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ASTM
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Beitrag3/33, 26.01.22, 12:04:42 
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klar, so wäre es am besten gelaufen ....
FA gibt keine Auskunft da diese "Steuerberatung" wäre ....

rudi334 schrieb am 22.01.2022, 13:04 Uhr
Bei der Bank wären die Verluste besser aufgehoben gewesen.

Meines Wissens muss es direkt beim Finanzamt eingereicht werden, auf dem Bescheid wird es dann Jahr für Jahr fortgeschrieben. Hatte ich in meiner 1. inaktiven Zeit so gemacht.

Ob man das Jahre später noch einreichen kann = Finanzamt fragen!

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rudi334
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Beitrag2/33, 30.01.22, 12:58:35 
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Dann einfach einreichen und warten, was passiert.

ASTM schrieb am 26.01.2022, 12:04 Uhr
klar, so wäre es am besten gelaufen ....
FA gibt keine Auskunft da diese "Steuerberatung" wäre ....

rudi334 schrieb am 22.01.2022, 13:04 Uhr
Bei der Bank wären die Verluste besser aufgehoben gewesen.

Meines Wissens muss es direkt beim Finanzamt eingereicht werden, auf dem Bescheid wird es dann Jahr für Jahr fortgeschrieben. Hatte ich in meiner 1. inaktiven Zeit so gemacht.

Ob man das Jahre später noch einreichen kann = Finanzamt fragen!
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Beitrag1/33, 23.03.22, 14:42:42 
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Kann mir jemand eine Quelle nennen, um den Finanzamt nachzuweisen, dass zugekaufte Bezugsrechte / Andienungsrechte den Anschaffungskosten zugerechnet werden und deren Ausbuchung nach Ausübung nicht ein Verlust aus dem Ausfall von Kapitalanlagen gemäß §20 EStG ist? Danke

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