dpa-AFX: DGAP-Adhoc: Dyckerhoff AG (deutsch)
Dyckerhoff AG:
Wertberichtigung auf das Zementwerk Oglesby in Illinois,
USA; EU Kartellverfahren
Dyckerhoff AG / Schlagwort(e):
Gewinnwarnung/Sonstiges
10.12.2010 16:26
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Wiesbaden,
10. Dezember 2010
Wertberichtigung auf das Zementwerk Oglesby in Illinois, USA; EU
Kartellverfahren
Die Joint Venture Gesellschaft RC Lonestar Inc. in den
USA, an der die
Dyckerhoff AG mit 48,5 % beteiligt ist, hat heute beschlossen, eine
Wertberichtigung auf den Buchwert der für die Produktion benötigten
Sachanlagen des Zementwerks Oglesby, Illionois, vorzunehmen. Bereits
ab 1.
Dezember 2008 war die Produktion mit einer Zementkapazität von 0,7 Mio. t
vorübergehend stillgelegt. Dabei wurde angenommen, dass die Produktion
innerhalb kurzer Zeit wieder aufgenommen werden könnte.
Aufgrund der nachhaltig schwierigen Marktsituation im mittleren Westen ist
in einem absehbaren Zeitraum nicht mit einer Wiederaufnahme der Produktion
zu rechnen. Deshalb ist es erforderlich, den Buchwert der
Produktionsanlagen wertzuberichtigen. Der Standort wird jedoch als Terminal
weiter betrieben. Dadurch bleiben die Belieferung des Marktgebiets sowie
der dortigen Kunden und damit die Umsätze in diesem Gebiet gesichert. Der
dafür benötigte Zement wird in den eigenen Werken in Indiana (Greencastle)
und in Missouri (Selma, Cape Girardeau) produziert, wodurch deren
Kapazitäten besser ausgelastet werden.
Der Aufsichtsrat der Dyckerhoff AG hat in seiner heutigen Sitzung der
Einstellung der Produktion auf unbestimmte Zeit zugestimmt und nahm die
dadurch erforderliche Wertberichtigung zur Kenntnis. Die Wertberichtigung
wird das Ergebnis nach Steuern des Dyckerhoff Konzerns
voraussichtlich um
48,3 Mio. EUR(1) und das Eigenkapital um 49,3 Mio. EUR(2) vermindern. Da
die Wertberichtigung nicht zahlungswirksam ist, werden dadurch weder Cash
Flow noch Nettoverschuldung des Geschäftsjahres 2010 beeinflusst.
Buzzi Unicem SpA, Hauptaktionär der Dyckerhoff AG, veröffentlicht eine
entsprechende Mitteilung, die die für Buzzi Unicem relevanten Daten und
Auswirkungen auf deren Jahresabschluss 2010 enthält.
Der Hauptaktionär der Dyckerhoff AG, Buzzi Unicem SpA, hat eine
Benachrichtigung der Euopäischen Kommission erhalten. Die Kommission hat
entschieden, gegenüber mehreren Unternehmen der Zementbrache, die in
mehreren europäischen Ländern tätig sind, einschließlich der Buzzi Unicem
SpA und der von ihr kontrollierten europäischen Beteiligungsgesellschaften,
darunter die Dyckerhoff AG, zu ermitteln. Ziel ist,
mögliche Verstöße gegen
Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
gegen Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
festzustellen.
Insbesondere beabsichtigt die Kommission zu
untersuchen, ob es
Handelsbeschränkungen zwischen einigen Mitgliedsländern des Europäischen
Wirtschaftsraumes sowie im Europäischen Wirtschaftsraum, eine
Marktaufteilung, Preisabsprachen und andere möglicherweise
wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in Bezug auf Zement und verwandte
Produkte gegeben hat. Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass
die Kommission schlüssige Beweise für die Existenz derartiger Verstöße hat.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht Buzzi Unicem SpA davon aus, dass es
keine Hinweise für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gibt.
(1) durchschnittlicher Wechselkurs Dollar/EUR Januar - November 2010
(2) Wechselkurs Dollar/Euro am 30. November 2010
Kontakt:
Birgit Eggersmeier
Dyckerhoff AG
Biebricher Str. 69
65203 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 - 676 1444
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Email:
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