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nä Verschiebung Zahlen. .Hinweis gemäß §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser des o.g. Beitrags hält Short- oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) bzw. beabsichtigt dieses in der Zukunft zu tun.
Singulus verschiebt Jahresabschlusses 2020 erneut
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Singulus Technologies AG verschiebt erneut die Vorlage des testierten Jahresabschlusses 2020 und könnte in die Insolvenz rutschen. Die für den 23. Juli geplante Veröffentlichung des Jahresabschlusses werde verschoben, kündigte das Unternehmen an. Der zuständige Abschlussprüfer der KPMG könne das Testat nicht wie geplant erteilen.
Eine Erteilung des Testats mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk könne erst mit Vorliegen der erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingungen im Hinblick auf Kündigungsrechte erfolgen. Hintergrund ist die am Dienstag kommunizierte Pflichtverletzung von Anleihebedingungen, weil die testierten Abschlüsse für 2020 und 2021 nicht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften vorgelegt worden sind. Diese Pflichtverletzung berechtigt die Anleihegläubiger zur Kündigung nach Ablauf einer 30tägigen Frist zur "Heilung des Sachverhalts". Die Kündigung der Anleihe wird nur wirksam, wenn mehr als 20 Prozent der Anleihegläubiger die von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen wirksam kündigen. Singulus will die Anleihegläubiger nun kurzfristig zu Gläubigerversammlungen einladen. Dort soll unter anderem beschlosssen werden, dass temporär für neun Monate auf das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichtet wird.
Der größte Anleiheinhaber mit 26 Prozent der durch ihn gehaltenen Teilschuldverschreibungen habe bereits auf eine Ausübung seiner Kündigungsrechte verzichtet. Trotzdem sei derzeit nicht sicher, ob die Beschlüsse so wie vorgeschlagen durch die Anleihegläubigerversammlung gefasst werden, warnte Singulus. Zudem kann die Betriebsmittellinie gekündigt werden, wenn Singulus nicht bis zum 23. Juli 2022 einen geprüften Jahresabschluss für 2020 vorlegt. Sollte die Betriebsmittellinie gekündigt werden oder Anleihegläubiger für mindestens 20 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, müsste die Gesellschaft Insolvenzantrag stellen.
Hinweis nach §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten. Entsprechende Beiträge stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen dar.
Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Vorlagefristen der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 durch Kreditgeber verlängert
Kahl am Main (pta016/18.07.2022/15:55)
Kahl am Main, den 18. Juli 2022 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) hat am heutigen Tag mit den Kreditgebern der Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR sowie des zugesagten und vorrangig besicherten Darlehens ("Darlehen") in Höhe von 4,0 Mio. EUR Verlängerungen zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 vereinbart. Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden.
Für das Darlehen über 4,0 Mio. EUR wurde dabei eine Verlängerung bis zum 28. Oktober 2022 vereinbart. Die Vorlagefrist im Darlehensvertrag mit der internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurde ebenfalls verlängert. Die Bank hat angekündigt, dass sie die Fristverlängerung aus formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August 2022 gewähren kann. Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden.
Singulus - Wo kam denn die Meldung vorhin her? Warum gab es da keine Adhoc zu?Hinweis nach §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
@ Mastermind: bei mir kam die News vorhin paar Minuten zeitversetzt im Nachrichtensystem vom Active-Trader (PTA-Adhoc über Dow Jones)
Singulus-Kreditgeber segnen Jahresabschluss-Verschiebung 2020 ab
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Singulus Technologies AG hat von ihren Kreditgebern grünes Licht für die erneute Verschiebung ihres testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 erhalten. Singulus hatte vor vier Tagen bekanntgegeben, dass die für den 23. Juli geplante Veröffentlichung verschoben werden muss, weil der zuständige Abschlussprüfer der KPMG das Testat nicht wie geplant erteilen könne. Für die beiden Kreditverträge des Spezialmaschinenbauers musste daraufhin die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden, teilte Singulus mit. Für ein vorrangig besichertes Darlehen über 4,0 Millionen Euro wurde eine Verlängerung bis zum 28. Oktober 2022 vereinbart. Im Darlehensvertrag mit einer internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Millionen Euro wurde die Vorlagefrist aus bankinternen formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August verschoben. "Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der Singulus Technologies rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden", teilte das Unternehmen mit.
Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Vorlagefristen der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 durch Kreditgeber verlängert
Kahl am Main (pta016/18.07.2022/15:55)
Kahl am Main, den 18. Juli 2022 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) hat am heutigen Tag mit den Kreditgebern der Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR sowie des zugesagten und vorrangig besicherten Darlehens ("Darlehen") in Höhe von 4,0 Mio. EUR Verlängerungen zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 vereinbart. Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden.
Für das Darlehen über 4,0 Mio. EUR wurde dabei eine Verlängerung bis zum 28. Oktober 2022 vereinbart. Die Vorlagefrist im Darlehensvertrag mit der internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurde ebenfalls verlängert. Die Bank hat angekündigt, dass sie die Fristverlängerung aus formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August 2022 gewähren kann. Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden.
Singulus - Wo kam denn die Meldung vorhin her? Warum gab es da keine Adhoc zu?
Hinweis nach §34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser von o.g. Beitrag kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten.
Nicht vergessen!
Die Anleihegläubiger haben nach 30 Tagen Säumnisfrist auch ein ao Kündigungsrecht und dort ist kürzlich der gemeinsame Zertreter zurückgetreten.
Da die Vorlage ja sicher nach der 30 Tagesfrist erfolgen wird (falls sie überhaupt erfolgt), ist die Kuh noch nicht vom Eis.
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Singulus hat sich mit den Gläubigern zweier Kredite im Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro auf eine Verlängerung der Frist zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 geeinigt. „Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden”, so das Unternehmen aus Kahl am Main am Montagnachmittag.
Für eines der beiden Darlehen mit einem Volumen von 4 Millionen Euro sei die Frist bis zum 28. Oktober verlängert worden, so Singulus. Für den Betriebsmittelkredit in Höhe von 10 Millionen Euro wurde die Frist zunächst nur bis zum 23. August verlängert - aus formalen Gründen, wie Singulus mitteilt. „Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der Singulus Technologies rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden”, so das Unternehmen weiter.
Die Vorlage der Bilanz für 2020 wurde bereits mehrfach verschoben. Zuletzt hatte ein Anleihegläubiger den - mittlerweile zurückgetretenen - Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger über die Pflichtverletzungen durch Singulus informiert und damit eine 30-Tages-Frist in Gang gesetzt. „Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt”, so Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart) am Montag der vergangenen Woche.
Kündigungen der Anleihe gelten nach Angaben von Singulus allerdings nur für die tatsächlich gekündigten Teilschuldverschreibungen. Diese werden zudem „nur wirksam, wenn mehr als 20% der Anleihegläubiger die von Ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen wirksam kündigen“, so das Unternehmen heute.
SINGULUS TECHNOLOGIES - Kreditgeber verlängert Vorlagefrist des ausstehenden testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 bis zum 31. Oktober 2022
Kahl am Main, den 23.08.2022 - Am 18. Juli 2022 hatte SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) mit einer internationalen Großbank eine Verlängerung der Frist zur verpflichtenden Vorlage des Testats für den Jahresabschluss 2020 bis zum Ablauf des 23. August 2022 vereinbart. SINGULUS TECHNOLOGIES hat am heutigen Tag mit der Bank vereinbart, diese Frist bis zum 31.Oktober2022 zu verlängern.Börsentermine des Tages | Meist führen holprige Straßen zu den schönsten Orten. | Gut verdient dank Peketec? Gib der Community etwas zurück -> Club
Kahl am Main, den 20.09. 2022 - Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 33,8 % beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen zur Änderung der Anleihebedingungen mit über 98 % zugestimmt. Diese beinhalten u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021 und räumen der Gesellschaft eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum wird besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Des Weiteren ist der von der Emittentin vorgeschlagene gemeinsame Vertreter, die Tauris Service GmbH, mit 98,4 % gewählt worden.