehr als 25 Prozent Einkommensteuer gezahlt werden mussten.

Aber wie belastbar ist dieser Strohhalm? Zinsen sind die Kapitaleinkünfte der Armen, vor deren Auswanderung sich der Staat selbst dann nicht fürchten muss, wenn sie stattfindet. Bei Anlegern mit hohen Steuersätzen, bei denen die Abgeltungssteuer eine spürbare Entlastungswirkung hätte, werden Zinseinkünfte vom Gesamtvolumen her nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Vorstellung, dass ein kapitalkräftiger Anleger im Land bleibt, weil der Staat seinen Steueranspruch auf 26,375 Prozent der Zinseinkünfte beschränkt, erscheint zu skurril, um daraus Hoffnung für den Standort Deutschland ableiten zu können.

Zu Zeiten, als das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Steuergesetzgeber weniger permissiv eingestellt war als in der jüngsten Vergangenheit, wäre seine Entscheidung prognostizierbar gewesen: Die Abgeltungssteuer wäre gekippt worden. Heute kann man da nicht mehr so sicher sein. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich direkt gegen das Gesetz richtet, noch bevor es angewendet werden kann, ist die Sache aber allemal wert.

Der Verfasser ist Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Uni Würzburg. FAZ, 28.6.07
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Beitrag48/54, 12.09.07, 10:43:39 
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Diskussion um das Thema im Daytrading-Thread...

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Beitrag47/54, 21.10.07, 18:22:20 
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Abgeltungssteuer
Der Fiskus schreckt die Anleger
Von Thomas Schmitt

„Warum kostet wildes Wechseln bald 25 Prozent?“ In großformatigen Anzeigen fragte dies kürzlich eine der größten Fondsgesellschaften, Franklin Templeton Investments. Klar, die Abgeltungssteuer bewirkt, dass bei jedem Verkauf einer Aktie die Kursgewinne nicht mehr nach einem Jahr steuerfrei sind, sondern künftig ein Viertel davon an den Fiskus geht. Dies gilt allerdings erst ab 2009. So ist es beschlossen.

Die Politik war bewusst großzügig. Bis 2009 dürfen alle Anleger ihr Vermögen noch so disponieren, dass es für viele Jahre steueroptimal angelegt ist. Wer also Aktien oder Fonds vor 2009 kauft, kann diese noch Jahre später steuerfrei verkaufen. Doch ob wirklich noch gut ein Jahr Zeit bleibt für alle diese Überlegungen, bezweifeln nun viele reiche Deutsche. Sie reagieren jetzt schon, weil es für sie um besonders viel Geld geht.

Übereifer der Marketingspezialisten?
Ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger investierte heute 100.000 Euro und dieses Geld verzinste sich mit sieben Prozent im Jahr. Dann würden daraus in 20 Jahren 387.000 Euro, rechnete der Fondsmanager Andreas Beys von Sauren Fonds-Service aus. Wer die gleiche Summe dagegen 2009 investierte, zahlte im Laufe von 20 Jahren mehr als 67.000 Euro Abgeltungssteuer. Das Vermögen würde zudem nur auf 274.000 Euro wachsen - das sind mehr als 100.000 Euro weniger.

Solche Rechnungen überzeugen Anleger, werden aber kritisch gesehen: „Übereifrige Marketingspezialisten ergreifen jede Gelegenheit, diesen mutmaßlichen Vorteil auf Folien zu drucken und diese herumzuschicken“, kritisiert Sven Zeller, Partner bei der großen Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance. „Das ist nicht gerade ein gutes Beispiel für politisches Geschick.“

Die Gefahr, schlafende Politiker zu wecken
So etwas müsse unweigerlich den Staat herausfordern. Das sei bei den Zertifikaten auch passiert. Im Mai setzte der Gesetzgeber plötzlich für bestimmte Zertifikate als Stichtag für die Abgeltungssteuer rückwirkend den 14. März 2007 fest. „Auch hier wäre Schweigen Gold gewesen“, sagt Zeller mit Blick auf Steuerschlussverkaufaktionen.

In Frankfurt befürchten daher viele, dass die Branche mit ihrer Werbung in Berlin schlafende Politiker weckt. Denn: Wenn alle Anleger die Umgehungschancen bis Ende 2008 nutzen würden, wäre das ein prima Geschäft für die Finanzbranche. Doch der Fiskus ginge mit seiner neuen Steuer so gut wie leer aus. Dann könnte die Abgeltungssteuer, die noch gar nicht gilt, auch gleich wieder abgeschafft werden.

Gerüchte um eine Nacht-und-Nebel-Aktion
Ist das im Sinne des Staates? Nein, antworten Vermögensverwalter. Deshalb halten sich seit Wochen auch hartnäckig Gerüchte, die Abgeltungssteuer könnte noch einmal verschärft werden - durch einen vorgezogenen Stichtag. Bislang gilt ja als Termin der 1. Januar 2009.

Manche glauben, dies könnte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion schon am kommenden Mittwoch passieren, wenn der Finanzausschuss des Bundestags tagt. Andere blicken auf die Bundestagssitzungen am 7. und 9. November, wenn das Steueränderungsgesetz verabschiedet werden soll.

Offiziell dementiert das Finanzministerium
Ist das wahrscheinlich? Nein, sagen Verbände genauso wie Banker und Fonds. Der Fondsverband BVI verwies in einer öffentlichen Anhörung am 10. Oktober auf die „Grundsätze des Vertrauensschutzes“. Diese müssen insbesondere für den typischen Privatanleger gelten. Das Finanzministerium dementierte auf Anfrage offiziell: Die Abgeltungssteuer sei beschlossen. „Es gibt keinen Antrag, da etwas zu ändern“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Steinbrück.

Dennoch beobachten die Beamten des Ministeriums die Reaktion der Branche genau. Ob die Politik gegebenenfalls „nachjustiere“, war nach allem, was aus dem Ministerium zu hören ist, bis zum Wochenende aber noch offen.

Wer früh handelt, hat nichts zu verlieren
Vermögende reagieren dennoch bereits massiv. Selbst wenn die Basis der Gerüchte als schwach eingeschätzt wird, empfehlen Vermögensverwalter wie Thomas Grüner ihren Kunden schon heute zu handeln. Falls der Stichtag nicht vorgezogen würde, wäre nichts verloren, so das Argument.

Man hätte ja im Zweifel nichts falsch gemacht und könne Ende 2008 noch einmal sein Depot umschichten - steuerfrei. Das Thema ist heikel, viele wollen sich in Frankfurt gar nicht äußern. Kein Blatt vor den Mund nimmt dagegen der Vermögensverwalter Hendrik Leber: „Derzeit werden Milliardensummen verschoben - wegen der Angst vor einem früheren Stichtag für die geplante Abgeltungssteuer“, schätzt er. Auch privat richtet er sich darauf ein, weil er dem Staat in Steuerdingen inzwischen fast alles zutraut.

Gerüchteweise bereiten sich auch die Banken darauf vor, dass die Abgeltungssteuer früher kommt als offiziell geplant. Hinter vorgehaltener Hand fallen die Namen so gut wie aller bekannten großen Kreditinstitute.

Berater warnen vor Panik
Vollkommen unbegründet ist die Angst vor Änderungen ja auch nicht. Zumindest dem „Luxemburger Millionärsfonds“ könnte es an den Kragen gehen. Auslöser ist ein Änderungsvorschlag, den der Bundesrat gemacht hat. Luxemburg hatte Mitte Februar sein Investmentrecht geändert. Ab einer Mindesteinlage von 1,25 Millionen Euro können Privatpersonen dort nun die alleinigen Anleger eines Spezialfonds sein und der Abgeltungssteuer „ganz entgehen“, erklärt Grüner.

Das hat auch der Bundesrat erkannt. Es sei davon auszugehen, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer „über Fondsgestaltungen dauerhaft umgangen wird“, stellt er fest. Gemeint waren hier aber nur die Millionäre, was von vielen in der Finanzbranche nicht beachtet wird.

Was heißt dies nun für Anleger, die noch die Vorteile der beschlossenen Regelung nutzen wollen? Wer ohnehin die neue Abgeltungssteuer nutzen wollte, um sein Depot umzukrempeln, kann dies vorziehen. Berater warnen allerdings vor Panik. Durch vorschnelle Entscheidungen werde nichts gewonnen, sondern auf Dauer eher mehr Geld in den Sand gesetzt.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Am 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt. Nach dem im Sommer beschlossenen Gesetz sind dann Kursgewinne immer steuerpflichtig. Bisher sind sie steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Jahr vergangen ist. Dividenden sind zudem künftig voll zu versteuern, bisher war es nur die Hälfte. Aktien sind daher der Hauptverlierer der Neuregelung. Für alle Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, gilt ab 2009 ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Banken führen die Steuer ab, die Steuerlast ist damit abgegolten (Abgeltungssteuer), der Anleger muss die Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Derzeit werden die Erträge mit dem persönliche Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet. Gut- und Durchschnittsverdiener zahlen also künftig weniger, wenn sie gar keine oder nur wenig Aktien besitzen. Wer bisher einen Steuersatz von unter 25 Prozent hatte, kann seine Erträge weiter in der Steuererklärung angeben und zahlt dann weniger.

Das Gesetz sieht eine Übergangsregel vor. Kursgewinne werden bei Käufen, die bis Ende 2008 erfolgen, noch nach den alten Steuerregeln behandelt. Gewinne sind also nach einem Jahr steuerfrei. Das nutzt die Finanzbranche für eine Art Steuer-Schlussverkauf. Für Zertifikate gilt die Ausnahme nur, wenn sie bis zum 30. Juni 2009 verkauft werden oder wenn sie vor dem 14. März dieses Jahres gekauft wurden. dys.
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802A....Tpl~Ecommon~Scontent.html
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Beitrag46/54, 21.10.07, 18:44:32 
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Viper schrieb am 21.10.2007, 18:22
Abgeltungssteuer
Der Fiskus schreckt die Anleger


http://www.bundesfinanzministerium...../Einkommensteuer/006.html

Nr.: 14 whistle
gemäß § 34 WpHG darf der Autor zu jederzeit Short- oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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Beitrag45/54, 01.12.07, 16:05:58 
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Hiho,

ich hab die letzten Stunden mal einwenig im Netz gesurft, um mal so langsam den Abgeltungssteuerdschungel zu erschließen. Sehr viel schlauer bin ich nicht, was vorallem daran liegt, dass oft Leute mit noch weniger Halbwissen als ich, allesmögliche behaupten.


Eine Frage ist mir nicht klar, bzw. lässt mich Schlimmes erahnen. Die Werbungskosten sollen entfallen, bzw. sind in dem Sparer-Pauschbetrag von 800 EUR enthalten.
Wie sieht es da aus mit den Kosten für Tradingplatform und Realtime-Kursversorgung? Das man die Fahrt zur HV nicht mehr absetzen kann ist mir mehr oder weniger egal, aber das sind locker Summen im mittleren 4stelligen Bereich, die man dann nicht mehr verrechnen kann.
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Beitrag44/54, 01.12.07, 17:17:35 
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Ok ...antwort steht wahrscheinlich hier

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf


Seite 6 Punkt g) erster Satz:

Gewinn ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten;

Meine Befürchtungen sind somit unbegründet ...denk ich jedenfalls.


LLG schrieb am 01.12.2007, 16:05
Hiho,

ich hab die letzten Stunden mal einwenig im Netz gesurft, um mal so langsam den Abgeltungssteuerdschungel zu erschließen. Sehr viel schlauer bin ich nicht, was vorallem daran liegt, dass oft Leute mit noch weniger Halbwissen als ich, allesmögliche behaupten.


Eine Frage ist mir nicht klar, bzw. lässt mich Schlimmes erahnen. Die Werbungskosten sollen entfallen, bzw. sind in dem Sparer-Pauschbetrag von 800 EUR enthalten.
Wie sieht es da aus mit den Kosten für Tradingplatform und Realtime-Kursversorgung? Das man die Fahrt zur HV nicht mehr absetzen kann ist mir mehr oder weniger egal, aber das sind locker Summen im mittleren 4stelligen Bereich, die man dann nicht mehr verrechnen kann.

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Beitrag43/54, 19.12.07, 17:57:18 
Antworten mit Zitat
bei nordnet wird es keine abzüge /verrechungen innerhalb des jahres geben:

Die deutsche Abgeltungssteuer

Sehr geehrter Kunde,

ab 01.01.2009 wird in Deutschland die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so
genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt. Die Erhebung der Steuer erfolgt dabei unabhängig
vom persönlichen Einkommensteuersatz, sondern durch einen einheitlichen Steuersatz von 25 %
zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Es werden sowohl Zinsen, Dividenden,
Gewinne aus Aktienverkäufen sowie sonstige Kapitalerträge komplett besteuert. Das bisher
angewandte Halbeinkünfteverfahren für Dividenden gilt ab 2009 nicht mehr und die
Spekulationsfrist von 12 Monaten entfällt.

Die Nordnet Bank wird Ihre Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterwerfen.
Als schwedisches Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in Schweden und ohne Betriebsstätte in
Deutschland ist die Nordnet Bank nicht zum Einbehalt der deutschen Abgeltungssteuer
verpflichtet.

Dadurch, dass die Nordnet Bank keine Abgeltungssteuer abführt, steht Ihnen das Geld aus
Wertpapierverkäufen (ohne Abzug von 25 % Abgeltungssteuer) das ganze Jahr für den
Wertpapierhandel zur Verfügung. Die Erträge werden Ihnen vollständig auf Ihr Depot gebucht
und erhöhen somit Ihr Handelsvolumen um den tatsächlichen Erlös.
Als Kunde unterliegt es jedoch dann Ihrer Verantwortung, die Kapitalerträge beim Finanzamt
pflichtgemäß anzuzeigen und die Steuer darauf abzuführen.
Wir werden Ihnen in der Jahresendabrechnung, welche allen Kunden kostenfrei im Depot zur
Verfügung gestellt wird, die auf die Kapitalerträge zu zahlende Steuer angeben. Die Ihnen zur
Verfügung gestellten Informationen sind in jeder Weise ausreichend für die Deklarierung Ihrer
Wertpapiergeschäfte.
Mehr Informationen über die Abgeltungssteuer finden Sie auf unserer Homepage
www.nordnetbank.de unter dem Reiter „Depot - Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer“.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag42/54, 27.12.07, 09:07:34 
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Ein recht aktueller Link zur Abgeltungssteuer 2009, wer sich damit schon mal beschäftigen will Smile
http://www.sparkasse.de/privatkunde....bau/abgeltungssteuer.html
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Beitrag41/54, 28.12.07, 17:39:05 
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Information zur Abgeltungsteuer ab 2009

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 unterliegt neuen und schwierigen Regeln.

Die Kirchensteuerpflicht wird bei der Abgeltungssteuer mit Sonderregeln berücksichtigt.

Für private Kapitaleinkünfte fallen grundsätzlich 25% Abgeltungsteuer an, die in der Einkommensteuererklärung dann nicht mehr berücksichtigt werden müssen bzw. können, weil Sie direkt von dem Institut, bei dem Sie Ihr Depot haben, erhoben und an den Fiskus abgeführt werden.

Sollte Ihr persönlicher Einkommensteuersatz allerdings unter dem Abgeltungssteuersatz (25%) liegen, können Sie die Kapitaleinkünfte auf Antrag in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen lassen. Ehepaare haben bei Zusammenveranlagung nur ein einheitliches Wahlrecht. Gestellt wird der Antrag für sämtliche Kapitalerträge eines Jahres und zwar bei Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Wichtig: Das Finanzamt prüft, ob die allgemeinen Regeln zur Ermittlung der Einkommensteuer günstiger sind als die Abgeltungssteuer. Ergibt sich z.B., dass Ihr Steuersatz über 25% liegt, gilt der Antrag als nicht gestellt und die Abgeltungssteuer wird auf Ihre Kapitaleinkünfte angewendet.

Wurde die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte bereits an der Quelle (Institut) erhoben, haben Sie das Wahlrecht, diese geltend zu machen, damit steuermindernde Tatbestände, die beim Steuerabzug an der Quelle unberücksichtigt geblieben sind (z.B. ein Verlustvortrag), noch berücksichtigt werden können. Die Möglichkeit den Steuereinbehalt des Instituts überprüfen zu lassen, steht Ihnen frei, so dass Sie z.B. nicht berücksichtigte Anschaffungskosten in Ihrer Steuer-Veranlagung anführen können.

Zu einer Einkommensteuererstattung kann es kommen, wenn Sie die Kapitaleinkünfte in diesen Fällen in der Veranlagung geltend machen, weil die entsprechenden Erträge dennoch nicht dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen. Stattdessen wird die tarifliche Einkommensteuer um 25 % der, durch die genannten Tatbestände geminderten, Einkünfte erhöht. Da die einbehaltene Abgeltung­steuer auf die hier geltend gemachten Einkünfte höher ist als der bei der Steuerfestsetzung zugrunde gelegte Betrag, wird die einbehaltene Abgeltung­steuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Dies wird wie beschrieben berechnet, da der Steuerabzug ohne die in der Veranlagung zu berücksichtigenden gewinnmindernden Tatbestände erfolgte.

Ab 2009 gilt auch das Halbeinkünfte-Verfahren für priv. Kapitaleinkünfte nicht mehr. Volle 100% werden angesetzt. Werbungskosten sind nicht mehr abziehbar, auch wenn die Kapitalerträge in die Veranlagung einbezogen werden. Gemindert werden Ihre Kapitaleinkünfte nur noch durch den Sparer-Pauschbetrag: Für Ledige 801 € und für zusammen veranlagte Paare 1.602 €.

Bei folgenden Sachverhalten wird die Abgeltungssteuer nicht von der Quelle einbehalten.

Ø Veräußerungsgewinne von GmbH-Anteilen bei nicht wesentlicher Beteiligung (unter 1 %) des Veräußerers

Ø Gewinne aus dem Verkauf von Lebensversicherungen,

Ø Zinsen aus Privatdarlehen zwischen nicht nahe stehenden Personen,

Ø Kapitalerträge, die von einem ausländischen Institut ausgezahlt werden.

In der Einkommensteuererklärung müssen diese Kapitaleinkünfte angegeben werden. Die Einkommensteuer wird für diese Erträge gemäß der Abgeltungssteuer auf 25% festgesetzt, wenn der persönliche Einkommensteuersatz nicht günstiger ist.

Auch der Verkauf von Kapitalanlagen unabhängig von der Besitzzeit, zählt zu den Kapitalerträgen, die unter das neue Gesetz fallen.

Bekannte Kapitaleinkünfte wie: Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Invest­mentfonds und Zertifikatserträge werden selbstverständlich mit Abgeltungssteuer besteuert. Stillhalteprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden, werden nun auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst.

Die steuerpflichtigen Einnahmen mindern sich um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien, wenn der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft abschließt.

Steuerbar in bestimmten Fällen ist auch der Verkauf von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung, wie den Lebensversicherungen.

Gültig für Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, und für vorher ab­geschlossene Versicherungen, die zum Verkaufszeitpunkt nicht die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen.

Hat das Versicherungsunternehmen von dem Verkauf erfahren, muss es unverzüglich das Finanzamt des Steuerzahlers informieren.

Die Ein-Jahres-Frist für Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen wurde gestrichen. Unabhängig von der Haltedauer werden solche Gewinne grundsätzlich durch die Abgeltungsteuer besteuert.

Diese Regel gilt für alle Kapitalanlagen die nach dem 31-12-2008 erworben werden. Für vor dem 01-01-2009 erworbene Kapitalanlagen gelten die bisherigen Grundsätze zur Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte, insbesondere die einjährige Spekulations-Frist.

Hiervon ausgenommen sind Zertifikate. Für sie gilt die neue Besteuerung für alle nach dem 30-06-2009 erzielten Veräußerungs­gewinne, wenn die betreffende Kapitalforderung nach dem 14-03-2007 angeschafft wurde.

Zu Einkünften aus Kapitalvermögen zählt der Gesetzgeber ab 2009 insbesondere:

Ø Verkauf von Dividenden, Zinsscheinen und Zinsforderungen

Ø Übertragung von Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken

Ø Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften wie Aktien, GmbH-Anteile oder ähnlichen Beteiligungen.
Hier ist darauf zu achten, dass beim Verkauf von Beteiligungen, deren Umfang mindestens 1 % beträgt, der Ge­winn nicht der Abgeltungsteuer unterliegt, sondern zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Ab 2009 sind diese zu 60 % steuerpflichtig.

Verluste aus solchen Verkäufen sind in Höhe von 60 % uneingeschränkt auch mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen, während bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein eigener Verlustverrechnungskreis zum Tragen käme

Ø Verkauf partiarischer Darlehen oder einer typisch stillen Beteiligung

Ø Termingeschäfte mit variablen Bezugsgrößen und andere Finanzins­tru­mente, welche Termingeschäft-Charakter besitzen

Ø Verkauf sonstiger Kapitalforderungen

Zu dieser Art Verkäufen zählen auch

Ø die vertragsmäßige oder vorzeitige Rückzahlung einer Kapitalforderung

Ø die Abtretung einer Forderung

Ø die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft

Ø und die Endeinlösung eines Wertpapiers oder einer Forderung.

Jede Übertragung auf eine andere Person gilt als Veräußerung der Kapitalanlage, sofern die Veräußerungsgewinne durch Erhebung der Kapitalertrag­steuer besteuert werden.

Bei unentgeltlicher Übertragung können Sie die Besteuerung verhindern, wenn Sie es der auszahlenden Stelle nachweisen. Korrekturen sind andernfalls nur durch ein Veranlagungsverfahren möglich.

Zwischen nahe stehenden Personen oder den Anteilseignern von Kapitalgesellschaften bzw. diesen nahe stehende Personen gilt die Abgeltungsteuer für Einkünfte nicht, wenn es sich um typisch stille Beteiligungen, partiarische Darlehen oder sonstigen Kapitalforderungen handelt. Dies gilt ebenfalls bei Kapitalertragsschulden Dritter, die ihrerseits einem Betrieb des Gläubigers Kapital überlassen haben;

Die so genannte „Back to Back“ Finanzierungen.

Bei Lebensversicherungen wird die Hälfte des Unterschiedsbetrags zw. Versicherungsleistung und den geleisteten Beiträgen als Ertrag angesetzt, wenn der Vertragsabschluss mind. 12 Jahre zurückliegt und die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. In diesen Ausnahmefällen müssen Sie die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Sollte für diese Fälle Kapitalertragsteuer einbehalten worden sein, wird sie auf die ermittelte Einkommensteuer angerechnet, ebenso sind bei Veranlagung die tatsächlichen Werbungskosten abziehbar.

Durch einen Freistellungsauftrag oder Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung lässt sich der Abzug der Abgeltungsteuer vermeiden, allerdings darf beim Freistellungsauftrag der Gesamtbetrag den neuen Sparer-Pausch­betrag nicht übersteigen.

Verlustverrechnungen können bereits vom Kreditinstitut bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden. Ein Antrag auf Veranlagung von Verlusten kann sich steuermindernd auswirken.

Auf Einzelunterneh­mungen, bei denen die Kapitalerträge zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft gehören, wird die Abgeltungssteuer nicht angewendet.

Eine wesentliche Änderung ergibt sich für betriebliche Kapitalerträge, weil aus dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren ein Teileinkünfteverfahren wird und die Steuerfreistellung nur noch 40 % beträgt.

Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) bleibt die Steuerbefreiung von Beteiligungserträgen bestehen.

Unverändert wird der Verkauf von Immobilien, die zum Privatvermögen gehören, behandelt. Steuerpflichtige Gewinne liegen erst dann vor, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.

Kontenabrufersuchen (Einsicht in Ihr Konto) seitens der Finanz- und anderer Behörden unterliegen neuen Regeln. So gibt es dort nun auch eine Aufzählung von Kontoabrufen, die auch für außersteuerliche Zwecke zulässig sind.

Die obigen Ausführungen sind nur eine Kurzdarstellung der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgeschäften und stellen keine Steuerberatung dar. Zu Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Betragsangaben beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Die Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung.

http://www.actior.de/518.0.html
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Beitrag40/54, 04.02.08, 19:54:04 
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Steuersünder büßen teuer
Von Dyrk Scherff
http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01....Tpl~Ecommon~Scontent.html

Aus den Augen, aus dem Sinn: Haben Deutsche erst mal ihr Geld am Fiskus vorbei in Steueroasen wie die Schweiz geschafft, kümmert sie das deutsche Steuerrecht meist nicht mehr. Doch das ist ein Fehler. Wenn Anfang 2009 die neue Abgeltungssteuer kommt, kann das auch Folgen für die Schwarzkonten im Ausland haben.

Nämlich dann, wenn sie entdeckt werden. „Wer viel mit Aktien spekuliert, die Kursgewinne aber verheimlicht und dann vom Fiskus erwischt wird, muss vom nächsten Jahr an deutlich mehr nachversteuern als bisher“, warnt Jan-Olaf Leisner, Anwalt für Steuerstrafrecht in München. Denn die Abgeltungssteuer macht bald alle Kursgewinne steuerpflichtig, auch wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bisher waren solche Geschäfte steuerfrei. Selbst wenn sie über ein heimliches Konto im Ausland abgewickelt wurden. Bei einer Entdeckung des Kontos mussten Gewinne bisher nicht nachversteuert werden.
...
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Beitrag39/54, 07.11.08, 12:08:16 
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aus dem Daytrading-Thread Smile

az-maja schrieb am 07.11.2008, 11:35 Uhr
nöö, das Halbeinkünfteverfahren fällt ja weg....

selbst bei höchststeuersatz bezahlt man aktuell in 2008 nur ca. 25 %, so fern man aktien tradet.... Embarassed

greenhorn schrieb am 07.11.2008, 11:31 Uhr
ist auch von Institut zu Institut unterscheidlich - gibt auch welche die keine Rückverechnung machen..............aber im Grunde ist die Erklärung schon i.O.
! ganz wichtig ist auch folgendes:
1.wenn ihr Kirchensteueropflichtig seid, gebt es unbedingt vor dem 31.12.2008 an, ansonsten hat die Abgeltungsteuer keine abgeltende Wirkung und ih müßt trotzdem in die Erklärung gehen

2.wenn euer persönlicher Steuersatz unter 25% liegt empfiehlt es sich auch in die Erklärung (2010)
zu gehen und eine Besserstellung zu beantragen - weil dann gibst die Differenz zurück

3. wenn euer Steuersatz über 25% liegt fahrt ihr in Zukunft besser............. kichern

az-maja schrieb am 07.11.2008, 11:18 Uhr
Chewi schrieb am 07.11.2008, 11:06 Uhr
rafft das jemand mit der Abgeltung nun...das Kundenanschreiben von Etrade ist ja mehr verwirrend als aufklärend


hi chewi..Smile


Timo R. hat mir das folgendermassen erklärt :

bsp:
am 2.Jan machst du 4 K gewinn....

dir werden sofort 1 K abgezogen als abgeltungssteuer...

am 3. jan machst du 2 K verlust...

dann bekommt du intern bei etrade eine steuergutschrift von 0,5 K

am 4. an machst du 6 K gewinn, davon 1,5 K abgeltungssteuer

die werden mit den 0,5 K vom 3. jan verrechnet und für den 4. jan zahlst du dann nur 1,0 K abgeltungssteuer....


grüße, az

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Beitrag38/54, 24.11.08, 18:57:24 
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vendetta schrieb am 24.11.2008, 18:52 Uhr
kursgewinne sind hier steuerfrei, das stimmt wohl. aber nur für private. für professionelle trader, die kein anderes einkommen als erträge aus wertpapiergeschäften erzielen, zählt dieser umstand nicht. da werden die erträge normal als einkommen versteuert. übern jahr haltedauer kursgewinne für alle steuerfrei.

riu schrieb am 24.11.2008, 18:50 Uhr
Jungs ab nach Holland oder Schweiz



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Beitrag37/54, 10.12.08, 09:56:49 
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die Abgeltungsteuer kurz, einfach und prägnant erklärt, gibt es hier:

http://www.vimeo.com/2425403
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Beitrag36/54, 10.12.08, 10:29:54 
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Herzlich Willkommen und Danke für den Link Smile
Funcake schrieb am 10.12.2008, 09:56 Uhr
die Abgeltungsteuer kurz, einfach und prägnant erklärt, gibt es hier:

http://www.vimeo.com/2425403
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Beitrag35/54, 11.12.08, 18:23:26 
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Novum schrieb am 11.12.2008, 18:22 Uhr
Letztlich kommt alles aufs gleiche hinaus:

Wenn du im Ausland ein Konto eröffnest musst du am ende des Jahres deinen Gesamtgewinn in deiner Steuererkl. angeben und das wird entsprechend mit 25 % abgegolten bzw. versteuert. Das wird das erste passieren. Danach kannst du von ausgehen das dich dein Finanzamt schätzen wird. Hast Du in 2008 beispeilsweise 50 k verdient so wirst du ab 2009 schon mal mtl. 4 k als Vorauszhalung abdrücken.

Bei E*TRADE hast du zum Beispiel einen Topf wo am Tagesende alle Gewinne udn Verlsuet gematcht werden. Der Gewinn wird mit den 25 % abgegolten. Bei anderen Banken siehts schlecht aus. Da ist es egal wieviel Verluste du machst. Der reine Gewinn wird sofort nach dem Trade abgezogen... Schlecht für die Liqui in deinem Depot


Jannik04 schrieb am 11.12.2008, 18:13 Uhr
Jungs und Mädelzzz mal eine Frage:

Bezüglich Abgeltungssteuer hat doch die Nordnet mit Ihren Kunden die Vereinbarung, da sie ne ausländische Bank ist und in Dtl. keine Filiale unterhält die Abgeltungssteuer nicht abzuführen, sondern jeder Kunde ist dafür selbst verantwortlich.

Jetzt die Frage: Ich habe gehört dass die BNP-Paribas ähnlich verfahren will wenn die Kunden von CortalConsors ihr Depotkonto dahin switchen. BNP hat wohl auch keine Filialen hier? Ich muss mich langsam mit dem Mist befassen, habe am Tag so um die 50 Trades im Schnitt, aber keinen Bock das abends immer alles auseinanderzupopeln!

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Beitrag34/54, 12.12.08, 08:33:41 
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Welcome Blumen

Angevol schrieb am 10.12.2008, 10:29 Uhr
Herzlich Willkommen und Danke für den Link Smile
Funcake schrieb am 10.12.2008, 09:56 Uhr
die Abgeltungsteuer kurz, einfach und prägnant erklärt, gibt es hier:

http://www.vimeo.com/2425403

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Beitrag33/54, 12.12.08, 08:36:11 
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wird E Trade nur 25% Abgeltungssteuer einbehalten oder Soli + event. Kirchensteuer gleich mit? gruebel
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Beitrag32/54, 12.12.08, 08:39:49 
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Wehlofant schrieb am 12.12.2008, 08:36 Uhr
wird E Trade nur 25% Abgeltungssteuer einbehalten oder Soli + event. Kirchensteuer gleich mit? gruebel


und Frage 2: wenn ich vor dem 31.12.08 Wertpapiere kaufe, diese z.B. im Februar verkaufe gilt dann noch das Halbeinkünfteverfahren für Aktien?
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Beitrag31/54, 02.01.09, 11:27:33 
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Cici schrieb am 02.01.2009, 11:02 Uhr
stimmt so

waveor schrieb am 02.01.2009, 10:51 Uhr
das wird von dem Betrag vor oder nach Ordergebühren abgezogen ?

Gewinnfall:

brutto 100 EUR Gewinn, Ordergühren 14 EUR = Nettogewinn 86 EUR
nun von den 86 EUR die 26,375 % Steuern = 63,32 Reingewinn

Verlustfall:
brutto 100 EUR Verlust, Ordergebühren 14 EUR = 114 EUR Nettoverlust
nun kommen in mein Verlusttopf 114EUR d.h. ich muss für meinen nächsten Reingewinn(!) bis 114 EUR keine Steuern zahlen.

hat jemand Einwände gegen eins von den Szenarien ?

Danke

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Beitrag30/54, 05.01.09, 14:20:11 
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Chewi schrieb am 05.01.2009, 14:18 Uhr
jo somit kein Problem wenn man paar Tage später deckt. Depot wird nur minimal dezimiert.
michi2k5 schrieb am 05.01.2009, 14:16 Uhr
Chewi schrieb am 05.01.2009, 14:11 Uhr
so wie es aussieht wird nach dem schließen einer Shortposi sofort gutgeschrieben egal ob overnight oder intraday
waveor schrieb am 05.01.2009, 14:05 Uhr
wird bei etrade die pauschale für den intraday short eigentlich gleich wieder nach dem trade gutgeschrieben oder erst am folgenden tag ?

bei tub wurde im moment nun die pauschale für meine shorts von heute morgen vom konto gebucht, wie es aussieht bekomm ich das geld dann erst wieder morgen früh zurückgebucht.


also ich habs jetzt so verstanden: wenn man für 10.000€ z.B. SWV shortet, werden einem 7,5% vom Wert direkt als Abgeltungssteuer abgezogen, also 750€: Deckt man den short dann am nächsten Tag mit 10% Gewinn, in dem Fall alsobei Gesamtwert 9000€ hat man ja 1000€ gewinn. Darauf zahlt man dann 250€ Abgeltungsteuer. Man bekommt dann also 500€ gutgeschrieben. Deckt man +-0, bekommt man die 750€ wieder gutgeschrieben Smile

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Beitrag29/54, 05.01.09, 15:47:54 
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Paradiso schrieb am 05.01.2009, 15:45 Uhr
0800 3 25 25 40

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Sheep schrieb am 05.01.2009, 15:44 Uhr
Ich stelle die Frage nochmals:

Abgeltunssteuer mal wieder.

Wie issn das, ich habe jetzt bei Consors sagen wir mal 2000€ im Topf Nicht verrechnete Erträge.
D.h. die Summe wurde direkt von den gewinnen abgezogen. 26,xx%. Bis jetzt keine Aktie mit Verlust verkauft.
Ich verkaufe jetzt eine aktie mit 2000€ Verlust. bekomme ich dann die gezahlten Steuern wieder erstattet?Oder wie läuft das ab?

Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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Beitrag28/54, 08.01.09, 21:37:48 
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angenommen ich mache 10 Trades mit Gewinn und zahle darauf 1000 EUR Abgeltungssteuer.
nun mach ich beim 11. Trade 1500 EUR Verlust.

bekommt man nun die bereits gezahlten 1000 EUR Steuer sofort wieder zurück gebucht in Form einer Gutschrift ODER aber zahle ich einfach nun ab meinem 12. Trade keine Steuern mehr, bis ich die Differenz von 500 EUR Steuerguthaben aufgebraucht habe ?



p.s. hat einer ne Lösung für Excel gefunden, mit der ich dieses Verlusttopf Verrechnungs Szenario seitens meines Brokers prüfen kann ?
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Beitrag27/54, 20.01.09, 20:24:01 
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Kaschper schrieb am 05.01.2009, 15:47 Uhr
Paradiso schrieb am 05.01.2009, 15:45 Uhr
0800 3 25 25 40

Smile

Sheep schrieb am 05.01.2009, 15:44 Uhr
Ich stelle die Frage nochmals:

Abgeltunssteuer mal wieder.

Wie issn das, ich habe jetzt bei Consors sagen wir mal 2000€ im Topf Nicht verrechnete Erträge.
D.h. die Summe wurde direkt von den gewinnen abgezogen. 26,xx%. Bis jetzt keine Aktie mit Verlust verkauft.
Ich verkaufe jetzt eine aktie mit 2000€ Verlust. bekomme ich dann die gezahlten Steuern wieder erstattet?Oder wie läuft das ab?


[...]
"Erst beim Verkauf. Ihre Formulierung („wenn ich eindecke“) deutet eher darauf hin, dass Sie einen „echten short“ in einer Aktie meinen. Wie dieser Fall behandelt wird, habe ich erfragt – und zwar bei Cortal Consors. Ich zitiere:

„leider gibt es für das Overnight-Shorten noch keine verbindliche Auskunft des Gesetzgebers bzw. wurde diese Auskunft abgelehnt. Daher gilt zunächst folgendes Verfahren (nur für Overnight-Shorten): Beim Eröffnen einer "echten" Short-Position ist es so, dass ein fiktiver Gewinnanteil von 30% zugrunde gelegt wird, der dann mit 25% versteuert wird. Bei der Eröffnung einer Short-Position über 10.000 EUR werden also 750 EUR Steuern abgeführt und nur 9250 EUR auf das Konto des Verkäufers gebucht. Wenn die Position dann für 8000 EUR eingedeckt wird, dürfen wir keine Steuererstattung vornehmen - was wir normalerweise gerne machen würden, da der Gewinn ja nicht bei den fiktiven 3000 EUR, sondern nur bei echten 2000 EUR lag. Die Steuerdifferenz zu ungunsten des Kunden in Höhe von 250 EUR dürfen wir leider nicht gutschreiben. Wenn der Gewinn größer als 30% ausfällt, wird allerdings auch keine Steuer nachbelastet.“

So, damit dürfte wohl eines klar sein: Shorten in Deutschland (bzw. auf deutschen Depots)– vorbei! Denn die Steuer wird erst mal fällig, selbst wenn man gar keinen Gewinn hat (oder sogar Verlust). Zudem wird offensichtlich, dass selbst Tage vor der Einführung(!) bei den Banken noch Unsicherheit besteht, was einzig und allein dem Gesetzgeber bzw. den ausführenden Behörden anzulasten ist. Wer also viel und vor allem erfolgreich shorten will, kommt um einen Auslandsbroker nicht herum."

http://www.boerse-go.de/artikel/zeigen/articleId/1094605

Der Autor hat allerdings scheinbar noch nichts von dem Prozedere mit den Verlusttöpfen von sino u. etrade gehört. Aber bei etrade ist das Prozedere auch nocht nicht ausgereift, lt. deren Bekunden. Ich werde erstmal von Shorts absehen, bis das geklärt ist.
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Beitrag26/54, 20.01.09, 20:41:06 
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...bzw. von allen Transaktion, also auch Long. So lange handel ich mit ausl. Brokern. Da handel ich eh schon seit längerem, jetzt halt erstmal ausschließlich.
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Beitrag25/54, 21.01.09, 08:40:04 
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Wehlofant schrieb am 21.01.2009, 08:34 Uhr
habe telefoniert, nun weiss ich bescheid!!!

Aktiengewinne gehen in einen Verrechnungstopf
Zertigewinne gehen in den Topf sonstige...

ich habe also bei Aktien einen Plustopf und bei Zertis wurde gleich abgeführt!
Mit Steuererklärung wird wohl der Ausgleich stattfinden oder mit einen Topfübertrag zum Jahreswechsel Smile

Wehlofant schrieb am 21.01.2009, 08:21 Uhr
wie gehts denn anderen mit der verrechnung? gruebel
sind beides Kursgewinne
Wehlofant schrieb am 21.01.2009, 08:16 Uhr
Denn im Zertihandel liege ich gut vorne, da ziehn die mir fett die Steuer ab,

realisiere ich jedoch einen Verlust bei ner Aktie, erhalte ich keine Gutschrift aus dem Topf (liege da hinten) gruebel

Wehlofant schrieb am 21.01.2009, 08:12 Uhr
sag mal gibt es mehrere Verrechnungstöpfe? bei der Abgeltungssteuer?
Aktein ein Topf, Zeris ein Topf usw.... Kopf kratzen

wird das nicht alles in einem verrechnet?

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