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nixdaacher
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Beitrag134/194, 24.11.17, 09:03:54 
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M0OA


Inzwischen das dritte Rückkaufangebot, das auf dem aktuellen Kurs liegt.
Anleihe ab Montag wieder handelbar.


http://www.anleihen-finder.de/more-....-14-12-2017-00035180.html

More & More GmbH bietet Anleihen-Rückkauf zu 65% – Angebot läuft vom 27.11. bis 14.12.2017

Rückkauf zu 65% – die Geschäftsführung der More & More GmbH hat ein erneutes Anleihen-Rückkaufangebot beschlossen. Das Rückkaufangebot ist auf ein Volumen von 1,4 Millionen Euro begrenzt. Anleiheinvestoren des Modeunternehmens können das Angebot gegen Barzahlung zu einem Kurs von 65%, d.h. 650,00 Euro pro 1.000,00 Euro Nennbetrag annehmen. Das Angebot soll vom 27. November bis 14. Dezember 2017 laufen.

Das Starnberger Modeunternehmen More & More hatte seinen Bondholdern bereits im Juni sowie im September dieses Jahres ein Rückkauf-Angebot unterbreitet, zunächst zu einem Rückkauf-Kurs von 35 Prozent, anschließend zu 61 Prozent.

ANLEIHE CHECK: Die im Juni 2013 mit einem Nominalvolumen von 8 Millionen Euro und einem Zinskupon von 8,125 Prozent emittierte Anleihe (A1TND4) wurde später um 1,5 Millionen Euro auf 9,5 Millionen Euro aufgestockt. Im Juni 2018 steht die Rückzahlung an. Die Anleihe ist derzeit vom Handel ausgesetzt (Stand: 23.11.2017).
Gesellschafterfinanzierung

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass auch das aktuelle Kursniveau der Anleihe noch immer eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum Rückkauf bietet, und nutzt hierzu die nach den beiden abgewickelten Rückkaufprogrammen noch zur Verfügung stehenden Mittel einer Gesellschafterfinanzierung. Das More & More-Management geht weiterhin davon aus, dass eine Rückzahlung der nach den erfolgten Rückkäufen noch ausstehenden Anleihe aus dem operativen Cash Flow nicht gelingen wird, daher prüfe man alle zur Verfügung stehenden Optionen zur ggf. auch vorzeitigen Refinanzierung der Anleihe. Die Geschäftsführung erwartet, dass der Beirat der Gesellschaft dem weiteren Anleiherückkaufprogramm zustimmt.

INFO: Die detaillierten Angebotsbedingungen werden vor Beginn des Anleiherückkaufprogramms (voraussichtlich am 27. November 2017) von der Gesellschaft voraussichtlich am 24. November 2017 im Bundesanzeiger und auf der More & More-Homepage bekannt gemacht.
nixdaacher
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Beitrag133/194, 24.11.17, 11:39:02 
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GW0A


Die Anleihe war gestern schon unter Druck aktuell 15/22


http://www.deal-magazin.com/news/69....ach-zieht-Angebot-zurueck


24.11.2017 Investor für Gewa-Tower in Fellbach zieht Angebot zurück
Der Investor, der den Gewa-Tower erwerben wollte, hat in dieser Woche überraschend sein Kaufangebot zurückgezogen. Dies teilt Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH mit, der vorläufiger Insolvenzverwalter der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG ist.

Der Investor begründet seinen Schritt damit, dass er das Projekt nicht realisieren könne, wobei kaufmännische Erwägungen nicht ausschlaggebend wären. „Diese Nachricht ist ein Rückschlag und kostet uns Zeit im Verkaufsprozess. In den vergangenen drei Monaten haben wir mit dem Investor einen Vertrag verhandelt. Wir waren uns in fast allen Punkten einig, doch jetzt kam leider überraschend der Rückzug des Investors“, sagt Rechtsanwalt Bananyarli.

Zuletzt hatte es zwei konkrete Angebote von Investoren für den Erwerb des Gewa-Towers gegeben. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüfte beide Angebote nach Wirtschaftlichkeit und analysierte die Auswirkungen auf die Insolvenzquote für die Anleihegläubiger. Das Angebot eines Bieters favorisierten sowohl der Verwalter als auch der Vertreter der Anleihegläubiger aufgrund der besseren Konditionen. Mit diesem Investor wurden daher exklusive Verhandlungen bis Ende November 2017 vereinbart, und der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitete mit Zustimmung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und des Treuhänders an einem Kaufvertrag mit dem Investor.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird jetzt eine Lösung mit dem zweiten Investor vorantreiben. Das hat er in Abstimmung mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger entschieden. Bananyarli hat bereits Kontakt mit dem Interessenten aufgenommen. Außerdem liegen ihm weitere Interessentenanfragen vor. Alle Beteiligten werden mit Hochdruck an einer alternativen Lösung arbeiten, damit der Gewa-Tower fertig gestellt werden kann. „Wir werden alles daran setzen, um einen Vertrag abschließen zu können. Es geht darum, ein positives Ergebnis für die Anleihegläubiger, die Wohnungskäufer und die Stadt Fellbach zu erzielen“, so PLUTA-Anwalt Bananyarli.

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Gustav Meyer zu Schwabedissen von mzs Rechtsanwälte, sagt: „Ein solcher Verkauf ist sehr komplex. Ich habe daher die Entscheidung unterstützt und mitgetragen, dass der Investor Exklusivität bei den Verhandlungen erhält. Jetzt wird es Gespräche mit dem zweiten Bieter geben. Außerdem haben sich weitere Interessenten gemeldet. Der Turm soll fertig gestellt werden.“

Im November 2016 musste die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG Insolvenz anmelden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Esslingen Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG ist eine Projektgesellschaft zum Bau des Gewa-Towers in Fellbach bei Stuttgart, dessen Rohbau im Oktober 2016 fertiggestellt wurde. Mit dem 107 Meter hohen Gewa-Tower soll das dritthöchste Wohngebäude in Deutschland errichtet werden. In dem Turm mit 34 Stockwerken sind 66 Eigentumswohnungen sowie ein Business-Hotel mit 123 Zimmern geplant. Zur Finanzierung des Projekts hatte die Gesellschaft im Jahr 2014 eine Mittelstandsanleihe emittiert.
nixdaacher
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Beitrag132/194, 04.12.17, 09:08:12 
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http://www.anleihencheck.de/news/Ar....erung_Anleihenews-8263259

In Kurz:
Die Anleihegläubiger werden mit 10% abgefunden und verzichten auf ihre Zinsansprüche, die seit der letzten Kuponzahlung am 03.12.2016 enstanden sind.

Ob man bei einem jetzigen Kauf noch Stückzinsen zahlen muss entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings war gestern Zinstermin, somit (wenn überhaupt) nur minimal.
Allerdings stellt sich mir die Frage, warum man das Teil zu 10 oder mehr kaufen sollte. gruebel Kopf kratzen

Aber man muss ja nicht alles verstehen.



Smart Solutions Holding GmbH: Anleihegläubiger unterstützen den Weg für die Restrukturierung

Die Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN DE000A1X3MS7 / WKN A1X3MS) ebnen den Weg für die Umsetzung der vorgeschlagenen Restrukturierung der Smart Solutions Gruppe und haben auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung mit über 90% Zustimmung den dafür notwendigen Beschluss gefasst, so die Smart Solutions Holding GmbH in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

"Mit dieser Zustimmung ist die Smart Solutions Holding einen erheblichen Schritt vorangekommen, die Sympatex Technologies wie geplant an einen Investor zu verkaufen und ihr in diesem neuen Rahmen eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen", sagt Dr. Rüdiger Fox, Sprecher der Geschäftsführung der Smart Solutions Holding und gleichzeitig CEO der Sympatex Technologies.

nixdaacher schrieb am 24.11.2017, 08:47 Uhr
STI1


Ohne weitere Neuigkeuten für mich völlig unverständlich bei 21/30
Nochmal zur Erinnerung:

Am 1.12. ist die zweite AGV, bei der darüber abgestimmt werden soll, ob die Anleihegläubiger sich mit einer Abfindung von 10% und einem Zinsverzicht für die seit 03.12.16 aufgelaufenen Zinsen zufrieden geben. Andernfalls wird mit Insolvenz gedroht.

http://www.anleihencheck.de/news/Ar....mlung_Anleihenews-8224742
...

nixdaacher
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Beitrag131/194, 11.12.17, 11:06:56 
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3W9S

3W9K (A114Z9) A114Z9


http://www.fixed-income.org/index.p....7346b5741125f172dcae2c893

In Kurz:
Die Aktie ist wertlos!
Der Nennwert der Anleihen wird von 500 auf reduziert und man darf 73 neue Aktienzu je 1 Euro kaufen, welche keine Börsennotiz erlangen werden.

Der Bond notiert aktuell bei 4/7% nach zuvor 15%

3W Power/AEG Power Solutions führt umfassende Bilanzrestrukturierung durch

3W Power S.A. (ISIN LU1072910919, 3W9K), die Holding-Gesellschaft der AEG Power Solutions Gruppe, hat soeben mit wesentlichen Inhabern von Schuldverschreibungen ihrer besicherten Anleihe (ISIN: DE000A1ZJZB9) und ihrer Wandelanleihe (ISIN: DE000A1Z9U50), ihren Kreditgebern des vorrangigen Kredits in Höhe von EUR 20 Mio. (inklusive des kürzlich gewährten Überbrückungskredits in Höhe von EUR 5 Mio.) und ihren wesentlichen Aktionären eine Einigung über die Umsetzung der umfassenden Restrukturierung ihres Eigen- und Fremdkapitals erzielt. Der Verwaltungsrat hat der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Restrukturierung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt formaler Abstimmungen der Anleihegläubiger und der Aktionäre. Einladungen hierzu folgen. Die Gesellschaft hat die genannten Mitglieder ihrer Kapitalgruppen verpflichtet, ihren Restrukturierungsplan positiv zu unterstützen. Damit sind jeweils 100% (vorrangiger Kredit), 75% (Wandelanleihe), 36% (besicherte Anleihe) und 30,3% (Aktien) der Stimmrechte gesichert. Der Restrukturierungsplan beinhaltet folgende Eckpunkte:

- Grundkapital: Das Grundkapital der Emittentin in Höhe von EUR 837.037,03 (eingeteilt in 83.703.703 Aktien) wird vollständig (auf Null) herabgesetzt. Die vollständige Herabsetzung des Grundkapitals wird kraft Gesetzes zu einer Einstellung der Börsenzulassung (Delisting) führen. Im Anschluss wird das Grundkapital in Höhe von bis zu EUR 7.970.787 durch Ausgabe von bis zu 7.970.787 neuer Aktien mit einem Nominalwert in Höhe von EUR 1,- je Aktie - unter Ausschluss der vorrangigen Bezugsrechte existierender Aktionäre - erhöht. Vertragliche Bezugsrechte hinsichtlich der neu zu schaffenden Aktien werden den Inhabern von Schuldverschreibungen der besicherten Anleihe (bis zu 6.610.807 neue Aktien; entspricht 82,94% (gerundet)) und der Wandelanleihe (bis zu 959.980 neue Aktien; entspricht 12,04% (gerundet)) sowie - voraussichtlich mit einem Mindestpflichtbetrag von EUR 100.000 pro Investor - den Aktionären (bis zu 400.000 neue Aktien; entspricht 5,02% (gerundet)) gewährt.

- Neue Aktien: Es ist nicht geplant, die neuen Aktien an der Börse (sei es regulierter oder sonstiger Markt) zuzulassen. Geplante Änderungen der Satzung der Gesellschaft sollen sicherstellen, dass zukünftige Aktionäre u.a. Vorkaufsrechte auf die Aktien der anderen Aktionäre sowie typische Mitverkaufsrechte und -pflichten (Drag and Tag Along Rights) in Bezug auf ihre Aktien haben werden.

- Barmittelverwendung: Die im Rahmen der Barkapitalmaßnahmen gewonnenen Mittel sollen in erster Linie für die Rückzahlung des EUR 5 Mio. Überbrückungskredits verwendet werden. Dann noch überschüssige Barmittel sollen der Begleichung der Transaktionskosten sowie der operativen Finanzierung neuer Projekte dienen. Um den vollen Betrag der Barkapitalerhöhung zu sichern, hat die Gesellschaft eine nicht exklusive Back-Stop-Verpflichtung institutioneller Investoren eingeholt, auf Grund nicht ausgeübter Optionsrechte überschüssige Aktien vollständig zu zeichnen.

- Besicherte Anleihe: Der Nennbetrag jeder Schuldverschreibung wird von EUR 500 (zuzüglich sämtlicher aufgelaufener und kapitalisierter Zinsen) auf EUR 5 verringert. Jede Schuldverschreibung wird mit Optionsrechten auf Zeichnung von 73 neuen Aktien zuzüglich bis zu 200 im Falle der Nichtausübung von Optionsrechten anderer Anleihegläubiger überschüssigen neuen Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,- je Aktie ausgestattet. Mit Ausübung der Schuldverschreibung anhängenden Optionsrechte verzichtet der jeweilige Anleihegläubiger auf die Rückzahlung des herabgesetzten Nennbetrags der einschlägigen Schuldverschreibung. Anleihegläubigern, die ihre Optionsrechte nicht aktiv ausüben, wird der verringerte Nennbetrag unverzüglich nach Ablauf des Optionsausübungszeitraums zurückgezahlt. Zinsen fallen bis dahin nicht an.

- Wandelanleihe: Die Wandelanleihe wird in ähnlicher Weise restrukturiert wie die besicherte Anleihe. Der Nennbetrag pro Schuldverschreibung wird von EUR 100.000 (zuzüglich sämtlicher aufgelaufener und kapitalisierter Zinsen) auf EUR 100 herabgesetzt und jede Schuldverschreibung wird mit Optionsrechten auf 6.857 neue Aktien zuzüglich bis zu 13.500 Überschussaktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,- je Aktie ausgestattet.

- Vorrangiger Kredit: Die Laufzeit des vorrangigen Kredits - nach avisierter Rückzahlung des Überbrückungskredits - in Höhe von EUR 15 Mio. wird bis Januar 2021 verlängert. Zudem werden die Zinsen von einem Festzins in Höhe von 9,5% auf einen EURIBOR-Satz zuzüglich einer Marge von 450 Basispunkten p.a. reduziert und die Zahlung der Zinsen flexibilisiert, indem die Darlehensnehmer eine Zinsstundung oder Zahlung bei Endfälligkeit wählen können...
nixdaacher
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Beitrag130/194, 13.12.17, 07:22:54 
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XMY (A2LQ00) A2LQ00

XMYW


http://www.finanznachrichten.de/nac....andelanleihe-2015-016.htm

DGAP-Adhoc: mybet Holding SE: Neue Wandelanleihen 2017/2020 im Nennwert von 2,2 Mio. Euro platziert. Rückkaufangebot für bestehende Wandelanleihe 2015/2020 beschlossen. (deutsch)

DGAP-Ad-hoc: mybet Holding SE / Schlagwort(e): Anleiheemission mybet Holding SE: Neue Wandelanleihen 2017/2020 im Nennwert von 2,2 Mio. Euro platziert. Rückkaufangebot für bestehende Wandelanleihe 2015/2020 beschlossen.


mybet Holding SE: Neue Wandelanleihen 2017/2020 im Nennwert von 2,2 Mio. Euro platziert. Rückkaufangebot für bestehende Wandelanleihe 2015/2020 beschlossen.

Berlin, 12. Dezember 2017. Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE haben heute in einer gemeinsamen Sitzung auf der Basis des ihnen vorliegenden vorläufigen Platzierungsergebnisses beschlossen, Teilschuldverschreibungen einer neuen Wandelanleihe (Wandelanleihe 2017/2020) im Nennwert von bis zu 2.226.800 Euro, entsprechend bis zu 22.268 Teilschuldverschreibungen, zum Nennwert je Teilschuldverschreibung von 100,00 Euro auszugeben. Die neue, nicht-nachrangige und besicherte Wandelanleihe 2017/2020 hat eine jährliche Verzinsung von 6,25 Prozent und wird nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen vom 23. November 2017 begeben. Durch die Platzierung fließt der mybet Holding SE voraussichtlich ein Brutto-Emissionserlös in Höhe von 2,2 Mio. Euro zu.

Der Vorstand behält sich vor auf dem Wege einer Nachplatzierung weitere Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2020 bis zum teilweisen oder vollständigen Erreichen des maximalen Gesamtvolumens der Anleihe von 4,99 Mio. Euro zu einem späteren Zeitpunkt an gegebenenfalls interessierte Investoren auszugeben.

Der Vorstand erwartet nach der Platzierung der Wandelanleihe 2017/2020 eine Konzern-Liquidität der mybet Gruppe am Jahresende 2017 in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro.

Ebenfalls heute beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE in ihrer gemeinsamen Sitzung den Gläubigern der bereits ausgegebenen Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A1X3GJ8) ein freiwilliges öffentliches Rückkaufangebot zu unterbreiten. Das aktuell ausstehende Volumen dieser Wandelanleihe beträgt 1.768.000 Euro. Die mybet Holding SE wird den Gläubigern einen Rückkaufpreis von 105 Prozent des Nennwertes der einzelnen Teilschuldverschreibungen anbieten zuzüglich ab dem 11. Dezember 2017 bis zum Tag der Rückzahlung auflaufender Zinsen. Die vollständigen Angebotsdokumente für dieses Rückkaufangebot werden von der mybet Holding SE innerhalb der kommenden Tage im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.mybet-se.com veröffentlicht. Die Wandelanleihe 2015/2020 ist durch einen hinterlegten Betrag in Höhe von 1.768.000 Euro besichert. Die Sicherheit wird im Anschluss an die Durchführung des Rückkaufangebots in dem Umfang freigegeben und an die mybet Holding SE zurückgezahlt, in dem Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 der mybet Holding SE Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 zum Rückkauf zurückübertragen.
nixdaacher
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Beitrag129/194, 14.12.17, 13:37:23 
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M0OA


Das Rückkaufangebot zu 65% endet heute.
Die Anleihe notiert entsprecht drum herum. Wenn ich nicht falsch liege, ist das der dritte Rückkauf dieses Jahres, der zum aktuellen Marktpreis erfolgt. Von den bisherigen war dann jedes mal noch Geld übrig, was zu einem neuen Angebot führte. Man darf gespannt sein, wie es diesmal ausgeht.


ANOA

Es gibt zwar nichts Neues zu berichten, ich habe mir aber mal die Mühe gemacht und die Insolvenzen am Mittelstandsanleihenmarkt der letzten Zeit angesehen.
Es gibt kaum eine insolvente Anleihe, die unter einem Prozent notiert. Die meisten, selbst diejenigen, welchen inzwischen Masseunzulänglichkeit attestiert wurde, enthalten noch einen Hoffnungswert von 2 % oder mehr. In der Hoffnung auf eine ähnliche Entwicklung bei Alno habe ich dort die letzten Tage mit Schnitt 1,35% Kleinigkeiten eingesammelt.
Besonders hoffnungsfroh taxiert dort Lang und Schwarz mit 0,08 % / 4,87%, aber man muss ja nicht jeden Quatsch untersützen und kann sich an den übrigen Börsenplätzen orientieren, welche 1,25/1,5 zur Verfügung stellen.
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3

Beitrag128/194, 14.12.17, 13:43:46 
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Und hier die Übersicht der Pleitegeier

nixdaacher
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3

Beitrag127/194, 14.12.17, 16:02:46 
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Dürfte jedem bekannt sein, der Vollständigkeit wegen und für eine ordentliche Dokumentation, deshalb:

http://www.finanznachrichten.de/nac....riverrock-deutsch-016.htm

DGAP-Adhoc: ALNO Aktiengesellschaft: Insolvenzverwalter erhält Angebot von RiverRock (deutsch)

Und ich sag nur geil, dass das so schnell geklappt hat. juchu Laughing

Der Bestand ist zu 2,50% und zu 3,20% verkauft.
Ich bedanke mich bei Löck für die brutalst schnelle Mitteilung im Hauptthread, dank dem ich noch reagieren konnte und nicht alles unten verkauft habe.

nixdaacher schrieb am 14.12.2017, 13:37 Uhr



ANOA

Es gibt zwar nichts Neues zu berichten, ich habe mir aber mal die Mühe gemacht und die Insolvenzen am Mittelstandsanleihenmarkt der letzten Zeit angesehen.
Es gibt kaum eine insolvente Anleihe, die unter einem Prozent notiert. Die meisten, selbst diejenigen, welchen inzwischen Masseunzulänglichkeit attestiert wurde, enthalten noch einen Hoffnungswert von 2 % oder mehr. In der Hoffnung auf eine ähnliche Entwicklung bei Alno habe ich dort die letzten Tage mit Schnitt 1,35% Kleinigkeiten eingesammelt.
Besonders hoffnungsfroh taxiert dort Lang und Schwarz mit 0,08 % / 4,87%, aber man muss ja nicht jeden Quatsch untersützen und kann sich an den übrigen Börsenplätzen orientieren, welche 1,25/1,5 zur Verfügung stellen.
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Beitrag126/194, 15.12.17, 11:47:53 
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Noch ein Wert für die Insolvenztabelle. War ja auch nur eine Frage der Zeit bis dort Feierabend ist.

USE1

USE (755140) 755140


http://www.finanznachrichten.de/nac....t-insolvenzantrag-016.htm

ROUNDUP: Drohende Zahlungsunfähigkeit: Beate Uhse stellt Insolvenzantrag
FLENSBURG (dpa- AFX) - Der Erotikhändler Beate Uhse will Insolvenz beantragen. "Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der gesamten Gruppe in Eigenverwaltung nachhaltig umzusetzen", teilte die Beate Uhse AG am Freitag in Flensburg mit. Die Insolvenzanmeldung betreffe ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding, für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG werde keine Insolvenz beantragt. "Damit halten die operativen Gesellschaften in Deutschland und den Niederlanden ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht und die Handlungsfähigkeit wird gesichert."

Hintergrund des Insolvenzantrags sind gescheiterte Bemühungen, eine Umschuldung im Zusammenhang mit einer Anleihe im Volumen von 30 Millionen Euro zu erreichen. Dabei habe keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden können. Daher habe die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG gedroht. Mit Blick auf das angestrebte Insolvenzverfahren sagte Specht: "Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können." Die Anleihe hätte im Sommer 2019 zurückgezahlt werden müssen und ist mit 7,75 Prozent hochverzinst.

Dass Beate Uhse in größeren Schwierigkeiten steckt, war schon länger bekannt. Beate Uhse hatte zum wiederholten Mal die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben müssen und Umsatz- und Gewinnprognosen nach unten korrigiert. Die Bilanz sollte nunmehr an diesem Freitag vorgelegt werden. Der im April berufene Vorstandsvorsitzende Specht hatte im Juni seinen Finanzchef gefeuert und mit einer Unternehmensberatung den Finanzbereich und das Rechnungswesen gründlich durchleuchtet.

Die Finanzaufsicht BaFin hat Beate Uhse bereits Zwangsgelder in Höhe von 220 000 Euro angedroht, weil das Unternehmen Hinweispflichten einer Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt hat./kf/DP/stk
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Beitrag125/194, 12.01.18, 09:32:27 
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M0OA


https://images1.more-and-more.de/pd....Hoc_Mitteilung_110118.pdf

Die More & More GmbH meldet die finalenZahlen für das Geschäftsjahr 2016. Demnach erhöhte sich der Jahresverlust gegenüber dem im Mai 2017 gemeldeten vorläufigen Jahresergebnis von ca. -
2,6 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund der notwendigen Auflösung latenter Steuern auf knapp -3,6 Mio. Euro.
Vorläufige Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 wird die Gesellschaft voraussichtlich im ersten Quartal 2018 bekanntgeben.


Rückkzahlung steht im Juni an, Refinanzierung ist noch völlig unklar.
Wie der Anleiherückkauf im November verlaufen ist, wurde auch noch nicht vermeldet.

Kurs derzeit: 75/80




ANOA
und
USE1

Sind ja hinreichend bekannt.

Alno notiert derzeit bei 4/4,4
Beate bei 11,5/12
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Beitrag124/194, 16.01.18, 14:31:02 
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M0OA


Das Ergebnis des letzten Rückkaufs wurde publiziert:

https://images1.more-and-more.de/pd....eldungErgebnis_191217.pdf

Damit wurden bislang folgende Rückkäufe getätigt:

Mai 2017: 1,064 Mio. zu 35%
Mai 2017: 0,200 Mio. zu 44%
Sep 2017: 0,193 Mio. zu 61%
Nov 2017: 0,208 Mio. zu 65%

Somit wurden bislang 1,665 Mio. Nominale zurückgekauft, dafür aufgewendet wurden 713.330 Euro (plus Abwicklungsgebühren). Ausstehendes Volumen damit noch 7,835 Mio. Euro
Aus den Rückkaufsangeboten stehen damit noch ca. 900.000 Euro zur Verfügung.


Und schon kommt der nächste Rückkauf:

http://www.finanznachrichten.de/nac....em-nennbetrag-von-016.htm

DGAP-Adhoc: More & More GmbH: Die More & More GmbH bietet weiteren Rückkauf ihrer Anleihe (ISIN DE000A1TND44 / WKN A1TND4) bis zu einem Nennbetrag von 950 TEUR an (deutsch)

More & More GmbH: Die More & More GmbH bietet weiteren Rückkauf ihrer Anleihe (ISIN DE000A1TND44 / WKN A1TND4) bis zu einem Nennbetrag von 950 TEUR an

DGAP-Ad-hoc: More & More GmbH / Schlagwort(e): Anleihe More & More GmbH: Die More & More GmbH bietet weiteren Rückkauf ihrer Anleihe (ISIN DE000A1TND44 / WKN A1TND4) bis zu einem Nennbetrag von 950 TEUR an 16.01.2018 / 14:03 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Die More & More GmbH bietet weiteren Rückkauf ihrer Anleihe (ISIN DE000A1TND44 / WKN A1TND4) bis zu einem Nennbetrag von 950 TEUR an.

Starnberg, 16. Januar 2018 - Die Geschäftsführung der More & More GmbH ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, einen weiteren Rückkauf ihrer Anleihe bis zu einem Nennbetragsvolumen von 950 TEUR im Rahmen eines öffentlichen Angebots gegen Barzahlung zu einem Kurs von 85%, d.h. 850,00 EUR pro 1.000,00 EUR Nennbetrag anzubieten. Das Angebot soll vom 18. Januar bis 02. Februar 2018 laufen. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass auch das aktuelle Kursniveau der Anleihe eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum Rückkauf bietet, und nutzt hierzu die nach den bisherigen Rückkaufprogrammen noch zur Verfügung stehenden Mittel einer Gesellschafterfinanzierung.

Die Geschäftsführung erwartet, dass der Beirat der Gesellschaft dem weiteren Anleiherückkaufprogramm zustimmt.
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Beitrag123/194, 31.01.18, 10:04:18 
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ROYALBEACH

ISIN: DE000A161LJ8

Leider ein kleiner Delay, da Meldung vom Freitag:

http://www.anleihencheck.de/news/Ar....solvenzverwaltung-8360722

Royalbeach unter vorläufiger Insolvenzverwaltung


"Mit Beschluss vom 24.01.2018 des Amtsgericht Traunstein wurde über das Vermögen der Firma Royalbeach GmbH, 83417 Kirchanschöring eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet."

Im vergangenen Jahr sei es zunehmend ruhiger um das Sport- und Spielwarenunternehmen geworden, die am Markt begebene Anleihe 2015/20 habe meist pari notiert.

Anleihe 2015/20 mit platziertem Volumen von drei Millionen Euro

Am Morgen sei die Royalbeach-Anleihe 2015/20 mit einem Kurs von 98% mit sofortiger Wirkung vom Handel ausgesetzt worden. Der Minibond sei im Jahre 2015 emittiert worden und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,375 Prozent ausgestattet. Die Anleihe habe ein maximales Gesamtvolumen von bis zu 25 Mio. Euro, von denen allerdings nur drei Millionen Euro hätten platziert werden können.


Mehr Infos gibts leider nicht, das Unternehmen ist IR-technisch eine BlackBox.
Wenn man die News der letzten zwei Jahre durchblättert und ein hier nicht näher genanntes BondBoard durchliest weiß man nur so viel - ohne Gewähr - :

Die Bank, die die letzte Anleihe refinanziert hat, hat wohl einen Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Warum? Keine Ahnung

Da niemand was weiß und spätestens bei Null Schluss ist, habe ich heute mal zu 8% einen ersten Betrag investiert.


publity Wandelanleihe

ISIN: DE000A169GM5

Aktie und Wandler sind leicht unter Beschuss:

Aktie:
PBY (697250) 697250



Wandler:


Der Stein kam ins Rollen, nachdem publity mit dem Versuch, die Anleihebedingungen anzupassen, gescheitert ist. Im Wesentlichen sollte die Negativverpflichtung gestrichen werden:

Mit diesen sichert der Schuldner seinen unbesicherten Gläubigern zu, dass er künftigen weiteren Gläubigern keine Kreditsicherheiten einräumen oder aber bestehenden Gläubigern als quasi Ausgleich nachträglich ebenfalls gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.
nixdaacher
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Beitrag122/194, 31.01.18, 15:21:51 
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RoyalBeach

Nochmal zu 6,1 was gekauft

nixdaacher schrieb am 31.01.2018, 10:04 Uhr
ROYALBEACH

ISIN: DE000A161LJ8

Leider ein kleiner Delay, da Meldung vom Freitag:

http://www.anleihencheck.de/news/Ar....solvenzverwaltung-8360722

Royalbeach unter vorläufiger Insolvenzverwaltung


"Mit Beschluss vom 24.01.2018 des Amtsgericht Traunstein wurde über das Vermögen der Firma Royalbeach GmbH, 83417 Kirchanschöring eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet."

Im vergangenen Jahr sei es zunehmend ruhiger um das Sport- und Spielwarenunternehmen geworden, die am Markt begebene Anleihe 2015/20 habe meist pari notiert.

Anleihe 2015/20 mit platziertem Volumen von drei Millionen Euro

Am Morgen sei die Royalbeach-Anleihe 2015/20 mit einem Kurs von 98% mit sofortiger Wirkung vom Handel ausgesetzt worden. Der Minibond sei im Jahre 2015 emittiert worden und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,375 Prozent ausgestattet. Die Anleihe habe ein maximales Gesamtvolumen von bis zu 25 Mio. Euro, von denen allerdings nur drei Millionen Euro hätten platziert werden können.


Mehr Infos gibts leider nicht, das Unternehmen ist IR-technisch eine BlackBox.
Wenn man die News der letzten zwei Jahre durchblättert und ein hier nicht näher genanntes BondBoard durchliest weiß man nur so viel - ohne Gewähr - :

Die Bank, die die letzte Anleihe refinanziert hat, hat wohl einen Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Warum? Keine Ahnung

Da niemand was weiß und spätestens bei Null Schluss ist, habe ich heute mal zu 8% einen ersten Betrag investiert.


publity Wandelanleihe

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Der Stein kam ins Rollen, nachdem publity mit dem Versuch, die Anleihebedingungen anzupassen, gescheitert ist. Im Wesentlichen sollte die Negativverpflichtung gestrichen werden:

Mit diesen sichert der Schuldner seinen unbesicherten Gläubigern zu, dass er künftigen weiteren Gläubigern keine Kreditsicherheiten einräumen oder aber bestehenden Gläubigern als quasi Ausgleich nachträglich ebenfalls gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.
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Beitrag121/194, 01.02.18, 13:28:23 
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Die Idee ging auf, heute morgen zu 8,50 und zu 9,25 wieder verkauft Smile
In Berlin aktuell 570.000 Geld zu 9%

publity-Update wird im Laufe des Nachmittags noch nachgereicht.

nixdaacher schrieb am 31.01.2018, 15:21 Uhr
RoyalBeach

Nochmal zu 6,1 was gekauft

nixdaacher schrieb am 31.01.2018, 10:04 Uhr
ROYALBEACH

ISIN: DE000A161LJ8

Leider ein kleiner Delay, da Meldung vom Freitag:

http://www.anleihencheck.de/news/Ar....solvenzverwaltung-8360722

Royalbeach unter vorläufiger Insolvenzverwaltung


"Mit Beschluss vom 24.01.2018 des Amtsgericht Traunstein wurde über das Vermögen der Firma Royalbeach GmbH, 83417 Kirchanschöring eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet."

Im vergangenen Jahr sei es zunehmend ruhiger um das Sport- und Spielwarenunternehmen geworden, die am Markt begebene Anleihe 2015/20 habe meist pari notiert.

Anleihe 2015/20 mit platziertem Volumen von drei Millionen Euro

Am Morgen sei die Royalbeach-Anleihe 2015/20 mit einem Kurs von 98% mit sofortiger Wirkung vom Handel ausgesetzt worden. Der Minibond sei im Jahre 2015 emittiert worden und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,375 Prozent ausgestattet. Die Anleihe habe ein maximales Gesamtvolumen von bis zu 25 Mio. Euro, von denen allerdings nur drei Millionen Euro hätten platziert werden können.


Mehr Infos gibts leider nicht, das Unternehmen ist IR-technisch eine BlackBox.
Wenn man die News der letzten zwei Jahre durchblättert und ein hier nicht näher genanntes BondBoard durchliest weiß man nur so viel - ohne Gewähr - :

Die Bank, die die letzte Anleihe refinanziert hat, hat wohl einen Antrag auf vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Warum? Keine Ahnung

Da niemand was weiß und spätestens bei Null Schluss ist, habe ich heute mal zu 8% einen ersten Betrag investiert.


publity Wandelanleihe

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Der Stein kam ins Rollen, nachdem publity mit dem Versuch, die Anleihebedingungen anzupassen, gescheitert ist. Im Wesentlichen sollte die Negativverpflichtung gestrichen werden:

Mit diesen sichert der Schuldner seinen unbesicherten Gläubigern zu, dass er künftigen weiteren Gläubigern keine Kreditsicherheiten einräumen oder aber bestehenden Gläubigern als quasi Ausgleich nachträglich ebenfalls gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.
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Beitrag120/194, 01.02.18, 16:48:44 
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PBY (697250) 697250



http://www.publity.org/de/investor/....ch-mindestens-10-mio-euro


Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) konkretisiert im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB-Rechnungslegung ihre Ergebniserwartung für 2017.



Wie vermeldet (vgl. Ad-hoc vom 26.1.2018) wird ein deutlich positives Ergebnis nach Steuern erwartet. Auf Basis des aktuellen Stands der Jahresabschlussarbeiten geht publity nunmehr von einem Ergebnis nach Steuern von über 10 Mio. Euro aus. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus 2017 nicht mehr realisierten Objektverkäufen von rund 280 Mio. Euro, die sich in das Jahr 2018 verschoben haben.



Die Positionierung und der Ausblick im Bereich Asset Management werden als unverändert gut eingeschätzt. Insgesamt lagen die Assets under Management Ende 2017 bei über 4,6 Mrd. Euro, wobei die Objektverkäufe kaum Einfluss auf die Höhe des verwalteten Vermögens haben, da das Asset Management weitestgehend bei der publity AG bestehen bleibt. Detailliertere vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 sollen am 20. Februar veröffentlicht werden.


SN5A


Nach langer Wartezeit hat creditreform endlich ein neues Rating veröffentlicht:
B-

Der Anleihe verhilft das zum ersten Mal seit langer Zeit wieder zu Kursen von 90%



https://www.creditreform-rating.de/....bH%20&%20Co.%20KG.pdf


Nach abgeschlossener Prolongation der Anleihe (ISIN
: DE000A1TNA70) bis Juni 2023, mit einem
(Rest-)Volumen von nun rd. 37,1 Mio. EUR, haben wir
unsere Ratingeinschätzung unter Einbezug
neuerer Informationen, die uns vom Ratingobjekt zur
Verfügung gestellt wurden, aktualisiert. Im
Folgenden gehen wir auf wesentliche Sachverhalte di
eser Aktualisierung (Update) ein.
Ergebnis
Mit dem Unternehmensrating von B- wird der Sanha Gm
bH & Co. KG eine ausreichende Bonität
und ein höheres Ausfallrisiko attestiert. Der Sanha
Konzern wies in den letzten Jahren bis 2016
anhaltend Jahresfehlbeträge aus. Zwar hat sich das
EBIT dabei verbessert, blieb jedoch trotz ver-
gleichsweise guter konjunktureller Marktverhältniss
e, wie die weiteren Ergebnisse der Finanzkenn-
zahlenanalyse, unzureichend. Für das abgelaufene Ge
schäftsjahr 2017 rechnen wir mit einer wei-
teren, ergebnisbezogenen Verbesserung und einem mit
unter ausgeglichenen Jahresergebnis, was
jedoch noch nicht hinreichend wäre. Das Unternehmen
hat ein Sanierungsprogramm durchlaufen,
welches die notwendigen Effizienzsteigerungen für d
ie Zukunft erbringen soll. Hinsichtlich des
Ausmaßes des vom Unternehmen angenommenen zukünftig
en Erfolgs bleiben wir vor dem Hinter-
grund der Entwicklungen der Vergangenheit verhalten
. Sofern alle Finanzierungslinien bestehen
bleiben, sollte die Liquidität, bei der vom Unterne
hmen angestrebten, positiven Umsatz- und Er-
gebnisentwicklung, zunächst ausreichend sein.
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Beitrag119/194, 07.03.18, 11:01:59 
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Ich habe es zwar gestern schon im Hauptthread gepostet, aber der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit für später wegen gehe ich auch hier nochmal auf den HSV ein.

Der HSV hat 2012 eine Anleihe über zunächst 12,5 Mio. Euro begeben, welche später um 5 Mio. Euro auf insgesamt 17,5 Mio. Euro aufgestockt wurde.

Zahltag des 6%-Kupons ist jährlich der 29.09.
Es gibt mehrere Nennwerte. An der Börse gehandelt werden 500 Euro Nominalwert mit der ISIN:
DE000A1PGVN0
Fällig wird das Teil am 29.09.2019

Der Bilder mehr als 100 Worte sagen und der Kurs alles eskomptiert:




Das Ding war bislang absolut illiquide und ist es eigentlich immer noch, aber ein paar Stücke gehen inzwischen doch um. Dadurch bedingt sind die Spreads und Kurssprünge immens.

Die letzten Jahre wurde der HSV immer mal wieder von Herrn Kühne gepimpt, die Beträge und die Form der Zuschüsse kann man auf wikipedia nachlesen.
Die Angaben über die Hohe der Investments variieren, sind aber im hohen zweistelligen Millionenbereich angesiedelt. Der Hauptteil des Geldes wurde früher oder später gegen Aktien zur Verfügung gestellt, wodurch Herr Kühne inzwischen fast 20 % - Aktionär des HSV ist.

Die Schulden belaufen sich insgesamt auf 105 Mio. Euro, davon 17,5 Mio aus der Anleihe, 20 Mio. ein Schuldscheindarlehen (wurde am Kapitalmarktplatziert um ein Kühne-Darlehen abzulösen).
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Beitrag118/194, 07.03.18, 11:04:48 
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M0OA


Sie können es nicht lassen:

http://www.anleihencheck.de/news/Ar....leihe_Anleihenews-8441926


Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Geschäftsführung der More & More GmbH ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, einen weiteren Rückkauf ihrer Anleihe (ISIN DE000A1TND44 / WKN A1TND4) bis zu einem Nennbetragsvolumen von 870 TEUR im Rahmen eines öffentlichen Angebots gegen Barzahlung zu einem Kurs von 92%, d.h. 920,00 EUR pro 1.000,00 EUR Nennbetrag anzubieten, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Das Angebot soll vom 8. bis 23. März 2018 laufen. Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass auch das aktuelle Kursniveau der Anleihe eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum vorzeitigen Rückkauf bietet, und nutzt hierzu die nach den bisherigen Rückkaufprogrammen noch zur Verfügung stehenden Mittel sowie weitere Mittel einer Gesellschafterfinanzierung.


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Beitrag117/194, 08.03.18, 09:09:33 
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USE1

USE (755140) 755140


http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/....ngereicht/?newsID=1057395


Beate Uhse Aktiengesellschaft: Beate Uhse AG hat Insolvenzplan eingereicht


Ich verkürze auf das Wesentliche:

Aus heutiger Sicht ergibt der verbleibende Vermögensteil bei Umsetzung des Insolvenzplans eine mögliche Quote von 1,87% für die Gläubiger der Beate Uhse AG.

Entsprechend ist die Anleihe unter Druck, allerdings mit, meiner Meinung nach, optimistischen Geldseiten.
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4

Beitrag116/194, 22.03.18, 09:27:53  | Publity
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PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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Beitrag115/194, 22.03.18, 09:33:19  | Constantin Medien
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EV4 (914720) 914720

EV4B


http://www.finanznachrichten.de/nac....gesichert-deutsch-016.htm


DGAP-News: Constantin Medien AG: Vollständige Rückzahlung der bestehenden Unternehmensanleihe gesichert (deutsch)
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Beitrag114/194, 11.04.18, 10:09:49  | Re: Publity
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PBY (697250) 697250

Wandelanleihe:
DE000A169GM5


Interview mit dem Vorstand:

http://www.bondguide.de/interviews/....achlage-fuer-alle-seiten/


Die zwei wesentlichen und interessanten Aussagen:

BondGuide: Aktienkurs und damit auch die Wandelanleihe haben zuletzt stark gelitten. Bezüglich des Wandlers publity 2015/20 gibt es ja einige Unruhe und Unsicherheit im Markt.
Olek: Da muss ich etwas ausholen. Dies ist wirklich nicht glücklich gelaufen bei der Konstruktion der besagten Wandelanleihe, die nach der Aufstockung bei 50 Mio. EUR Volumen liegt. Bei dieser Aufstockung wurden die Bedingungen geändert, u.a. zu Gewinnverwendungsmöglichkeiten der publity AG. Hierzu gibt es eine englische und deutsche Version, die zu allem Überfluss unterschiedlich ausgelegt werden können. Unter dem Strich gibt es jetzt Diskussionen über die korrekte Höhe der Dividendenzahlung für 2016. Diese Unsicherheit schadet natürlich.



BondGuide: Entsprechende Gespräche mit namhaften Adressen wären doch sicherlich mit gewissen Nebenwirkungen verbunden – etwa nicht?
Olek: Wir sind hier durchaus bereit, im Zuge einer Klarstellung zur Ausschüttungsbegrenzung in den Anleihebedingungen, in gewissem Umfang auch über andere Konditionen zu reden. Wir wollen eine schnelle, saubere und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung der Sachlage erreichen. Dabei muss das ausstehende Anleihevolumen auch nicht bis zur Endfälligkeit bei 50 Mio. EUR bleiben. publity hatte zum Jahresultimo liquide Mittel von rund 20 Mio. EUR und wenn wir die anstehenden Portfolioverkäufe für unsere Kunden umsetzen, werden wir weitere erhebliche Mittelzuflüsse aus den Gewinnbeteiligungen haben. Dieses Geld können wir durchaus einsetzen, unsere Verbindlichkeiten zu reduzieren.



nixdaacher schrieb am 22.03.2018, 10:27 Uhr
PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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Beitrag113/194, 11.04.18, 10:16:47  | Neue ZWL
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ZRW1
DE000A1YC1F9
ZRW2
DE000A2GSNF5
ZRW3
DE000A2GSNF5

http://www.nzwl.de/fileadmin/conten....H_Schultverschreibung.pdf


Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH: Neues freiwilliges, öffentliches
Umtauschangebot für Schuldverschreibungen 2014/2019 und Schuldverschreibungen
2015/2021

Leipzig, 9. April 2018

Die Geschäftsführung der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH
hat heute beschlossen, den Gläubigern ihrer 7,50% Schuldverschreibungen 2014/2019 (ISIN: DE000A1YC1F9)sowie den Gläubigern ihrer 7,50% Schuldverschreibungen 2015/2021 (ISIN: DE000A13SAD4) ein neues
freiwilliges, öffentliches Umtauschangebot zu unterbreiten. Das Emissi
onsvolumen beträgt bis zu 6,811 Mio. Euro, nachdem Gläubiger der Schuldverschreibungen 2014/2019 bereits 8,189 Mio. Euro im Dezember 2017 getauscht hatten und das Gesamtvolumen auf bis zu 15Mio. Euro begrenzt ist...
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Beitrag112/194, 20.04.18, 07:32:43 
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M0OA


MORE & MORE GmbH schafft Turnaround und meldet positives Jahresergebnis 2017


MORE & MORE GmbH schafft Turnaround und meldet positives Jahresergebnis 2017

Starnberg, 19.04.2018 - Der MORE & MORE GmbH gelang im abgelaufenen
Geschäftsjahr der Turnaround und die Rückkehr in die Gewinnzone. Die
Gesellschaft hat ihre eigenen Ziele deutlich übertroffen und kündigt für das
Geschäftsjahr 2017 einen Jahresüberschuss von 1,8 Mio. Euro an, nachdem im
Vorjahr noch ein Verlust in Höhe von -3,6 Mio. Euro zu verzeichnen war.
Dabei verbessert sich das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Mio. Euro
auf 4,2 Mio. Euro. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 geht More & More von
einer Bestätigung des operativen Ergebnisses auf dem erreichten Niveau aus.

Durch das positive Jahresergebnis 2017 sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung
der Liquidität hat sich die finanzielle Situation der Gesellschaft
entspannt. Für die Mitte Juni 2018 anstehende Rückzahlung der nach den
erfolgten Rückkaufprogrammen verbliebenen Anleiheverbindlichkeit in Höhe von
5,6 Mio. Euro zeichnet sich eine Refinanzierungslösung ab.


USE1

USE (755140) 755140


Beate Uhse Aktiengesellschaft: Gläubiger stimmen Verkauf wesentlicher Vermögenswerte der Beate Uhse Netherlands B.V. an neu gegründete Tochtergesellschaft zu

Flensburg, 19. April 2018. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN
DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass die heutige Gläubigerversammlung
der niederländischen Tochtergesellschaft Beate Uhse Netherlands B.V. dem
Verkauf wesentlicher Vermögenswerte an eine neu gegründete niederländische
Tochtergesellschaft zugestimmt hat.

Die Zustimmung der Gläubiger der Beate Uhse Netherlands B.V. war eine
weitere, entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung des Insolvenzplans
der Beate Uhse AG. Der Plan sieht vor, dass die werthaltigen und
überlebensfähigen Teile des Erotik-Konzerns in die neue Tochtergesellschaft
namens "be you GmbH" überführt werden.

Sobald alle formellen aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, kann die
ebenfalls neu gegründete niederländische Tochtergesellschaft der be you
GmbH, die "Pabo 4.0 B.V.", wie geplant die werthaltigen Assets der Beate
Uhse Netherlands B.V. zu einem marktkonformen Preis erwerben. Bei diesen
Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um das komplette Geschäft
Belgien, das Geschäft Frankreich, das Lizenzgeschäft mit ausländischen
Namensrechten sowie den Versandhandel. Im Rahmen der Übernehme sind noch
Bedingungen zu erfüllen, so dass mit einer vollständigen Umsetzung Mitte Mai
gerechnet werden kann. Auf dieser Basis erfolgt dann der geplante Neuaufbau
der Beate Uhse.
armani
DayTrader
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Beitrag111/194, 20.04.18, 14:42:19 
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Die desaströse Bilanz von BondM
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Beitrag110/194, 08.05.18, 08:25:52  | Re: Publity
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http://www.publity.org/de/investor/....he-mit-erhoehtem-zinssatz


Leipzig, 07. Mai 2018 / 12:49 CET/CEST / Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.

nixdaacher schrieb am 11.04.2018, 10:09 Uhr
PBY (697250) 697250

Wandelanleihe:
DE000A169GM5


Interview mit dem Vorstand:

http://www.bondguide.de/interviews/....achlage-fuer-alle-seiten/


Die zwei wesentlichen und interessanten Aussagen:

BondGuide: Aktienkurs und damit auch die Wandelanleihe haben zuletzt stark gelitten. Bezüglich des Wandlers publity 2015/20 gibt es ja einige Unruhe und Unsicherheit im Markt.
Olek: Da muss ich etwas ausholen. Dies ist wirklich nicht glücklich gelaufen bei der Konstruktion der besagten Wandelanleihe, die nach der Aufstockung bei 50 Mio. EUR Volumen liegt. Bei dieser Aufstockung wurden die Bedingungen geändert, u.a. zu Gewinnverwendungsmöglichkeiten der publity AG. Hierzu gibt es eine englische und deutsche Version, die zu allem Überfluss unterschiedlich ausgelegt werden können. Unter dem Strich gibt es jetzt Diskussionen über die korrekte Höhe der Dividendenzahlung für 2016. Diese Unsicherheit schadet natürlich.



BondGuide: Entsprechende Gespräche mit namhaften Adressen wären doch sicherlich mit gewissen Nebenwirkungen verbunden – etwa nicht?
Olek: Wir sind hier durchaus bereit, im Zuge einer Klarstellung zur Ausschüttungsbegrenzung in den Anleihebedingungen, in gewissem Umfang auch über andere Konditionen zu reden. Wir wollen eine schnelle, saubere und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung der Sachlage erreichen. Dabei muss das ausstehende Anleihevolumen auch nicht bis zur Endfälligkeit bei 50 Mio. EUR bleiben. publity hatte zum Jahresultimo liquide Mittel von rund 20 Mio. EUR und wenn wir die anstehenden Portfolioverkäufe für unsere Kunden umsetzen, werden wir weitere erhebliche Mittelzuflüsse aus den Gewinnbeteiligungen haben. Dieses Geld können wir durchaus einsetzen, unsere Verbindlichkeiten zu reduzieren.



nixdaacher schrieb am 22.03.2018, 10:27 Uhr
PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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nixdaacher
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Beitrag109/194, 11.05.18, 07:38:30  | Peine GmbH
Antworten mit Zitat
DE000A1TNFX0

PI4A


Eine gute und kurze Zusammenfassung der kompletten Geschichte gibts bei der FAZ:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen....stimmung-ab-15582697.html

Was darin fehlt, ist der Hinweis, dass es einen chinesischen Teilhaber in nennenswerter Größe gibt, der angeblich bei Zustimmung zur Restrukturierung eine Garantie für die Anleihe gibt.

Hier der Chart (Achtung, Geldkurse aus Stuttgart; das heißt nicht, dass die angezeigten Tiefstkurse auch gehandelt wurden):




Hier die Absage der Versammlung als ad-hoc:

https://www.finanznachrichten.de/na....rsammlung-deutsch-016.htm


PEINE GmbH: Absage der Abstimmung ohne Versammlung

DGAP-Ad-hoc: PEINE GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
PEINE GmbH: Absage der Abstimmung ohne Versammlung

09.05.2018 / 16:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

PEINE GmbH

Wilhelmshaven

Veröffentlichung einer Insiderinformation
nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die PEINE GmbH sagt die Abstimmung ohne Versammlung ab, beabsichtigt aber
weiterhin eine Änderung der Bedingungen der 8.0% Unternehmensanleihe
2013/2018 (ISIN DE000A1TNFX0 - WKN A1TNFX) im Wege einer zeitnah
einzuberufenden Abstimmung ohne Versammlung

Die PEINE GmbH, Wilhelmshaven, ("Gesellschaft") teilt mit, dass ihre
Geschäftsführung heute beschlossen hat, die Abstimmung ohne Versammlung mit
dem Abstimmungszeitraum beginnend am Freitag, den 11. Mai 2018, um 0:00 Uhr
und endend am Montag, den 14. Mai 2018, um 24:00 Uhr, (die "Ursprüngliche
Abstimmung") abzusagen, so dass diese nicht stattfinden wird. Die
Gesellschaft beabsichtigt aber weiterhin, die Anleihebedingungen der 8.0%
Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN DE000A1TNFX0 - WKN A1TNFX)
("Anleihebedingungen")
wie ursprünglich geplant zu ändern. Die Gesellschaft wird mit der Absage der
Ursprünglichen Abstimmung Wünschen aus dem Kreis der Anleihegläubiger
gerecht. Dies hat folgenden Hintergrund:

Nach der Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung,
die am 23. April 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sind
Anleihegläubiger an die Gesellschaft herangetreten und haben u.a. die
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erbeten.
Um die Interessen der Anleihegläubiger entsprechend zu würdigen, hat sich
die Gesellschaft daher entschieden, die unmittelbar bevorstehende Abstimmung
zunächst zu verschieben.

Es ist geplant, die Gläubiger zeitnah zur Stimmabgabe in einer Abstimmung
ohne Versammlung mit einer um die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
erweiterten Tagesordnung aufzufordern.
nixdaacher
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Beitrag108/194, 11.05.18, 07:48:11  | Re: Publity
Antworten mit Zitat
Der Zeitplan für den Umtausch wurde festgelegt:


Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) informiert über den angestrebten Umtausch ihrer Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe.

Aus diesem Grund lädt die publity AG die Inhaber der publity-Anleihe zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung erfolgt innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ) bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ).


Nochmal kurz für die Lesefaulen:

Die publity AG hat im letzten Geschäftsjahr eine Dividende ausgeschüttet, die je nach Rechtsauffassunng gegen die Anleihebedingungen verstößt und somit eine Kündigung der Anleihe von Seiten der Gläubiger zur Folge haben kann. Nun kann man als Anleihegläubiger seine Wandelanleihen, die mit 3,5% verzinst werden, in neue Anleihen, mit identischen Bedingungen (Laufzeit usw.) umtauschen, jedoch gibt es dafür 7%


nixdaacher schrieb am 08.05.2018, 08:25 Uhr
http://www.publity.org/de/investor/....he-mit-erhoehtem-zinssatz


Leipzig, 07. Mai 2018 / 12:49 CET/CEST / Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.

nixdaacher schrieb am 11.04.2018, 10:09 Uhr
PBY (697250) 697250

Wandelanleihe:
DE000A169GM5


Interview mit dem Vorstand:

http://www.bondguide.de/interviews/....achlage-fuer-alle-seiten/


Die zwei wesentlichen und interessanten Aussagen:

BondGuide: Aktienkurs und damit auch die Wandelanleihe haben zuletzt stark gelitten. Bezüglich des Wandlers publity 2015/20 gibt es ja einige Unruhe und Unsicherheit im Markt.
Olek: Da muss ich etwas ausholen. Dies ist wirklich nicht glücklich gelaufen bei der Konstruktion der besagten Wandelanleihe, die nach der Aufstockung bei 50 Mio. EUR Volumen liegt. Bei dieser Aufstockung wurden die Bedingungen geändert, u.a. zu Gewinnverwendungsmöglichkeiten der publity AG. Hierzu gibt es eine englische und deutsche Version, die zu allem Überfluss unterschiedlich ausgelegt werden können. Unter dem Strich gibt es jetzt Diskussionen über die korrekte Höhe der Dividendenzahlung für 2016. Diese Unsicherheit schadet natürlich.



BondGuide: Entsprechende Gespräche mit namhaften Adressen wären doch sicherlich mit gewissen Nebenwirkungen verbunden – etwa nicht?
Olek: Wir sind hier durchaus bereit, im Zuge einer Klarstellung zur Ausschüttungsbegrenzung in den Anleihebedingungen, in gewissem Umfang auch über andere Konditionen zu reden. Wir wollen eine schnelle, saubere und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung der Sachlage erreichen. Dabei muss das ausstehende Anleihevolumen auch nicht bis zur Endfälligkeit bei 50 Mio. EUR bleiben. publity hatte zum Jahresultimo liquide Mittel von rund 20 Mio. EUR und wenn wir die anstehenden Portfolioverkäufe für unsere Kunden umsetzen, werden wir weitere erhebliche Mittelzuflüsse aus den Gewinnbeteiligungen haben. Dieses Geld können wir durchaus einsetzen, unsere Verbindlichkeiten zu reduzieren.



nixdaacher schrieb am 22.03.2018, 10:27 Uhr
PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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nixdaacher
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Beitrag107/194, 25.05.18, 14:48:22 
Antworten mit Zitat
H9YB

H9Y (A0KF6M) A0KF6M


https://www.finanznachrichten.de/na....ternehmensanleihe-016.htm


DGAP-Ad-hoc: HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Anleihe/Finanzierung HanseYachts Aktiengesellschaft: Neue Finanzierung über 15,0 Mio. Euro und
vorzeitige Rückzahlung der Unternehmensanleihe 2014/2019


Die HanseYachts AG hat heute mehrere Kreditverträge mit finanzierenden
Banken über ein Gesamtvolumen von 15,0 Mio. Euro insbesondere zur
Refinanzierung der Rückzahlung ihrer mit 8% verzinsten Unternehmensanleihe
2014/2019 (ISIN: DE000A11QHZ0 / WKN: A11QHZ) im Gesamtnennbetrag von 13,0
Mio. Euro abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der
HanseYachts AG heute außerdem entschieden, die regulär am 3. Juni 2019
fällig werdende Unternehmensanleihe 2014/2019 vollständig vorzeitig zu
kündigen
. Die Kündigung wird unter Beachtung der Kündigungsfristen von
mindestens 30 und höchstens 90 Tagen gemäß den Anleihebedingungen
voraussichtlich mit Wirkung zum 06. Juli 2018 erfolgen. Zu diesem Termin
soll den Anleihegläubigern ein Betrag von 102% des Nennbetrags der 8%
Schuldverschreibungen 2014/2019 zuzüglich der bis zum 06. Juli 2018
aufgelaufenen Zinsen vollständig vorzeitig zurückgezahlt werden.
Die
Gesellschaft wird eine entsprechende Ankündigung zeitnah im Bundesanzeiger
veröffentlichen.

Ziel der vorzeitigen Kündigung der Unternehmensanleihe ist es angesichts
eines Effektivzinses von nun 3,1 %, die Finanzierungsstruktur der
HanseYachts AG zu einer deutlich günstigeren Verzinsung gegenüber der
begebenen Unternehmensanleihe weiter zu optimieren.

Die durch die Transaktion und die vorzeitige Rückzahlung entstehenden
einmaligen Aufwendungen in Höhe von ca. 0,3 Mio. Euro werden das
Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2017/2018 belasten. Für das folgende
Geschäftsjahr 2018/2019 rechnen wir mit einer Zinsersparnis von ca. 0,7 Mio.
Euro.
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Beitrag106/194, 29.05.18, 07:52:26  | Re: Publity
Antworten mit Zitat
Umtausch wird so nicht stattfinden:

http://www.publity.org/de/investor/....-juni-2018-24-00-uhr-mesz


eipzig, den 28. Mai 2018 / 16:25 CET/CEST – Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Beschlussvorschlag der Gesellschaft an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) zu dem Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 1 des Abschnitts II der am 8. Mai 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe in seiner bisherigen Form fallenzulassen und stattdessen in geänderter Fassung zur Abstimmung zu stellen.

Die Änderung des Beschlussvorschlags der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft in der Zeit seit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen hat, dass das von der Gesellschaft vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe in Erwerbsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen wird.

Entsprechend schlägt die Gesellschaft vor, in der Abstimmung ohne Versammlung zunächst nur die von der Gesellschaft vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen und ihm die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden.

Die geänderte Beschlussvorlage wird kurzfristig veröffentlicht.

nixdaacher schrieb am 11.05.2018, 07:48 Uhr
Der Zeitplan für den Umtausch wurde festgelegt:


Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) informiert über den angestrebten Umtausch ihrer Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe.

Aus diesem Grund lädt die publity AG die Inhaber der publity-Anleihe zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung erfolgt innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ) bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ).


Nochmal kurz für die Lesefaulen:

Die publity AG hat im letzten Geschäftsjahr eine Dividende ausgeschüttet, die je nach Rechtsauffassunng gegen die Anleihebedingungen verstößt und somit eine Kündigung der Anleihe von Seiten der Gläubiger zur Folge haben kann. Nun kann man als Anleihegläubiger seine Wandelanleihen, die mit 3,5% verzinst werden, in neue Anleihen, mit identischen Bedingungen (Laufzeit usw.) umtauschen, jedoch gibt es dafür 7%


nixdaacher schrieb am 08.05.2018, 08:25 Uhr
http://www.publity.org/de/investor/....he-mit-erhoehtem-zinssatz


Leipzig, 07. Mai 2018 / 12:49 CET/CEST / Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.

nixdaacher schrieb am 11.04.2018, 10:09 Uhr
PBY (697250) 697250

Wandelanleihe:
DE000A169GM5


Interview mit dem Vorstand:

http://www.bondguide.de/interviews/....achlage-fuer-alle-seiten/


Die zwei wesentlichen und interessanten Aussagen:

BondGuide: Aktienkurs und damit auch die Wandelanleihe haben zuletzt stark gelitten. Bezüglich des Wandlers publity 2015/20 gibt es ja einige Unruhe und Unsicherheit im Markt.
Olek: Da muss ich etwas ausholen. Dies ist wirklich nicht glücklich gelaufen bei der Konstruktion der besagten Wandelanleihe, die nach der Aufstockung bei 50 Mio. EUR Volumen liegt. Bei dieser Aufstockung wurden die Bedingungen geändert, u.a. zu Gewinnverwendungsmöglichkeiten der publity AG. Hierzu gibt es eine englische und deutsche Version, die zu allem Überfluss unterschiedlich ausgelegt werden können. Unter dem Strich gibt es jetzt Diskussionen über die korrekte Höhe der Dividendenzahlung für 2016. Diese Unsicherheit schadet natürlich.



BondGuide: Entsprechende Gespräche mit namhaften Adressen wären doch sicherlich mit gewissen Nebenwirkungen verbunden – etwa nicht?
Olek: Wir sind hier durchaus bereit, im Zuge einer Klarstellung zur Ausschüttungsbegrenzung in den Anleihebedingungen, in gewissem Umfang auch über andere Konditionen zu reden. Wir wollen eine schnelle, saubere und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung der Sachlage erreichen. Dabei muss das ausstehende Anleihevolumen auch nicht bis zur Endfälligkeit bei 50 Mio. EUR bleiben. publity hatte zum Jahresultimo liquide Mittel von rund 20 Mio. EUR und wenn wir die anstehenden Portfolioverkäufe für unsere Kunden umsetzen, werden wir weitere erhebliche Mittelzuflüsse aus den Gewinnbeteiligungen haben. Dieses Geld können wir durchaus einsetzen, unsere Verbindlichkeiten zu reduzieren.



nixdaacher schrieb am 22.03.2018, 10:27 Uhr
PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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nixdaacher
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Beitrag105/194, 06.06.18, 07:17:10  | Re: Publity
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http://www.publity.org/de/investor/....dfc00d8cc3265f57bd3221ee9

Die Inhaber der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe haben im Rahmen der Abstim-mung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am Mittwoch, den 30. Mai 2018, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Freitag, den 1. Juni 2018, um 24:00 Uhr (MESZ), zu dem Beschlussgegenstand der am 8. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Auf-forderung zur Stimmabgabe, gemäß dem geänderten Beschlussvorschlag der Emittentin in der am 29. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Form, den folgenden Beschluss gefasst:

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger

Die One Square Advisory Services GmbH (mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 207387) wird zum gemein-samen Vertreter für alle Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) bestellt.
Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Ge-setz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt werden. Er hat die ihm durch Mehrheitsbeschluss erteilten Weisungen der Anleihegläubiger zu befolgen. [...]
Dem Gemeinsamen Vertreter wird die Aufgabe übertragen, mit der Emittentin ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die publity-Anleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger fin-det und ggf. in einer möglichen weiteren Gläubigerabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden kann. Eine über die dem Ge-meinsamen Vertreter durch Gesetz eingeräumten Befugnisse hinausgehende Ermäch-tigung zur Geltendmachung von oder zum Verzicht auf Rechte(n) der Anleihegläubi-ger ist damit nicht verbunden.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die durch die Be-stellung des Gemeinsamen Vertreters entstehenden Kosten und Aufwendungen, ein-schließlich der angemessenen Vergütung des Gemeinsamen Vertreters, trägt die Emittentin.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf einen Betrag von insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.

nixdaacher schrieb am 29.05.2018, 07:52 Uhr
Umtausch wird so nicht stattfinden:

http://www.publity.org/de/investor/....-juni-2018-24-00-uhr-mesz


eipzig, den 28. Mai 2018 / 16:25 CET/CEST – Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Beschlussvorschlag der Gesellschaft an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) zu dem Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 1 des Abschnitts II der am 8. Mai 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe in seiner bisherigen Form fallenzulassen und stattdessen in geänderter Fassung zur Abstimmung zu stellen.

Die Änderung des Beschlussvorschlags der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft in der Zeit seit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen hat, dass das von der Gesellschaft vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe in Erwerbsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen wird.

Entsprechend schlägt die Gesellschaft vor, in der Abstimmung ohne Versammlung zunächst nur die von der Gesellschaft vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen und ihm die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden.

Die geänderte Beschlussvorlage wird kurzfristig veröffentlicht.

nixdaacher schrieb am 11.05.2018, 07:48 Uhr
Der Zeitplan für den Umtausch wurde festgelegt:


Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) informiert über den angestrebten Umtausch ihrer Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe.

Aus diesem Grund lädt die publity AG die Inhaber der publity-Anleihe zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung erfolgt innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ) bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ).


Nochmal kurz für die Lesefaulen:

Die publity AG hat im letzten Geschäftsjahr eine Dividende ausgeschüttet, die je nach Rechtsauffassunng gegen die Anleihebedingungen verstößt und somit eine Kündigung der Anleihe von Seiten der Gläubiger zur Folge haben kann. Nun kann man als Anleihegläubiger seine Wandelanleihen, die mit 3,5% verzinst werden, in neue Anleihen, mit identischen Bedingungen (Laufzeit usw.) umtauschen, jedoch gibt es dafür 7%


nixdaacher schrieb am 08.05.2018, 08:25 Uhr
http://www.publity.org/de/investor/....he-mit-erhoehtem-zinssatz


Leipzig, 07. Mai 2018 / 12:49 CET/CEST / Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.

nixdaacher schrieb am 11.04.2018, 10:09 Uhr
PBY (697250) 697250

Wandelanleihe:
DE000A169GM5


Interview mit dem Vorstand:

http://www.bondguide.de/interviews/....achlage-fuer-alle-seiten/


Die zwei wesentlichen und interessanten Aussagen:

BondGuide: Aktienkurs und damit auch die Wandelanleihe haben zuletzt stark gelitten. Bezüglich des Wandlers publity 2015/20 gibt es ja einige Unruhe und Unsicherheit im Markt.
Olek: Da muss ich etwas ausholen. Dies ist wirklich nicht glücklich gelaufen bei der Konstruktion der besagten Wandelanleihe, die nach der Aufstockung bei 50 Mio. EUR Volumen liegt. Bei dieser Aufstockung wurden die Bedingungen geändert, u.a. zu Gewinnverwendungsmöglichkeiten der publity AG. Hierzu gibt es eine englische und deutsche Version, die zu allem Überfluss unterschiedlich ausgelegt werden können. Unter dem Strich gibt es jetzt Diskussionen über die korrekte Höhe der Dividendenzahlung für 2016. Diese Unsicherheit schadet natürlich.



BondGuide: Entsprechende Gespräche mit namhaften Adressen wären doch sicherlich mit gewissen Nebenwirkungen verbunden – etwa nicht?
Olek: Wir sind hier durchaus bereit, im Zuge einer Klarstellung zur Ausschüttungsbegrenzung in den Anleihebedingungen, in gewissem Umfang auch über andere Konditionen zu reden. Wir wollen eine schnelle, saubere und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung der Sachlage erreichen. Dabei muss das ausstehende Anleihevolumen auch nicht bis zur Endfälligkeit bei 50 Mio. EUR bleiben. publity hatte zum Jahresultimo liquide Mittel von rund 20 Mio. EUR und wenn wir die anstehenden Portfolioverkäufe für unsere Kunden umsetzen, werden wir weitere erhebliche Mittelzuflüsse aus den Gewinnbeteiligungen haben. Dieses Geld können wir durchaus einsetzen, unsere Verbindlichkeiten zu reduzieren.



nixdaacher schrieb am 22.03.2018, 10:27 Uhr
PBY (697250) 697250


Aufgrund des Kursverfalls in der Aktie und der Wandelanleihe der publity AG erstelle ich eine kurze Zusammenfassung der Gemengelage:

Die publity AG hat eine Wandelanleihe (DE000A169GM5) über meines Wissens 50 Mio. Euro, die mit 3,50 % verzinst wird. Fälligkeit ist der 17.11.2020.
Wandlungspreis: 47 Euro

Der große Haken kommt in den Anleihebedingungen in §12 Abs. 3 Nr. iii

http://www.publity.org/de/investor/....06f96b1afc17c36fd2f1adc6e

Dort steht:
Die Anleihe-schuldnerin verpflichtet sich, solange Schuldverschreibungen ausstehen, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Be-träge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind, [...]
für kein Geschäftsjahr der Anleiheschuldnerin, beginnend mit dem Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2016 endet, an ihre Aktionäre Dividenden auszuschütten, die über 50% des im Jahresabschluss aus-gewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgeht.


Nun hatte man für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 23,1 Mio. Euro, was 3,82 Euro je Aktie entspricht. An Dividende gezahlt wurde 2,80 Euro.
Dem geübten Betrachter fällt dabei auch ohne Taschenrechner auf, dass die ausgeschüttete Dividende mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses ausmacht.

§13 Abs. 1b besagt:
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine sämtlichen Ansprüche aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung (die „Kündigungserklärung“) gegenüber der Anleiheschuldnerin zu kündigen und fällig zu stellen und Rückzahlung des Nennbetrags zuzüglich der darauf bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (aus-schließlich) aufgelaufenen Zinsen zu ver-langen, wenn [...]
die Anleiheschuldnerin, gleichgültig aus welchen Gründen, eine sonstige wesentliche Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, insbesondere aus § 12(1) und (2) und (3) nicht ordnungsgemäß erfüllt und die Unterlassung länger als 30 Tage andauert, nachdem die Anleiheschuldnerin hierüber eine schriftliche Mitteilung von einem Anleihe-gläubiger oder der Zahlstelle erhalten hat;


Somit wurde gegen die Anleihebedingungen verstoßen und die Gläubiger dürfen die Anleihe fällig stellen. Sicherlich hat das der eine oder andere schon getan und kommuniziert per Rechtsanwalt mit der Rechtsabteilung.

Inzwischen hat der Vorstand erfolglos versucht, die Anleihebedingungen nachträglich anzupassen (Negativverpflichtung streichen, Ausschüttung legitimieren). Gepaart mit schlechter Kommunikation führt dies aktuell zu mieser Stimmung am Markt.

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