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Kesso
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Beitrag48/48, 04.07.06, 11:21:59  | Steuern
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Hier werden Fakten zur Steuerlage zusammengetragen.
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Beitrag47/48, 04.07.06, 11:27:59 
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Spekulationsverluste können nachträglich verrechnet werden

Gute Nachricht für Anleger, die zum Beispiel in der Baisse der Jahre 2000 bis 2003 große Verluste verbuchen mußten: Sie können ihre Spekulationsverluste auch Jahre später mit Spekulationsgewinnen verrechnen, wenn sie das bisher versäumt haben.

Kursverluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist sparen nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nämlich auch dann Steuern, wenn sie der Anleger nicht in einer der Steuererklärungen vergangener Jahre offiziell ans Finanzamt gemeldet hat (Aktenzeichen: IX R 21/04).

„Neuerung spart leicht vier- bis fünfstellige Beträge“
„Selbst wer erst jetzt die entsprechenden Depotunterlagen zusammensucht, müßte vom Fiskus zuvorkommend behandelt werden“, schreibt die ING Diba in ihrer jüngsten Ausgabe der „Infos für kritische Bankkunden“. Eine zeitnahe formale Dokumentation, die beim Sachbearbeiter eingereicht wurde, sei nach dem BFH-Urteil nicht mehr erforderlich.

„Diese Neuerung spart vielen Anlegern leicht vier- bis fünfstellige Beträge“, heißt es weiter. Denn erfahrungsgemäß versäumten sie es häufig, Verluste ordnungsgemäß zu dokumentieren. Entweder war ihnen diese Vorschrift nicht bekannt oder die Aktionäre waren in den Verlustjahren so frustriert, daß sie sich gar nicht mehr vorstellen konnten, daß es auch mal wieder bessere Börsenzeiten geben würde.

„Verluste mit eigenen guten Börsenjahren verrechnen“
Vor allem in den Jahren 2000 bis 2003 sammelten sich die roten Zahlen in den Anlegerbilanzen nur so an, als etwa der Dax von über 8.000 Punkten auf zwischenzeitlich fast 2.000 Punkte abstürzte. „Viele Aktionäre verdrängten das tiefrote Minus ihrer Depots - und damit auch ihre steuerlichen Pflichten“, schriebt die ING Diba.

Jetzt sorgt aber der BFH nicht nur dafür, daß dieses Versäumnis ohne negative Folgen bleibt. „Die Richter legten sogar fest, daß die Anleger die Verluste beliebig mit allen Jahren seit 1999 verrechnen können, selbst wenn für diese Zeiträume bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Die Betroffenen sollten diese Wahlmöglichkeit nutzen und die Verluste mit eigenen guten Börsenjahren verrechnen, in denen ihre insgesamt zu versteuernden Einnahmen und damit auch der Grenzsteuersatz hoch waren.“

Quelle: http://www.faz.net/s/Rub42AFB371C83....Tpl~Ecommon~Scontent.html

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pucki
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Beitrag46/48, 04.07.06, 11:48:25 
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Wie ist das eigentlich:
Wenn man z.B. als Hausnummer 20.000€ Startkapital hatte und nun die Hälfte davon verloren hat, ab wann muss man nun seinen Gewinn versteuern?
pucki
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Beitrag45/48, 04.07.06, 12:08:10 
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Für das Jahr 2006!

pucki schrieb am 04.07.2006, 11:48
Wie ist das eigentlich:
Wenn man z.B. als Hausnummer 20.000€ Startkapital hatte und nun die Hälfte davon verloren hat, ab wann muss man nun seinen Gewinn versteuern?
HQV
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Beitrag44/48, 04.07.06, 15:49:21 
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pucki schrieb am 04.07.2006, 11:48
Wie ist das eigentlich:
Wenn man z.B. als Hausnummer 20.000€ Startkapital hatte und nun die Hälfte davon verloren hat, ab wann muss man nun seinen Gewinn versteuern?


Ab da wenn du deine 20.000€ wieder zusammen hast. Also kann man erst mal wieder 10.000€ Gewinn machen die man nicht versteuern muss.
The Ord
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Beitrag43/48, 27.07.06, 12:46:16 
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So mal ne Frage: Wie macht Ihr Profis das eigentlich?

Sollte ich das ganze hier mal Hauptberuflich machen, sprich davon leben,
dann bin ich Selbständig ohne ein Gewerbe anzumelden,richtig?

Ich mach dann einmal im Jahr Einkommenssteuer und gut?

Und versichere mich dann in der Privatkrankenversicherung!?

Also Hausmann mit Kapitalerträgen Smile

Danke schon mal!!!

Gruß The Ord
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Beitrag42/48, 27.07.06, 15:52:32 
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up, daumen danke für den Tip mit den Spekusteuern nachträglich Wink
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Beitrag41/48, 28.07.06, 13:48:30 
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ja so ungefähr oder aber bevor du darüber nachdenkst schaff dir geug reserven an denn hauptberuflerbörsentum ist nich so einfach wie es aussieht Wink
theord schrieb am 27.07.2006, 12:46
So mal ne Frage: Wie macht Ihr Profis das eigentlich?

Sollte ich das ganze hier mal Hauptberuflich machen, sprich davon leben,
dann bin ich Selbständig ohne ein Gewerbe anzumelden,richtig?

Ich mach dann einmal im Jahr Einkommenssteuer und gut?

Und versichere mich dann in der Privatkrankenversicherung!?

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„Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.“

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Beitrag40/48, 01.08.06, 17:36:46 
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HQV schrieb am 04.07.2006, 15:49
pucki schrieb am 04.07.2006, 11:48
Wie ist das eigentlich:
Wenn man z.B. als Hausnummer 20.000€ Startkapital hatte und nun die Hälfte davon verloren hat, ab wann muss man nun seinen Gewinn versteuern?


Ab da wenn du deine 20.000€ wieder zusammen hast. Also kann man erst mal wieder 10.000€ Gewinn machen die man nicht versteuern muss.


naja nicht ganz es gibt ja noch die freibeträge welche man ausschöpfen kann
MfG Maack
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Beitrag39/48, 07.08.06, 20:46:51 
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Maack schrieb am 01.08.2006, 17:36
HQV schrieb am 04.07.2006, 15:49
pucki schrieb am 04.07.2006, 11:48
Wie ist das eigentlich:
Wenn man z.B. als Hausnummer 20.000€ Startkapital hatte und nun die Hälfte davon verloren hat, ab wann muss man nun seinen Gewinn versteuern?


Ab da wenn du deine 20.000€ wieder zusammen hast. Also kann man erst mal wieder 10.000€ Gewinn machen die man nicht versteuern muss.


naja nicht ganz es gibt ja noch die freibeträge welche man ausschöpfen kann


Da haste schon recht, ich wollt es ja nur mal schnell im ganzen und großen zusammen fassen.
berliner
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Beitrag38/48, 28.08.06, 21:48:08 
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Hallo zusammen,

nachdem ich in den letzten Tagen doch ein paar schöne Trades gemacht habe, stellt sich nun für mich die Frage nach der Versteuerung der "Gewinne". Kann mir jemand aus Peketec kompetent Infos geben oder einen Link nennen, der dies umfassend erläutert?

Im voraus besten Dank von einem sich in der Ausbildung befindlichen Jungtrader.
blafasel
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Beitrag37/48, 03.09.06, 15:41:03 
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theord schrieb am 27.07.2006, 12:46
So mal ne Frage: Wie macht Ihr Profis das eigentlich?

Sollte ich das ganze hier mal Hauptberuflich machen, sprich davon leben,
dann bin ich Selbständig ohne ein Gewerbe anzumelden,richtig?

Ich mach dann einmal im Jahr Einkommenssteuer und gut?

Und versichere mich dann in der Privatkrankenversicherung!?

Also Hausmann mit Kapitalerträgen Smile

Danke schon mal!!!

Gruß The Ord


Mein Wissensstand (bin kein Jurist, deshalb auch keine Garantie, gerne Korrekturen von anderen):

So lange Du keine Kunden hast, es also nur für Dich machst, nimmst Du nicht am Gewerbeleben teil (Schlagwort: Keine Kunden, kein Gewerbe) und Du bist damit nicht selbständig. Da Du auch nicht abhängig beschäftigt bist, bist du dann gar nichts oder besser: Privatier. Du verwaltest Dein eigenes Vermögen, egal, wie aktiv Du das machst. Es gibt viele Gerichtsurteile, die das bestätigen. Der Hintergrund ist i. d. R. der, dass Anleger Verluste mit privaten Börsengeschäften mit Ihren Gewinnen aus anderweitiger Tätigkeit verrechnen wollten, die Gerichte dies aber nicht zuließen, da den privaten Börsengeschäften der Charakter des Gewerbes (hier eben Kunden) fehlen; private Veräußerungsverluste sind nicht verrechenbar, gewerbliche Verluste schon.

Du machst einmal im Jahr Deine Einkommensteuererklärung. Ob bei exorbitanten Gewinnen im Jahr irgendwann mal etwas anderes ansteht, weiß ich nicht.

Komm nicht auf die Idee, die Gewinne nicht versteuern zu wollen. Wenn sie Dich erwischen, kann Dich allein die Strafe für die Steuerhinterziehung finanziell ruinieren, dies trifft insbesondere auf Zocker mit Jahresrenditen ab 100% zu. Mal ganz abgesehen davon, dass die Steuer über das Halbeinkünfteverfahren doch für unsereins recht moderat ausfällt.

Versicherungstechnisch brauchst Du dann rechtlich gar nichts. Eine Krankenversicherung ist, sofern Du nicht ne Million aufwärts auf dem Konto hast, aber dringend anzuraten, sonst liquidiert Dich ne teure Erkrankung finanziell. Ob gesetzlich oder privat ist dann Geschmackssache von Dir und der jeweiligen Kasse. Bei der privaten Krankenversicherung ist noch der Merksatz "Einmal privat, immer privat!" zu beachten: Man kommt schwer zurück.

Man kann be Bedarf auch eine GmbH o. ä. aufmachen, die handelt, dann bekommt man vermutlich den Status gewerblich. Ob das irgendwelche Vorteile hat, entzieht sich meiner Erkenntnis. Auf jeden Fall wird es dann komplizierter mit den rechtlichen Gegebenheiten.
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Beitrag36/48, 19.09.06, 11:37:05 
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Abgeltungssteuer

Steinbrück will mit 25 Prozent einsteigen

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, sagt sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und macht öffentlich, dass er mit seinen Länderkollegen darüber diskutiert, die geplante pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen gleich mit dem endgültigen, niedrigeren Satz von 25 Prozent einzuführen.

HB BERLIN. Steinbrück sagte der „Berliner Zeitung“, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform werde überlegt, die Abgeltungssteuer nicht 2008 mit 30 Prozent einzuführen, sondern erst 2009 mit einem Satz von 25 Prozent.

„Es gibt gute Argumente für dieses Vorgehen“, sagte Steinbrück. Für den Satz von 25 Prozent spreche, dass auf diese Weise ein Anreiz geschaffen werde, Kapital in Deutschland und nicht im Ausland anzulegen. „25 Prozent Steuern auf einen Betrag von x sind besser als 42 Prozent auf gar nix“, sagte Steinbrück. Der Minister spielt damit offenbar auf Österreich ein, wo seit 1996 ein Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge gilt.

Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU), Steinbrücks Verhandlungspartner auf Seiten der Unions-Fraktion, zeigte Sympathien für diese Lösung. „Wir starten später, aber dann gleich mit einem international wettbewerbsfähigen Steuersatz“, sagte er der Zeitung. Der Vorteil einer Verschiebung auf 2009 sei, dass damit die Steuerausfälle für den Fiskus begrenzt würden. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass 2008 die Steuersätze für die Unternehmen gesenkt werde sollen, was die öffentlichen Haushalte bereits belaste.

Die geplante Abgeltungssteuer soll Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erfassen. Zinsen unterliegen heute dem persönlichen Einkommenssteuersatz und werden damit mit bis zu 42 Prozent besteuert. Die Neuregelung wird daher bei vielen Anlegern zu einer deutlichen Entlastung führen. Eine leichte Entlastung wird es auch bei Dividenden geben. Zu einer höheren Steuerlast wird es dagegen bei Kursgewinnen kommen: Sie werden heute nach einer Haltefrist von einem Jahr gar nicht besteuert.

Das Bundeskabinett hatte Mitte Juli ein Eckpunktepapier beschlossen, das vorsieht, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne 2008 mit 30 Prozent und ab 2009 mit 25 Prozent zu besteuern. Details wurden noch nicht festgelegt worden und sollen von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Herbst ausgearbeitet werden.
http://www.handelsblatt.com/news/Po....5-prozent-einsteigen.html
-peketec-
*Max*
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Beitrag35/48, 15.10.06, 22:38:01 
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Zum Thema Spekulationsgewinne/Abgeltungssteuer:

Nur mal angenommen, Du bist ausschließlich Daytrader, hast also keine anderen Einkünfte. Dann hast Du aktuell erstmal den Einkommensteuer-Grundfreibetrag von Euro 7.664. Erst danach kommst Du in die Progression. Nehmen wir ein Beispiel:

Nur mal angenommen, Du ertradest in 2006 Euro 100.000!! Dann mußt Du nach dem Halbeinkünfteverfahren Euro 50.000 nach § 32a EStG versteuern. Wenn Du Deinen Sonderausgabenabzug voll ausschöpfen kannst, dann kannst Du davon nochmal Euro 5.069 abziehen.

Du zahlst dann Euro 11.218 Eikommensteuer + Euro 617 Solidaritätszuschlag = Gesamt Euro 11.835.


Ab 2009 plant die Regierung, an der Quelle zu besteuern, also bei der Bank, wo Deine Gewinne aufschlagen (wenn Du welche machst).

Das heißt dann:

Euro 100.000 *30% = Euro 30.000

oder 100.000* 25% = Euro 25.000,

je nachdem, welcher Steuersatz entschieden wird. Das Halbeinkünfteverfahren wird auf jeden Fall gekippt.

Als Trader stehst Du Dich nur dann besser, wenn Du mehr Gewinne machst, denn in der Progression zahlst Du z. Zt. bei Euro 100.000(das sind dann Euro 200.000 Spekulationsgewinn) zu versteuerndem Einkommen ca. Euro 36.000 Einkommensteuer.

Bei weiteren Fragen PN an mich!! :dog:
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Paradiso
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Beitrag34/48, 10.11.06, 22:57:27 
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CSI Fiskus ermittelt

12.11.2006 Ausgabe 46/06

Unternehmen WKN
n/a





Das Finanzamt rüstet auf. Spezielle Fahndungssoftware hilft, Steuerbetrüger zu entlarven.

Wie Kollege PC den Schnüffler spielt

von Kerstin Sauerland



Die Geschäfte des Hamburgers Bernd W. liefen schlecht. Der Umsatz seiner Videotheken ging
zurück. Und dann verlangte seine Exfrau nach der Scheidung kräftig Unterhalt. Woher nehmen,
wenn nicht stehlen?, fragte sich der Mittvierziger. Da kam der Tipp eines Freundes gerade recht:
„Mach’s doch wie ich. Tricks’ ein bisschen bei der Umsatzsteuer. Bis 500 Euro nimmt der Fiskus
alles ungeprüft hin, da will keiner Belege sehen.“ Ein schlechter Tipp.
Doch als das Geld bei Bernd W. mal wieder knapp war und die nächste Voranmeldung anstand,
erinnerte sich der Kaufmann daran. Er gab 300 Euro mehr Vorsteuern an, als er hätte belegen
können. Und alles lief glatt.
Einmal ist keinmal, dachte sich der Videothekar einen Monat später. Und deklarierte dann schon
450 Euro zu viel. Alles klappte wie am Schnürchen. Es kam, wie es immer kommt: W. wurde
gieriger. „Was mir in einem Finanzamt gelingt, kann ich doch auch woanders versuchen“, dachte
er. Am Ende hatte der Mann fünf Finanzämter in drei Bundesländern hinters Licht geführt. Dann
flog er auf: Wegen der vielen Vorsteuerüberschüsse war ein Beamter misstrauisch geworden und
hatte eine Sonderprüfung angeregt.

Erst schien es sogar hier noch so, als habe Bernd W. Glück: Die Post konnte nicht zugestellt
werden. Etwas stimmte mit dem Namen oder der Adresse nicht. Das war der Moment, wo noch
vor ein paar Jahren wohl alles im Sand verlaufen wäre. Heute wird von den Steuerfahndern einfach
nur Kollege Computer eingeschaltet. Und der fährt dann LUNA hoch. Was nach Romantik klingt,
ist in Wahrheit eine knallharte Ermittler-Software: die „Länderübergreifende Namensauskunft“.
Damit konnte auch der Videothekenbetreiber eindeutig identifiziert werden. Kurz bevor er sich ins
Ausland absetzen konnte, schnappten ihn die Fahnder. In seinem Computer fanden sie Hunderte
selbst erstellter Quittungen und Rechnungen. „An Steuern hat Bernd W. zwar nur rund 18000
Euro hinterzogen. Aber da er bereits in einer anderer Sache wegen Betrugs zu einer
Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, wandert er jetzt wegen Urkundenfälschung
in den Knast“, ist sich der Steuerfahnder, der ihn geschnappt hat, sicher. Und auch wegen
Steuerhinterziehung läuft ein Verfahren (siehe Randspalte). Die hinterzogene Steuer muss er
selbstverständlich nachzahlen – inklusive sechs Prozent Strafzins pro Jahr. Da kommt ganz
schön was zusammen.

Zum Verhängnis wurde dem Videothekar – neben seiner Dreistigkeit – auch die permanent
verbesserte Fahndungs-Software. Immer häufiger hilft die Computertechnik dem Fiskus bei der
Suche nach schwarzen Schafen. Neben LUNA sind vor allem ZAUBER – die Zentrale Datenbank
zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von
Risikoprofilen – und USLO (Umsatzsteuer-Länder-Online) im Einsatz. Mit immer größerem
Erfolg. Und das längst nicht nur bei Unternehmern. Auch ganz normale Lohnsteuerzahler
verheddern sich im elektronischen Fahndungsnetz.
So warnte vor ein paar Monaten die niedersächsische Steuerverwaltung in einer Eilmitteilung vor
Thomas P., der in großem Stil Lohnsteuerrückerstattungen über gefälschte Reisekostenbelege
ergaunert hatte. Immer wieder änderte der Steuertrickser seinen Namen etwas ab, schrieb den
Vornamen mal mit T, mal mit Th, den Nachnamen mal mit k und mal mit ck in der Mitte. Und den
Steuerberater, der die Steuererklärung erstellt haben sollte, hatte P. gleich komplett erfunden.
Insgesamt 55 Mal ergaunerte sich P. so Steuererstattungen, bevor er seinen Namen dann
komplett änderte. Doch auch dieser Gauner machte einen verhängnisvollen Fehler: Er benutzte
immer nur zwei Bankverbindungen, um die Steuererstattungen zu kassieren. Diese beiden
Konten ließ der Fiskus sperren. Und Thomas P. meldete sich bei den Banken telefonisch, um zu
fragen, was los sei. Über den Telefonanschluss konnte dann die Anschrift ermittelt werden.
Festnahme!
Dank LUNA und USLO ging den Fahndern auch ein Mann ins Netz, der bei 21 Finanzämtern über
60000 Euro Vorsteuer erschlichen hatte. Der Mainzer hatte für nicht existierende Betriebe die
Umsatzsteuervoranmeldungen völlig frei erfunden. Obwohl er seinen Namen abänderte, wurde er
dank PC-Unterstützung gefasst. Sein Fehler: Er hatte sein Geburtsdatum nie verändert.

Während Steuertrickser es dem Fiskus möglichst schwer machen wollen, sie aufzuspüren, wird
in den Finanzämtern auch die Spurensicherung immer mehr forciert. Über das fiskusinterne
Intranet erhalten Sachbearbeiter ständig neue Infos, wie verdächtige Steuererklärungen zu
behandeln sind. So heißt es in einer Anweisung der Oberfinanzdirektionen „nur für den
Dienstgebrauch“: „Ein eventuell vorhandener Briefumschlag, in den die Erklärung eingetütet war,
soll mit übersandt werden. Die Originale sollten spurenschonend in Klarsichthülle gepackt
werden, da sonst eine Identifikation anhand der Fingerabdrücke nicht mehr möglich ist.“ Und die
Sachbearbeiter werden geschult, typische Verhaltensmuster potenzieller Betrüger zu erkennen.
Etwa wenn ein Steuerpflichtiger immer wieder darum bittet, dass ihm Post ausschließlich an die
Privatadresse und nicht ins Büro geschickt wird, sollte das Anlass für eine Intensivprüfung sein.
Verdacht: Möglicherweise gibt’s den Betrieb gar nicht. Wichtige Erkenntnisse gewinnen die
Finanzbeamten auch über die Zentralen Fahndungsnachrichten (ZFN). Hier tauschen sich
Fahnder untereinander aus und geben sich Tipps. Dort nahmen in letzter Zeit britische Limiteds
(Ltd.) viel Platz ein. Denn Limiteds sind für Ganoven ideal. Üblicherweise wird der Geschäftssitz
einer Ltd. bei einem britischen Büroserviceunternehmen angesiedelt. Das gab’s zeitweise bei
Ebay für nur 250 Euro im Paket inklusive Fax und Anrufweiterleitung nach Deutschland.
Mit der Hauptstelle eines bundesweit tätigen Ltd.-Büros werden dann in zahlreichen Städten
Niederlassungen eingerichtet. Das Ziel: Im EU-Ausland erworbene Ware günstig zu verkaufen.
Die Bezahlung erfolgt meist auf das Konto einer inländischen Scheinfirma oder auf das
ausländische Konto einer Treuhand GmbH. Die von der inländischen Firma geschuldete
Umsatzsteuer wird dann natürlich nicht an das Finanzamt abgeführt, was nicht selten zu
Millionenschäden führt. So gerade in einem aktuellen Fall in Köln.
Auch Bochumer Fahnder bekamen es jüngst mit einer solchen britischen Limited zu tun. Die
Steuerfahndungsstelle prüfte eine GmbH, weil in der Bilanz fast keine Lohnaufwendungen, jedoch
hohe Fremdleistungen ausgewiesen waren. Es zeigte sich, dass die Fremdleistungen
überwiegend von niederländischen Unternehmen erbracht worden waren. Die Rechnungen all
dieser Firmen hatten dasselbe Schriftbild, auch der Rechnungsinhalt war identisch, obwohl die
Unternehmen angeblich nichts miteinander zu tun hatten. Es war somit sehr fraglich, ob die
Leistungen überhaupt erbracht worden waren. Zudem wurden diese nicht einmal näher
bezeichnet, sondern nur pauschal abgerechnet. Überweisungen flossen ausschließlich auf
Konten einer britischen Limited. Von dort wurde das Geld in bar abgehoben.
Die Fahnder ermittelten, dass es sich bei der Limited um eine Scheinfirma ohne jeden
Geschäftsbetrieb handelte. Und GmbH sowie die niederländischen Firmen waren allesamt
Tarnfirmen, nur gegründet, um Steuern zu hinterziehen. Fast 2,5 Millionen Euro müssen die
Betrüger nun nachzahlen. Die Anklage ist in Vorbereitung. Natürlich wieder mit
PC-Unterstützung.
Hinweis nach § 34 WpHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: Der Verfasser dieses Beitrags kann Short- und/oder Long-Positionen in der/den behandelte(n) Aktie(n) halten. Entsprechende Beiträge stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen dar.
Viper
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Beitrag33/48, 19.11.06, 13:43:43 
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Wohlhabende müssen Abgeltungssteuer nicht fürchten
Von Volker Looman, Reutlingen

Die künftige Abgeltungssteuer, die vom 1. Januar 2009 an auf Anleihen und Aktien erhoben werden soll, scheint auf den ersten Blick einfach und klar zu sein: Sie wird an der Quelle erhoben, es sind 25 Prozent neben Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu bezahlen, und die Abgabe ist endgültig. Bei näherem Hinsehen stellen sich jedoch viele Fragen. Gilt die Steuer für alle Anleihen und Aktien, oder wird es Ausnahmen geben? Was geschieht zum Beispiel mit Rürup- und Riester-Renten? Klar ist, daß die Steuer auf laufende Erträge erhoben werden soll. Genauso ist vorgesehen, daß die Abgabe auf Kursgewinne erhoben wird, die beim Verkauf der Wertpapiere realisiert werden. Wie ist in diesem Fall bei Entnahmeplänen zu rechnen? Dort finden „Verkäufe“ jeden Monat oder jedes Quartal statt, so daß sich die Frage stellt, wie die Kursgewinne oder Kursverluste festgestellt werden sollen.

Im Augenblick ist der 1. Januar 2009 in weiter Ferne, so daß sich die meisten Anleger um andere Dinge kümmern. Das ist wahrscheinlich auch gut so, weil die Gefahr besteht, sich im Detail zu verzetteln und die Frage aus dem Auge zu verlieren, wie das Privatvermögen in Zukunft strukturiert werden soll. Bei dieser Frage spielen Steuern nur die zweite Geige, und bei nüchterner Analyse der Dinge zeigt sich, daß die Auswirkungen der künftigen Abgeltungssteuer um so harmloser sind, desto breiter die Privatvermögen gestreut sind. Das zeigt sich zum Beispiel bei einem Vermögen von 1,5 Millionen Euro, das zu gleichen Teilen aus Anleihen, Immobilien und Aktien besteht.

Keine Änderung bei Besteuerung der Einkünfte
Grundlage des Depots bilden Anleihen mit einem jährlichen Kupon von 4 Prozent, die zum Kurs von 100 Prozent gekauft werden und in zehn Jahren zu 100 Prozent eingelöst werden. Die jährlichen Erträge von jeweils 20.000 Euro unterliegen zur Zeit dem persönlichen Steuersatz. Er liegt in dem Fall, der in der Tabelle abgebildet wird, bei 40 Prozent, so daß die „alte“ Steuer jährlich 8000 Euro beträgt. Kursgewinne sollen beim Verkauf der Anleihen in zehn Jahren nicht anfallen, so daß die alte Zahlungsreihe der Anleihen aus der Ausgabe von 500.000 Euro, neun Einnahmen von je 12.000 Euro und dem Rückfluß von 512.000 Euro besteht. Wenn die Papiere am 1. Januar 2009 in das Depot gelegt werden, wird die Steuer in den Folgejahren auf 5000 Euro sinken, weil die Erträge zu 25 Prozent besteuert werden.

Die zweiten 500.000 Euro werden in soliden Immobilien angelegt. Hier wird mit einem konstanten Ertrag von 30.000 Euro pro Jahr gerechnet. Bei der Besteuerung dieser Einkünfte soll sich in Zukunft nichts ändern. Es ist zwar unverständlich, warum Immobilien anders besteuert werden als Wertpapiere. Trotzdem soll alles so bleiben, wie es ist. Steuerpflichtig ist die Differenz zwischen Mieteinnahmen und Abschreibung, und dieser Betrag unterliegt der persönlichen Besteuerung. Im vorliegenden Fall können 80 Prozent der Investition mit 2 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Das sind 8000 Euro, so daß die Mieteinnahmen mit 22.000 Euro zu versteuern sind. Darauf fallen 40 Prozent Steuern an, so daß der Anleger 8800 Euro an den Fiskus abführen muß.

2009 ist es mit der „Herrlichkeit“ vorbei
Die dritten 500.000 Euro werden in Aktien angelegt, und hier wird es zu den größten Änderungen kommen. In der Tabelle liegt der jährliche Ertrag bei 8 Prozent und besteht aus zwei Komponenten. Die erste Hälfte sind Dividenden, die zweite Hälfte sind Kursgewinne. Bei Dividenden von 4 Prozent fließen dem Anleger jedes Jahr genau 20.000 Euro zu, und beim Verkauf in zehn Jahren fallen, wenn die Kurse zuvor jedes Jahr tatsächlich um 4 Prozent gestiegen sind, einmalige Gewinne in Höhe von 240.122 Euro an. Die Kursgewinne sind nach heutigem Recht steuerfrei. Die einzelnen Dividenden unterliegen zur Hälfte dem persönlichen Steuersatz, so daß jährlich 4000 Euro an die Staatskasse fließen.

Mit dieser „Herrlichkeit“ wird es von 2009 an vorbei sein. Von diesem Zeitpunkt an sollen bei Aktien, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft werden, nicht nur die Dividenden, sondern auch die Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer fallen. Was mit den Aktien passieren wird, die heute gekauft und zum Beispiel in 25 Jahren mit „riesigem“ Kursgewinn veräußert werden, steht völlig in den Sternen. Sollten von der Besteuerung der Kursgewinne nur „neue“ Aktien betroffen werden, die nach dem Stichtag gekauft wurden, kann es im Jahr 2008 eine Überlegung wert sein, einen Teil des Vermögens in Aktien umzuschichten und die Papiere einfach liegenzulassen. Sonst drohen wie im vorliegenden Fall höhere Abgaben als heute.

Abgeltungssteuer das kleinere Übel bei Kursgewinnen
Künftig werden die laufenden Abgaben von 4000 auf 5000 Euro steigen, weil die Dividenden in Zukunft „voll“ besteuert werden. Von den 20.000 Euro muß ein Viertel an das Finanzamt überwiesen werden, also 5000 Euro. Genauso sind vom Kursgewinn, der im zehnten Jahr anfällt, einmalig 25 Prozent abzugeben. Das werden 60.031 Euro sein, so daß im Schlußjahr insgesamt 65.031 Euro zu entrichten sind. Die stille Hoffnung, daß die Abgabe vermindert werden kann, dürfte in den meisten Fällen unrealistisch sein. Der Gesetzgeber will zwar „kleinen“ Anlegern, die mit ihrem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent liegen, die Möglichkeit einräumen, die persönliche Besteuerung zu wählen, doch wenn ordentliche Kursgewinne anfallen, schießt der persönliche Steuersatz so schnell in die Höhe, daß die Abgeltungssteuer in den meisten Fällen das kleinere Übel sein wird.

Die Investitionen und Rückflüsse der Tabelle führen unter dem Strich zu einem einzigen Zahlungsstrom. Er beginnt mit der Ausgabe von 1,5 Millionen Euro. Nach heutigem Steuerrecht erzielt der Anleger neun Einnahmen von je 49.200 Euro. In Zukunft werden es 51.200 Euro sein, weil die Anleihen steuerlich nicht mehr so stark zur Ader gelassen werden. Dafür geht es am Ende zur Sache. Der Rückfluß nach altem Recht beträgt 1.789.322 Euro, und nach neuem Recht wird der Rückfluß auf 1.731.291 Euro sinken, da der Investor bei den Aktien geschröpft wird. Letztendlich hält sich Schaden aber in Grenzen.

Struktur ist wichtiger als die Besteuerung

Das „alte“ Depot rentiert sich nach Steuern mit 4,58 Prozent je Jahr, und das „neue“ Depot wird sich unter Berücksichtigung der Abgaben mit 4,40 Prozent pro Jahr verzinsen. Das ist eine Differenz von 18 Basispunkten. Werden die „alten“ Rückflüsse mit jeweils 4,40 Prozent auf die Gegenwart abgezinst, entsteht ein Schaden von 22.519 Euro. Das sind 1,5 Prozent des Vermögens, so daß sich die Aufregung über die Abgeltungssteuer in Grenzen halten sollte. Die zusätzliche Belastung ist ärgerlich, doch sie sollte nicht der Auslöser für große Umschichtungen sein.

Erstens muß noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, daß die Struktur wichtiger als die Besteuerung ist, und zweitens werden beim Umbau des Vermögens garantiert Gebühren anfallen. Wie hoch die Kosten sein werden, hängt vom Einzelfall ab, doch die Gefahr, für die Umschichtung mehr als 22.000 Euro auszugeben, ist so hoch, daß Ruhe und Gelassenheit die bessere Lösung sind, weil die Abgeltungssteuer auf Privatvermögen, die wirklich breit gestreut sind, kaum Auswirkungen haben wird.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
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Beitrag32/48, 22.11.06, 21:20:03 
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wie siehst es eigentlich mit spekulationsverlusten aus, drücken diese das zve oder nicht ? ich habe die ersten 6 monate dieses jahr bei einer anderen bank mein glück versucht mich aber voll fett verzockt so dass ich auf der ersten jahresbescheinigung einen verlust ausweisen kann ! aber nachdem ich wieder zurück zu meiner alten bank gewechselt bin stehe ich zurzeit wieder insgesamt gesehen im plus !

ich kann den entsprechenden § nicht finden im estg, nun meine frage drückt dieser verlust mein zve ? oder wird der nur mit meinen gewinnen verrechnet ? was wäre wenn ich zb keine spekugewinne ausweise in dem ich evtl die 2te bescheinigung nicht abgebe !!!

gruß
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Beitrag31/48, 23.11.06, 12:32:55 
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eijay699 schrieb am 22.11.2006, 21:20
wie siehst es eigentlich mit spekulationsverlusten aus, drücken diese das zve oder nicht ? ich habe die ersten 6 monate dieses jahr bei einer anderen bank mein glück versucht mich aber voll fett verzockt so dass ich auf der ersten jahresbescheinigung einen verlust ausweisen kann ! aber nachdem ich wieder zurück zu meiner alten bank gewechselt bin stehe ich zurzeit wieder insgesamt gesehen im plus !

ich kann den entsprechenden § nicht finden im estg, nun meine frage drückt dieser verlust mein zve ? oder wird der nur mit meinen gewinnen verrechnet ? was wäre wenn ich zb keine spekugewinne ausweise in dem ich evtl die 2te bescheinigung nicht abgebe !!!

gruß


Hier der §:

§ 23

Private Veräußerungsgeschäfte

(1) [1] Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. [2] Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. [3] Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt;

3. Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb;

4. Termingeschäfte, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt. [2] Zertifikate, die Aktien vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des Satzes 1.
[ 2] Als Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe sowie der Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Umwandlungssteuergesetzes. [3] Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Umwandlungssteuergesetzes oder der Erwerb eines Rechts aus Termingeschäften durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen. [4] Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. [5] Als Veräußerung im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 gilt auch

1. die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, wenn die Veräußerung aus dem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt, und

2. die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft.


(2) [1] Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1 bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. [2] § 17 ist nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 vorliegen.

(3) [1] Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. [2] In den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der für den Zeitpunkt der Einlage nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 angesetzte Wert, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 2 der gemeine Wert. [3] In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3 oder nach den §§ 20, 21 des Umwandlungssteuergesetzes angesetzte Wert. [4] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 abgezogen worden sind. [5] Gewinn oder Verlust bei einem Termingeschäft nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Werbungskosten. [6] Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat. [7] In den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 sind Gewinne oder Verluste für das Kalenderjahr, in dem der Preis für die Veräußerung aus dem Betriebsvermögen zugeflossen ist, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 2 für das Kalenderjahr der verdeckten Einlage anzusetzen. [8] Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10 d abgezogen werden. [9] Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10 d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Beitrag30/48, 20.12.06, 15:57:36  | Steuernummer
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Dauerhafte Steuernummer
Kein Entkommen vor dem Fiskus
Von Donata Riedel

Ab Mitte 2007 bekommt jeder Einwohner Deutschlands eine unveränderbare Steuernummer. Sie gilt von der Geburt bis über den Tod hinaus. Damit wird erstmals jede Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Verwaltung zentral erfasst.

BERLIN. Beschlossene Sache ist dies schon lange: Die Einführung der Identitätsnummer wurde im Steueränderungsgesetz 2003 festgeschrieben. Sie soll es dem Fiskus ermöglichen, mit der gesamten Steuerverwaltung den Sprung ins digitale Zeitalter zu schaffen und Steuererklärungen wie Verwaltungsabläufe elektronisch zu erledigen. Zum Jahresende allerdings haben Bundestag und Bundesrat zusätzlich die „Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung“ verabschiedet. Der lange Name verweist auf die Größe des Vorhabens aus Sicht der Bürokratie.

Bis zum 1. Juli 2007 müssen demnach die Einwohnermeldeämter Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller 82 Millionen Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden. Damit fängt die Arbeit aber erst an: Weil es in Deutschland 5 500 Meldebehörden gibt, bei denen niemand sicher weiß, ob ihre Bürger nicht doch auch anderswo noch registriert sind, beginnt am 1. Juli zunächst eine Zeit des großen Datenabgleichs. „Dubletten und Karteileichen müssen erkannt und bereinigt werden“, heißt es in der Verordnung.

Bis zum 30. September soll dieser Vorgang abgeschlossen sein – wenn es die Meldebehörden denn schaffen, bis dahin alle „Unstimmigkeiten aufzuklären“, wie es die Verordnung fordert. „Erst nach Bereinigung der Daten kann dem Steuerpflichtigen seine eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer zugeteilt werden", heißt es im Begründungsteil der elfseitigen Bestimmung.

Sobald alle Daten bereinigt sind, soll es Schlag auf Schlag gehen: Das Bundeszentralamt muss die Identifikationsnummern „unverzüglich“ den Meldebehörden mitteilen, die ebenso „unverzüglich“ den Steuerpflichtigen ihre Nummern mitteilen müssen sowie alle Daten, die das Zentralamt gespeichert hat.

Die Nummer wird länger leben als ihr Träger. „Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen können die Daten zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger fortzusetzen und abzuschließen ist“, heißt es in der Verordnung. Spätestens 20 Jahre nach dem Tod müssen aber auch die Finanzbehörden damit fertig sein: Die Nummer wird dann gelöscht.

Bei den Wirtschaftsverbänden herrscht derzeit große Unsicherheit darüber, ob die zentrale Nummer am Ende mehr nützt oder eher schadet. Weitgehend unumstritten ist, dass sie das elektronische Lohnsteuerverfahren vereinfachen wird. Für diesen Zweck wurde ihre Einführung 2003 beschlossen. Insgesamt könnte die Nummer es auch den 16 Landesverwaltungen erleichtern, das Steueraufkommen schneller und effizienter auf Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen.

Ob die Nummer den Finanzämtern darüber hinaus dazu dienen wird, den Steuerbürger besser zu überwachen, sei schwer einzuschätzen, heißt es bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft. Man werde dies auf jeden Fall weiter beobachten.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer, die ab 2009 geplant ist, würden Kontrollen allerdings vielfach überflüssig. Die komplett elektronische Steuerverwaltung werde ohnehin kaum vor 2010 oder 2011 funktionieren, erwarten die Verbände. Der Bund der Steuerzahler allerdings warnt ausdrücklich davor, dass der Staat die Bürger ausforschen könnte.

Jede Eventualität haben die Beamten in der Verordnung allerdings nicht bedacht: Sie gehen davon aus, dass tatsächlich jeder Mensch in Deutschland nur eine einzige Identifikationsnummer zugeschickt bekommen wird. Falls versehentlich doch jemand zwei Nummern bekommt, dürfte es schwierig werden: Wie man in dem automatisierten Verfahren zwischen Meldebehörden und Bundeszentralamt sein Alter Ego sterben lassen kann – das regelt die Verordnung nicht. Immerhin: Unternehmen bekommen ihre Nummern erst, sobald es bei den Einwohnern funktioniert. Das kann dauern, erwartet der Bankenverband: Vor 2008 oder 2009 dürfte es dazu kaum kommen.
http://www.handelsblatt.com/news/Re....ommen-vor-dem-fiskus.html
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Beitrag29/48, 21.12.06, 21:11:00  | Keine Spekulationsverlusteanerkennung der Vorjahre mehr!!!
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Hier mal etwas OFF TOPIC zum Thema Steuern!!!


Auch wenn es vielleicht etwas spät ist, dennoch haben vielleicht einige in den Vorjahren Verluste erlitten, die leider ab dem 01.01.2007 nicht mehr auf Gewinne des Vorjahres zurückgetragen oder in die Folgejahre vorgetragen werden können. Wenn also jemand solche Verluste aus 1999 bis 2005 (oder auch noch aus Jahren davor) noch geltend machen will, muss er das bis Ende dieses Jahres (2006) tun. Also vielleicht über die Feiertage alte Verlustjahre noch schnell aufarbeiten und Einkommenssteuererklärungen für die betreffenden Jahre abgeben (Belege etc. evtl. später noch nachreichen) oder Verluste der Vorjahre noch mit Gewinnen in 2005 verrechnen lassen bzw. falls keine verrechenbaren Gewinne zunächst vorhanden sind eine gesonderte Verlustfeststellung für die betreffenden Jahre beantragen.

Nicht angegebene Verluste (insbesondere bei früheren schon bestandskräftigen Steuerbescheiden: bei bisheriger Nichtabgabe von Steuererklärungen ist das evtl. noch unklar) sind de facto für den Anleger verloren, wenn er sie nicht noch bis zum 31.12.06 geltend macht.

Ich habe mal einen Artikel hier reinkopiert: links dazu und weitere infos gibt es auch im WO-Board Steuern und Recht (siehe weiter unten dort) sowie Google etc.

http://www.wallstreet-online.de/dyn/...ml?forum_id=85

sowie die Sub-Links dort:

http://www.wallstreet-online.de/dyn/...1096805-1.html
http://www.wallstreet-online.de/dyn/...1093736-1.html


hier die Artikel:


Spekulationssteuer

Anleger sollten Verluste melden

Die Bundesregierung hebelt mal wieder ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus

Die Münchner Richter hatten in einem im Frühjahr veröffentlichten Fall entschieden, Verluste aus Wertpapierverkäufen dürften auch dann von späteren Verkaufsgewinnen abgezogen werden, wenn der Anleger sie im Jahr der Entstehung nicht in seiner Steuererklärung angegeben hatte (IX R 21/04). Diese von den Finanzbehörden geforderte "formale Verlustfeststellung" sei auf Basis der geltenden Rechtslage nicht erforderlich, argumentierte der Bundesfinanzhof damals.

Dann ändern wir eben die Rechtslage, dachten sich jetzt wohl die Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition. Vom Januar an gilt deshalb: Spekulationsverluste müssen aktuell in der Steuererklärung angegeben werden, ansonsten sind sie später wertlos.

Wer seit 1999 Verluste eingefahren und noch nicht gemeldet hat, sollte das deshalb bis Jahresende nachholen. Denn nur bis dahin gilt auch eine weitere positive Vorschrift, nach der Verluste bis zu sieben Jahre später geltend gemacht werden können.

Quelle: Wirtschaftswoche
http://www.handelsblatt.com/news/Rec...Meldungen/_pv

sowie:

(openPR) - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).

Diese Handhabung der Finanzämter hatte der Bundesfinanzhof verworfen und gleichzeitig eine interessante Möglichkeit eröffnet, Spekulationsverluste trotz Nichtberücksichtigung im Verlustentstehungsjahr doch noch steuermindernd nutzen zu können: Entgegen der Auffassung der Finanzämter müssen Spekulationsverluste nämlich nicht unbedingt in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstanden sind, sondern erst in dem Jahr, in dem verrechenbare Spekulationsgewinne vorliegen. Denn für Spekulationsverluste sei ein gesondertes Verlustfeststellungsverfahren nicht vom Gesetz vorgeschrieben (BFH-Urteil vom 22.9.2005, IX R 21/04, DStR 2006 S. 752; BFH-Urteil vom 26.4.2006, IX R 8/04, BFH/NV 2006 S. 1657).

ABER: Mit dem Jahressteuergesetz 2007 werden die für Sie vorteilhaften BFH-Urteile ausgehebelt und die bisherige Handhabung der Finanzverwaltung gesetzlich zementiert: Spekulationsverluste müssen wie bisher immer im Jahr der Verlustentstehung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, dürfen also nicht erstmals in späteren Jahren vorgebracht werden. Über den nicht verrechneten Verlust erteilt das Finanzamt dann einen Verlustfeststellungsbescheid (§ 23 Abs. 3 Satz 9 EStG 2007).

Fatal ist, dass die Neuregelung nicht erst für Neufälle ab 2007 gilt, sondern rückwirkend auch für Fälle, in denen am 1.1.2007 die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 52 Abs. 39 EStG 2007).

Quelle: www.steuerrat24.de
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Beitrag28/48, 03.01.07, 22:34:17  | Re: Keine Spekulationsverlusteanerkennung der Vorjahre mehr!
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Onkel Dagobert schrieb am 21.12.2006, 21:11


Nicht angegebene Verluste (insbesondere bei früheren schon bestandskräftigen Steuerbescheiden: bei bisheriger Nichtabgabe von Steuererklärungen ist das evtl. noch unklar) sind de facto für den Anleger verloren, wenn er sie nicht noch bis zum 31.12.06 geltend macht.



Habe selbst recherchiert und bin auf ff. gestossen:

[27.12.2006] - Spekulationsverluste ab 2007 schwieriger abziehbar

Spekulationsverluste eines Kalenderjahres können Sie in das Vorjahr zurücktragen und/oder in die Folgejahre vortragen und mit im jeweiligen Jahr entstandenen Spekulationsgewinnen verrechnen.

Erst kürzlich hat der BFH diese Verrechnungsmöglichkeit erweitert: Über die Verlustverrechnung wird erst in dem Jahr entschieden, in dem verrechenbare Spekulationsgewinne anfallen (BFH-Urteil vom 22.9.2005, IX R 21/04, BFH/NV 2006 S. 1185). Der Vorteil für Anleger: Verluste bleiben auch dann verrechenbar, wenn sie nicht in dem Jahr in der Steuererklärung auftauchen, in dem sie entstehen.

Die BFH-Richter hatten sich damit über die bisherige - für Investoren nachteilige - Verwaltungspraxis hinweggesetzt. Nach Meinung der Finanzämter mussten Sie die Spekulationsverluste im Jahr der Verlustentstehung in Ihrer Steuererklärung angeben. Ansonsten konnten die Verluste nicht mehr mit künftigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden und waren damit verloren.

Diese ungünstige Verwaltungspraxis schreibt der Gesetzgeber ab 2007 fest und hebelt damit die positive BFH-Entscheidung aus. Bundestag und Bundesrat haben dieser Änderung zugestimmt.

Sie betrifft alle Einkommensteuerbescheide, für die die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, und gilt für Verluste aus Wertpapier- und aus Immobilienverkäufen.


Quelle: http://www.steuertipps.de/?softlink....9105&cftoken=58600179

Das hieße doch dann, daß heute, 3.1.2006, zumindest noch die in 2005 und 2006 aufgelaufenen Verluste trotzdem noch steuerlich geltend gemacht werden können, richtig? Kopf kratzen
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Beitrag27/48, 05.01.07, 13:27:25  | Re: Keine Spekulationsverlusteanerkennung der Vorjahre mehr!
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Langschlaefer schrieb am 03.01.2007, 22:34

Das hieße doch dann, daß heute, 3.1.2006, zumindest noch die in 2005 und 2006 aufgelaufenen Verluste trotzdem noch steuerlich geltend gemacht werden können, richtig? Kopf kratzen


Sorry....Rolling Eyes Ich meinte natürlich 3.1.07
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Beitrag26/48, 18.01.07, 16:44:16 
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Schizophrene Steuer-Welt
Es klingt wie ein schlechter Scherz: Die Regierung macht den Bundesbürgern mit VHS-Kursen die private Altersvorsorge schmackhaft. Und langt gleichzeitig bei den Steuern kräftig zu. Wie jetzt bekannt wurde, soll die geplante Abgeltungssteuer selbst für Fonds gelten.

Wie die "Financial Times Deutschland" schreibt, sollen die Börsengewinne von Investmentfonds in Deutschland ab 2009 steuerpflichtig sein. Das gehe aus einem der Zeitung vorliegenden Arbeitspapier der Regierung zur Abgeltungssteuer hervor.

Konkret sei Folgendes geplant: Schüttet ein Fonds realisierte Kursgewinne an den Anleger aus, so soll die Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfallen - zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind es sogar 28,5 Prozent. Wenn die Erträge allerdings im Fonds blieben, dann würde der Staat erst später die Hand aufhalten. Am 26. Januar werde das Finanzministerium diesen Entwurf der Regierung vorstellen, so die FTD.

Fidelity empört
Die Fondsindustrie reagiert einigermaßen entrüstet, schließlich hat sie ohnehin schon mit Absatzproblemen zu kämpfen. Bei Fidelity heißt es: "Solche Schritte sind nicht geeignet, dem Bürger den Anreiz zu geben, vorzusorgen." Langfristig habe sich das Aktieninvestment als beste Form der Vorsorge erwiesen und deshalb sollte man diese steuerlich nicht benachteiligen.

Auch vom Deutschen Aktieninstitut hagelt es Kritik: "Einerseits erklärt die Bundesregierung die Aktie zum wichtigsten Teil der langfristigen Altersvorsorge, andererseits werden die Sparer künftig bestraft", sagte DAI-Chef Rüdiger von Rosen. Er befürchtet, dass deutsche Anleger von Aktienanlagen dann noch mehr Abstand nehmen. Bereits im vergangenen Jahr war die Zahl der Aktionäre und Fondsbesitzer auf den niedrigsten Stand seit 1999 gesunken.

Wie die Abgeltungssteuer zulangt
Die Abgeltungssteuer sieht vor, dass von den Zinsen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds, Anleihen und Zertifikaten sowie von den Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 25 Prozent pauschal an den Fiskus gehen.

Die Abgeltungssteuer ist zwar einerseits eine große Vereinfachung, weil bei Kapitalerträgen derzeit ein Wirrwar von Steuerregeln herrscht. Gleichzeitig wäre dies für viele Anleger auch eine Verschlechterung. Denn bislang werden nur Gewinne aus Wertpapieren versteuert, die binnen eines Jahres wieder verkauft werden, so genannte Spekulationsgewinne. Für Dividenden über dem Freibetrag gilt bisher das Halbeinkünfteverfahren: Nur auf die Hälfte der Erträge sind Steuern in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes fällig.

Immobilien begünstigt
Laut dem FTD-Bericht gilt die Ausweitung der Abgeltungssteuer auf Fonds in Fachkreisen als konsequent. Denn Steuerschlupflöcher würden damit geschlossen. Einzige Ausnahme bleiben noch die offenen Immobilienfonds. Hier bleibt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren erhalten.

Profitieren würden von der neuen Regelung die Kapitallebensversicherungen. Denn auf die bis zur Fälligkeit abgabenfrei angesammelten Erträge wird nur der halbe Steuersatz von 12,5 Prozent erhoben (zumindest sofern der Versicherte dann mindestens 60 Jahre alt ist, und die Versicherung wenigstens zwölf Jahre gelaufen ist).

Das Renten-Einmaleins bei der VHS
In Anbetracht der Steuerpläne klingt die neueste Altersvorsorge-Kampagne der Bundesregierung wie Hohn. Sie fördert VHS-Kurse zum Renten-Einmaleins. Dort können Teilnehmer lernen, wie sie sich am besten für den Ruhestand absichern. Eine Million Euro macht die Regierung für die Kampagne locker.

Vizekanzler Franz Müntefering rüht für diese Fortbildungskurse die Werbetrommel: Private Altersvorsorge müsse selbstverständlich sein. Dass der Staat daran verdient, wohl auch.
bs
http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_208004
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Beitrag25/48, 12.02.07, 08:26:56 
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Neue Abgeltungsteuer erleichtert Verrechnung von Spekulationsverlusten
Alte Verluste einfach weiter vortragen
Von Axel Schrinner

Die ab 2009 von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte bringt eine neue, wesentlich günstigere Möglichkeit zur Verrechnung von Veräußerungsverlusten als es das bisherige Recht vorsieht.

DÜSSELDORF. Laut Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform können Anleger künftig Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren mit positiven Zins- und Dividendeneinkünften verrechnen. Auf das Gesamtergebnis wird dann 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Bislang können Verluste aus Börsengeschäften nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden. „Das ist eine echte Verbesserung für die Anleger“, hieß es beim Bankenverband.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, innerhalb denen eine Verlustverrechnung möglich ist, zählen neben Zinsen und Dividenden Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds oder Finanzinnovationen, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- oder Terminmarktgeschäften, Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und aus dem Verkauf von gebrauchten Verträgen sowie Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften.

Ziel der Abgeltungsteuer ist es laut Bundesfinanzministerium, Steuerhinterziehung weniger lukrativ machen und im Ausland vermutetes Kapital zurück nach Deutschland zu locken. Heute müssen Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden; Dividenden sind zu Hälfte steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne nur dann, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert wurden.

Steueranwalt Ulrich Derlien von PSP München erläuterte das neue komplizierte Verfahren so: Zunächst behalte die Bank auf die Einkünfte 25 Prozent Steuern ein. Tatsächlich sei dies aber keine definitive Abgeltung- sondern vielmehr eine Quellensteuer. Die Depotbank stelle alle Kapitaleinkünfte in einen Topf und saldiere die verschiedenen Positionen: Verkauft also ein Anleger am Jahresanfang eine Aktie mit 1 000 Euro Verlust und beziehe am Jahresende 1 000 Euro Zinsen aus einer Anleihe, bekommt er die Zinsen steuerfrei ausgezahlt.

Komplizierter werde es, wenn ein Anleger sein Aktiendepot bei der einen und sein Anleihendepot bei einer anderen Bank führe, so Derlien weiter. Dann habe er entweder die Möglichkeit, den Veräußerungsverlust bei der ersten Bank ins kommende Jahr vorzutragen oder er bekomme eine Bescheinigung über die Verluste und könne sich die zu viel gezahlte Steuer im Zuge der Steuerveranlagung vom Finanzamt wiederholen.

Damit würden nicht nur jene geringverdienenden Anleger in die Steuerveranlagung gedrängt, deren Steuerbelastung unter 25 Prozent liege, sondern auch solche, die Depots bei mehreren Banken unterhielten und wenigstens bei einer Bank Verluste auf Kapitalvermögen in einem Jahr gemacht hätten.

Für Anleger, die sich beim letzten Börsencrash die Finger verbrannt haben, sieht der Gesetzentwurf noch ein Sahnehäubchen vor. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten nach bisherigem Recht sitzen, können diese bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Rechts verrechnen lassen. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten sitzen, können ihre Verluste dann also gegen ihre Zinseinkünfte aufrechnen.
http://www.handelsblatt.com/news/Re....ach-weiter-vortragen.html
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Beitrag24/48, 26.03.07, 10:30:54  | Frist
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Wenn die Spekulationsfrist neu beginnt
von Detlev Landmesser

Die Tage der so genannten Spekulationsfrist von zwölf Monaten scheinen gezählt. Doch bis mindestens 2009 gilt sie – und sorgt für Unsicherheit bei Tauschoperationen, Splits oder Squeeze-outs. boerse.ARD.de klärt auf.

So mancher Finanzbeamte wird die drohende Abschaffung der Spekulationsfrist ab 2009 herbeisehnen – trotz einiger präzisierender Erlasse gibt es nämlich immer noch ein paar Grauzonen, in denen je nach Finanzamt unterschiedlich entschieden wird.

Ein solcher letztlich ungeklärter Fall ist etwa die Durchschnittswertermittlung bei gestaffelten Käufen und Verkäufen. Für Verwirrung sorgen auch Fälle, in denen gehaltene Aktien in irgendeiner Weise ihre Form ändern.

Aktientausch: Frist beginnt von Neuem
Wie verhält es sich etwa mit der Spekulationsfrist, wenn die Aktiengesellschaft mit einem anderen Unternehmen fusioniert und es zu einem Aktienumtausch kommt? Ein aktuelles Beispiel ist die Fusion von Mobilcom und Freenet, in deren Folge die Aktien von Mobilcom und der alten Freenet.de AG in Papiere der neuen Freenet AG getauscht wurden.

In solchen Fällen behandelt der Fiskus dies wie einen Neuerwerb – die Spekulationsfrist beginnt also mit dem Datum des Aktientausches von Neuem.

Entscheidend ist, ob durch die Maßnahme eine neue rechtliche Einheit entsteht, erklärt Lutz Schumann, Chefredakteur des "Steuer-Schutzbriefs": "Ist ein neues Unternehmen entstanden, geht die Finanzverwaltung sozusagen von einem steuerlichen Neuanfang aus."

Namensänderung unproblematisch
In Fällen, in denen lediglich der Unternehmensname geändert wird, bleibt die Spekulationsfrist hingegen unberührt. Das gilt auch bei bloßen Änderungen der Wertpapierkennnummer.

Ebenfalls unproblematisch ist ein Aktiensplit, da die Rechtseinheit des Unternehmens davon unberührt bleibt.

Nimmt ein Aktionär ein Übernahmeangebot an und verkauft das Papier innerhalb der Spekulationsfrist an den Bieter, muss er den Veräußerungsgewinn selbstverständlich versteuern. "Dasselbe gilt im Falle eines Squeeze-out - obwohl der Verkauf im Zweifel zwangsweise erfolgt ist", erläutert Steuerexperte Schumann.
http://boerse.ard.de/content.jsp?go....g&key=dokument_219916
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Beitrag23/48, 29.03.07, 21:15:11 
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Ich stells mal hier rein Smile

$hopper schrieb am 29.03.2007, 21:05
Hoffentlich bin ich mit meiner Frage hier richtig:

Nun ist ja wieder die Zeit der 'Einkommensteuererklärung'.

Meine 'DiBa' hat mich informiert, das mir die Jahresbescheinigung bis Mitte Mai zugesandt wird.

Versenden andere Wertpapierdepot-führende Unternehmen auch so spät die Bescheinigung?

Dank im voraus.

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Beitrag22/48, 31.03.07, 21:59:51 
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Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. down

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

Na denn. Lasst's mal gut sein, Sportsfreunde. punish
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Beitrag21/48, 31.03.07, 22:20:21 
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sorry Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. Smile

$hopper schrieb am 31.03.2007, 21:59
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. down

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

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Beitrag20/48, 02.04.07, 16:23:39 
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Penny schrieb am 31.03.2007, 22:20
sorry Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. Smile

$hopper schrieb am 31.03.2007, 21:59
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. down

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

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Na ja. Wenigstens eine Antwort. whistle

Mir würde die Übermittlung der Daten ja auch per Abruf genügen. Hauptsache früher.

Danke Penny
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Beitrag19/48, 02.04.07, 16:25:52 
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ist sehr unterschiedlich ..
ich habe z.B. im letzten Jahr meine bescheinigung erst gegen mitte des jahres erhalten. ( musste deshalb fristverlängerung beantragen ).
bin bei e*trade ..
kann aber auch an der anzahl der geschäfte liegen . bekannte haben ihre bescheinigung beim selben broker viel früher erhalten.

$hopper schrieb am 02.04.2007, 16:23
Penny schrieb am 31.03.2007, 22:20
sorry Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. Smile

$hopper schrieb am 31.03.2007, 21:59
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. down

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

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Na ja. Wenigstens eine Antwort. whistle

Mir würde die Übermittlung der Daten ja auch per Abruf genügen. Hauptsache früher.

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