DJ: EQS-Adhoc: Compleo Charging Solutions AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet
EQS-Ad-hoc: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Insolvenz Compleo
Charging Solutions AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
angeordnet
2022-12-23 / 18:24 CET/CEST Veröffentlichung einer
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Dortmund, den 23. Dezember 2022: Das Amtsgericht Dortmund hat heute das
(vorläufige) Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der
Compleo Charging Solutions AG sowie der Compleo Charging Technologies GmbH
gemäß §270b InsO angeordnet. Damit wurde den am 20. Dezember 2022 eingereichten
Anträgen auf Eröffnung eines (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens
stattgegeben. Zum vorläufigen Sachwalter für die beiden Gesellschaften
bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Martin Lambrecht mit Sitz in
Düsseldorf. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung soll der Geschäftsbetrieb
der Compleo Charging Solutions AG sowie der Compleo Charging Technologies GmbH
in vollem Umfang fortgeführt und die Gesellschaften saniert werden. Zur
Unterstützung der Sanierung in Eigenverwaltung hat der Vorstand der Compleo
Charging Solutions AG mit Herrn Rechtsanwalt Jochen Sedlitz mit Sitz in
Stuttgart einen anerkannten Experten mit umfangreicher Erfahrung in
vergleichbaren Restrukturierungs- und Insolvenzfällen beauftragt sowie zum
Generalbevollmächtigten ernannt.
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