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2307/4497, 15.08.19, 12:30:37 |
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kleine long um 30,40..sl unter 30
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2306/4497, 16.08.19, 08:23:46 |
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hier mit loss ausgestoppt
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2305/4497, 16.08.19, 17:51:42 |
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probiere es nochmals..Bitcoin zieht an..ADE fast schon überverkauft
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2304/4497, 19.08.19, 09:18:26 |
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Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2303/4497, 19.08.19, 17:02:52 |
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aktuell 32,45..der Bereich um 35 möglich? ..bleibe dabei
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2302/4497, 21.08.19, 08:02:52 |
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schwach
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2301/4497, 21.08.19, 15:16:51 |
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um 31 mit kleinem Gewinn raus..Schade..BTC einfach zu schwach
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2300/4497, 28.08.19, 20:26:08 |
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Der Bitcoin ist gerade über 5% abgestürzt ud berabbelt sich grad!
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2299/4497, 29.08.19, 07:57:33 |
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Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2298/4497, 29.08.19, 08:21:52 |
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Ein kalifornisches Gericht hat den selbsternannten Bitcoin-Erfinder Craig Wright, der in der Szene unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto bekannt ist, dazu verurteilt, Bitcoins im Wert von angeblich ca. $5 Mrd an die Erben seines ehemaligen Geschäftspartners auszuzahlen. Das Verfahren wurde von der Bitcoin-Community mit Spannung beobachtet, denn erstens könnte er Hinweise liefern, ob Wright tatsächlich der ominöse Nakamoto ist und zweitens könnte die Auszahlung an die Erben den Kurs der Digitalwährung zum Einsturz bringen.
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2297/4497, 29.08.19, 08:27:26 |
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Solange die hodlen und jodeln passiert doch gar nix
HK12 schrieb am 29.08.2019, 08:21 Uhr | Ein kalifornisches Gericht hat den selbsternannten Bitcoin-Erfinder Craig Wright, der in der Szene unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto bekannt ist, dazu verurteilt, Bitcoins im Wert von angeblich ca. $5 Mrd an die Erben seines ehemaligen Geschäftspartners auszuzahlen. Das Verfahren wurde von der Bitcoin-Community mit Spannung beobachtet, denn erstens könnte er Hinweise liefern, ob Wright tatsächlich der ominöse Nakamoto ist und zweitens könnte die Auszahlung an die Erben den Kurs der Digitalwährung zum Einsturz bringen.
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2296/4497, 02.09.19, 19:42:52 |
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>10k
Hinweis nach §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2295/4497, 03.09.19, 15:33:22 |
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2294/4497, 03.09.19, 16:04:30 |
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Crypto Stocks brauchen immer etwas länger oder sie trauen dem Braten noch nicht. US Buden auch noch alle unten
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2293/4497, 03.09.19, 16:14:38 |
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da müsste doch auch etwas mitziehen, insbesondere nach den letzten News Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2292/4497, 06.09.19, 13:31:15 |
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Kaufwelle >10900 / noch im Tiefschlaf
Hinweis nach §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2291/4497, 06.09.19, 13:42:39 |
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zerti olna
gemäß § 34 WpHG darf der Autor zu jederzeit Short- oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2290/4497, 06.09.19, 20:22:29 |
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Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2289/4497, 07.09.19, 19:05:01 |
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Was sagt Ihr... kann man nun wieder in Bitcoins investieren oder würdet Ihr es lieber sein lassen? Bin etwas verunsichert, ob die nicht wieder demnächst fallen.
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2288/4497, 07.09.19, 19:25:26 |
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2287/4497, 08.09.19, 09:10:06 |
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Sehe ich ähnlich. Denke der Bereich um die 10.000$ könnte eine gute Long Zone sein, zudem nach monatelangen SEC Verhandlungen seit Donnerstag klar ist, dass 2 ETF Varianten für Instis auf den Markt kommen. Daher sicher auch der Spike auf 11.000, Ich denke viele Instis müssen zumindest mit kleinsten Posis dabei sein.
Bitcoin-ETF kommt als abgespeckte Version auf den Markt
Wie das Wall Street Journal am 3. September berichtete, wollen die beiden Vermögensverwalter VanEck und SolidX nun eine eingeschränkte Version des Bitcoin (BTC)-Indexfonds (ETF) herausbringen, der sich ausschließlich an institutionelle Anleger richtet.
Laut dem Bericht wollen die beiden Unternehmen dementsprechend Anteile an einer limitierten Bitcoin-ETF verkaufen. Dabei berufen sich die beiden auf eine Ausnahmeregel, die besagt, dass ein Finanzprodukt nicht als Wertpapier eingestuft wird, wenn nur institutionelle Anleger darauf Zugriff haben.
Der Verkauf des Bitcoin-ETFs soll ab dem 5. September losgehen. Das rechtliche Schlupfloch, das die abgespeckte Version des ETF ermöglicht, ist der sogenannte Paragraf 144A der Regulierungsvorschriften der US-amerikanischen Börsenaufsicht (SEC), der besagt, dass der Verkauf privater Wertpapiere erlaubt ist, solange dieser sich ausnahmslos an “qualifizierte institutionelle Käufer” richtet.
Durch diese gesetzliche Ausnahme sind VanEck und SolidX in der Lage, vollkommen legal Anteile ihres Bitcoin-Indexfonds zu verkaufen – allerdings nur an bestimmte Kunden wie beispielsweise Banken oder Hedgefonds und nicht an private Investoren.
Generell Swing - Long Trades bevorzugt.
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2286/4497, 08.09.19, 12:45:02 |
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ich beobachte zu dem Thema momentan den $GTBC
marcovich schrieb am 08.09.2019, 09:10 Uhr | Sehe ich ähnlich. Denke der Bereich um die 10.000$ könnte eine gute Long Zone sein, zudem nach monatelangen SEC Verhandlungen seit Donnerstag klar ist, dass 2 ETF Varianten für Instis auf den Markt kommen. Daher sicher auch der Spike auf 11.000, Ich denke viele Instis müssen zumindest mit kleinsten Posis dabei sein.
Bitcoin-ETF kommt als abgespeckte Version auf den Markt
Wie das Wall Street Journal am 3. September berichtete, wollen die beiden Vermögensverwalter VanEck und SolidX nun eine eingeschränkte Version des Bitcoin (BTC)-Indexfonds (ETF) herausbringen, der sich ausschließlich an institutionelle Anleger richtet.
Laut dem Bericht wollen die beiden Unternehmen dementsprechend Anteile an einer limitierten Bitcoin-ETF verkaufen. Dabei berufen sich die beiden auf eine Ausnahmeregel, die besagt, dass ein Finanzprodukt nicht als Wertpapier eingestuft wird, wenn nur institutionelle Anleger darauf Zugriff haben.
Der Verkauf des Bitcoin-ETFs soll ab dem 5. September losgehen. Das rechtliche Schlupfloch, das die abgespeckte Version des ETF ermöglicht, ist der sogenannte Paragraf 144A der Regulierungsvorschriften der US-amerikanischen Börsenaufsicht (SEC), der besagt, dass der Verkauf privater Wertpapiere erlaubt ist, solange dieser sich ausnahmslos an “qualifizierte institutionelle Käufer” richtet.
Durch diese gesetzliche Ausnahme sind VanEck und SolidX in der Lage, vollkommen legal Anteile ihres Bitcoin-Indexfonds zu verkaufen – allerdings nur an bestimmte Kunden wie beispielsweise Banken oder Hedgefonds und nicht an private Investoren.
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2285/4497, 19.09.19, 07:15:50 |
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unter 10k
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2284/4497, 24.09.19, 20:53:51 |
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schmiert ab
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2283/4497, 24.09.19, 20:59:35 |
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Cryptowährungen im freien Fall...
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2282/4497, 24.09.19, 21:18:56 |
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Weshalb so stark? Niemand schwimmt in Geld oder trinkt Champagner, der noch keinen Tag was riskiert hat.
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2281/4497, 24.09.19, 21:31:55 |
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charttechnische Gründe vermutlich..
Hinweis nach §34b WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonfl.: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
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2280/4497, 24.09.19, 21:51:31 |
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*BITCOIN SACKT AUF BITSTAMP KURZ UNTER 8000 US-DOLLAR AB - ZULETZT NOCH -16,3%
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2279/4497, 24.09.19, 21:52:37 |
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Das wäre quasi der erste wirkliche Beweis, dass in den Quantencomputern ne Menge Potential steckt, allerdings ist mir die Quelle etwas unseriös (also nicht Heise, sondern die von denen sie das abgeschrieben haben.)
Interessant wäre eine Situation, in der ein Quantencomputer die -Verschlüsselung in ein paar Sekunden knackt
Google: Überlegenheit von Quantencomputern bewiesen
Forscher von Google haben erstmals mit 53 Qubits gerechnet – ein gewaltiger Sprung hin zu praxistauglichen Quantenrechnern.
[...] Laut Financial Times-Bericht beschrieb der kurzzeitig veröffentlichte Artikel, dass Googles "Sycamore" genannter Quantenprozessor eine Berechnung in drei Minuten und 20 Sekunden durchführen konnte, die mit dem modernsten Supercomputer, der sogenannte "Summit", um die 10.000 Jahre dauern würde. [...] https://www.heise.de/newsticker/mel....ern-bewiesen-4537252.html Börsentermine des Tages | Meist führen holprige Straßen zu den schönsten Orten. | Gut verdient dank Peketec? Gib der Community etwas zurück -> Club
Zuletzt bearbeitet von µ am 24.09.2019, 21:00, insgesamt einmal bearbeitet
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2278/4497, 24.09.19, 21:59:42 |
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Hab ich vorhin in nem Bitcoinforum gelesen
µ schrieb am 24.09.2019, 21:52 Uhr | Das wäre quasi der erste wirkliche Beweis, dass in den Quantencomputern ne Menge Potential steckt, allerdings ist mir die Quelle etwas unseriös (also nicht Heise, sondern die von denen sie das abgeschrieben haben.)
Interessant wäre eine Situation, in der ein Quantencomputer die -Verschlüsselung in ein paar Sekunden knackt
Google: Überlegenheit von Quantencomputern bewiesen
Forscher von Google haben erstmals mit 53 Qubits gerechnet – ein gewaltiger Sprung hin zu praxistauglichen Quantenrechnern.
[...] Laut Financial Times-Bericht beschrieb der kurzzeitig veröffentlichte Artikel, dass Googles "Sycamore" genannter Quantenprozessor eine Berechnung in drei Minuten und 20 Sekunden durchführen konnte, die mit dem modernsten Supercomputer, der sogenannte "Summit", um die 10.000 Jahre dauern würde. [...] https://www.heise.de/newsticker/mel....ern-bewiesen-4537252.html |
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