Der_Dude schrieb am 30.01.2016, 12:56 Uhr[/url]"]der ist doch nur auf Einkommenssteuer anrechenbar ? - da du wahrscheinlich nicht nebenbei einkommensteuerpflichtig bist - kannste den Grundfreibetrag auch nicht "verwenden"
ansonsten müsstest du prüfen ob deine kapitaleinkünfte per günstigerprüfung/nichtveranlagung besser mit deinem persönlichen steuersatz versteuert werden als mit der abgeltungssteuer . ich gehe mal davon aus, dass dies nicht der fall ist bei den meisten tradern
ansonsten könnte es theoretisch möglich sein, gewinne durch handel bei mehreren brokern aufzuteilen, sodass man die einkünfte bei broker nr. 1 pauschal per abgeltungssteuer abrechnet und bei broker nr. 2 eine nichtveranlagungsbescheinigung abgibt um sich die kapitalerträge dort dann mit dem persönl. steuersatz verseteuern zu lassen ...
ob das in der praxis praktikabel, legal und lohnend ist, müsste man mal durchrechnen
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1659591#1659591 schrieb:
Elfman schrieb am 29.01.2016, 20:47 Uhr[/url]"]Welche Möglichkeiten seht ihr den Grundfreibetrag zu nutzen, da dieser auf die Kapitalerträge ja nicht angerechnet wird?