Steuern

ist sehr unterschiedlich ..
ich habe z.B. im letzten Jahr meine bescheinigung erst gegen mitte des jahres erhalten. ( musste deshalb fristverlängerung beantragen ).
bin bei e*trade ..
kann aber auch an der anzahl der geschäfte liegen . bekannte haben ihre bescheinigung beim selben broker viel früher erhalten.
:sorry: Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. :)
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. :down:

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

Na denn. Lasst's mal gut sein, Sportsfreunde. :punish:

Na ja. Wenigstens eine Antwort. :whistle:

Mir würde die Übermittlung der Daten ja auch per Abruf genügen. Hauptsache früher.

Danke Penny

Hi Der_Dude,
wurde dem Antrag denn ohne Probleme stattgegeben?
Ich fürchte, bei der Pünktlichkeit der 'DiBa' muss ich das auch beantragen.
:(
 
ohne probleme ... kann man aber auch die belege nachreichen ...
ist sehr unterschiedlich ..
ich habe z.B. im letzten Jahr meine bescheinigung erst gegen mitte des jahres erhalten. ( musste deshalb fristverlängerung beantragen ).
bin bei e*trade ..
kann aber auch an der anzahl der geschäfte liegen . bekannte haben ihre bescheinigung beim selben broker viel früher erhalten.
:sorry: Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. :)
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. :down:

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

Na denn. Lasst's mal gut sein, Sportsfreunde. :punish:

Na ja. Wenigstens eine Antwort. :whistle:

Mir würde die Übermittlung der Daten ja auch per Abruf genügen. Hauptsache früher.

Danke Penny

Hi Der_Dude,
wurde dem Antrag denn ohne Probleme stattgegeben?
Ich fürchte, bei der Pünktlichkeit der 'DiBa' muss ich das auch beantragen.
:(
 
So viel ich weiß, muss dem Antrag auf Fristverlängerung (seit neuestem wohl nur noch bis Ende Dezember möglich) statt gegeben werden, man muss ihn nicht begründen. Hintergrund: Steuerberater bekommen die Fristverlängerung für ihre Kunden, um die Arbeit über's Jahr zu verteilen. Ohne Steuerberater darf man aber nicht schlechter gestellt sein als mit selbigem.
ohne probleme ... kann man aber auch die belege nachreichen ...
ist sehr unterschiedlich ..
ich habe z.B. im letzten Jahr meine bescheinigung erst gegen mitte des jahres erhalten. ( musste deshalb fristverlängerung beantragen ).
bin bei e*trade ..
kann aber auch an der anzahl der geschäfte liegen . bekannte haben ihre bescheinigung beim selben broker viel früher erhalten.
:sorry: Hast recht. Sorry. Nee, Consors hatte die mir schon viel eher zur Verfügung gestellt, aber nicht per Post, sondern zum Abrufen. :)
Au, au, au. Das hab´ ich befürchtet. :down:

Das ich vor lauter Antworten den Überblick verliere.

Na denn. Lasst's mal gut sein, Sportsfreunde. :punish:

Na ja. Wenigstens eine Antwort. :whistle:

Mir würde die Übermittlung der Daten ja auch per Abruf genügen. Hauptsache früher.

Danke Penny

Hi Der_Dude,
wurde dem Antrag denn ohne Probleme stattgegeben?
Ich fürchte, bei der Pünktlichkeit der 'DiBa' muss ich das auch beantragen.
:(
 
Interna aus der Finanzverwaltung
Die „geheimen“ Infoquellen des Fiskus
Von Lutz Schumann

10. Dezember 2007 Diese Informationsquellen stehen der Finanzverwaltung zur Verfügung, um Informationen über die Steuerbürger einzusammeln.

Sie selbst
Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Fiskus haben alle Steuerzahler, wenn es um ihr Einkommen geht. So weit, so gut. Allerdings müssen diese erforderlich, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar sein.

Kleiner Pferdefuß: Die Finanzbeamten haben einen großen Ermessensspielraum. Bei besonderen Anfragen des Finanzamts, wie beispielsweise die vor einigen Monaten gestartete Fragebogenaktion an Besitzer spanischer Ferienimmobilien, sollte der Betroffene in jedem Fall zunächst seinen Steuerberater oder einen im Steueranwalt einschalten. Wer solche Fragen ohne fachliche Hilfe beantwortet, schießt schnell ein Eigentor.

Andere Personen
Dieter Ondracek, Chef der Gewerkschaft der Finanzbeamten weiß, dass anonyme Hinweise in der Finanzverwaltung einen hohen Stellenwert haben und in 20 Prozent aller Steuerfahndungsfälle die Informationen zunächst von einem Dritten stammen: „Fast immer wissen Familienangehörige oder leitende Angestellte zumindest von einem Teil der Tricksereien.“ Die Motive für eine Anzeige sind dann: „Erbstreitigkeiten, enttäuschte Liebe, gekündigte Arbeitsverhältnisse oder einfach nur Neid“, so Ondracek.

Dabei stellen die Finanzbeamten eine steigende Qualität der Informationen fest. Gab es früher oft nicht mehr als vage schriftliche Hinweise wie „Sehr geehrtes Finanzamt, schauen Sie sich doch mal die Druckerei Meier an, dort wird schwarz gearbeitet“, landen im Zeitalter von PC und Online-Banking immer öfter Dateien mit der detaillierten Buchführung einer Firma oder der privaten Vermögensverwaltung des Unternehmers beim Fiskus.

Und dieser weiß die neue Auskunftsbereitschaft sehr wohl zu nutzen. Bereitschaftsdienste gibt es inzwischen in allen größeren Finanzämtern. Die Rheinländer haben gar wegen der vielen anonymen Anzeigen eine Art Denunzianten-Hotline eingerichtet.

Dass der Nachschub an Informationen über anonyme Anzeigen irgendwann abreißen könnte, das glaubt der Fiskus nicht. Ganz im Gegenteil, besonders nach Wochenenden, Feiertagen und Schulferien bekommen die Finanzbeamten viel Post und viele Anrufe; alles Folgen ordentlicher Hauskräche.

Sonstige Quellen
Besonders beliebt bei der Steuerverwaltung sind Kreditkarten. Der Grund: Die meisten Besitzer dieser nützlichen Plastikkärtchen wissen nicht, dass Kreditkartengesellschaften keine Banken sind. Das (minimale) Bankgeheimnis gilt für die deutschen Niederlassungen von American Express, Eurocard, Visa und Diners nicht. Auf Anfrage müssen die Gesellschaften postwendend die angeforderten Unterlagen, etwa Abrechnungsunterlagen bis zehn Jahre zurück, dem Fiskus zur Verfügung stellen - auch ohne richterliche Anordnung. So kann der Fiskus Reisen bei eifrigen Kartennutzern fast auf die Stunde exakt nachzeichnen.

Übrigens: Auch die Zeitungslektüre ist bei Finanzbeamten nicht nur als Freizeitbeschäftigung beliebt. So gibt es bei den Oberfinanzdirektionen spezielle Abteilungen, die sich der Auswertung regionaler und überregionaler Zeitungen verschrieben haben. Besonders beliebt sind dabei die umfangreichen Kleinanzeigenteile für Autos, Immobilien und Boote. Viele Schwarzgeldtrickser sind dabei schon aufgefallen, weil sie ihre teuren Ferienhäuser im Ausland und ihre Luxusboote per Chiffre-Anzeige verkaufen wollten. Was sie nicht wussten: Die Anzeigenabteilungen der Zeitungen müssen dem Finanzamt den Verkäufer nennen, selbst wenn sich dieser hinter einer anonymen Chiffre versteckt hat.

Selbst Zeitungsartikel über Einbrüche führen den Fiskus manchmal zu einem Steuerhinterzieher. Wenn dort berichtet wird, dass dem Unternehmer Cleverle bei einem Einbruch seine millionenschwere Kunstsammlung gestohlen wurde, regt sich die Neugierde jedes Finanzbeamten.

Versicherungen
Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei großen Versicherungen interessieren sich die Beamten auch für Verträge verschiedener Sparten. Fallen ihnen beispielsweise hohe Hausrat- oder Kunstpolicen in die Hände, ist eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt des Versicherungsnehmers fällig.

Während der Prüfung einer anderen Gesellschaft schrieb der Prüfer Kontrollmitteilungen von Personen, die so genannte Oldtimer-Kennzeichen beantragt hatten. Auch bei dieser Aktion fielen mehrere Liebhaber alter Autos auf, deren versteuertes Vermögen für die Anschaffungen dieser Fahrzeuge nicht ausreichten.

Reisebüros
Bei den Prüfungen von Reisebüros und Fluggesellschaften schreiben die Beamten gerne Kontrollmitteilungen von Kunden, die Luxusreisen gebucht haben. Dies gilt teilweise schon bei Buchungen ab 10.000 Euro. Mit Hilfe dieser Mitteilungen werden die Einkommensteuererklärungen der betroffenen Urlauber überprüft, ob diese überhaupt so viel Geld zur freien Verfügung gehabt haben.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Das BZSt hieß bis Ende 2005 Bundesamt für Finanzen und ist die zentrale Datensammelstelle der deutschen Finanzverwaltung. Seit dem 1. April 2005 speichert der Fiskus die Kontendaten der Kreditinstitute. Folgende Daten werden mit Zugriff beim BZSt gespeichert:

- Datum der Errichtung und Auflösung des Kontos oder Depots,
- Name und Geburtsname des Inhabers und des Verfügungsberechtigten,
- Geburtsdatum,
- Anzahl der bei diesem Kreditinstitut unterhaltenen Konten und Depots,
- Kontonummer.

Nicht enthalten sind allerdings Daten über Kontenbewegungen und Depotstände.

Mit Hilfe dieses umfangreichen Datenpools können die Beamten schnell überprüfen, ob auch tatsächlich alle Konten in der Steuererklärung auftauchen oder bei säumigen Bürgern nach Bankverbindungen für die Vollstreckung suchen. Neben der Finanzverwaltung dürfen auch die BfA oder Sozialämter auf diese Daten zugreifen.

Meldungen auch aus dem Ausland
Nicht zu vergessen ist die EU-Zinsrichtlinie, die seit Juli 2005 in Kraft ist. Seitdem melden 21 EU-Staaten sowie eine Reihe von Steueroasen wie Gibraltar oder die Cayman-Inseln Kapitalerträge deutscher Anleger nach Bonn. Von dort aus gelangen die Daten dann an die Finanzämter und bei Bedarf auch an die Sozialbehörden. Umgekehrt melden die Beamten auch die Erträge ausländischer Anleger hierzulande über die Grenze.

Die Erträge deutscher Sparer z.B. aus den Niederlanden, Polen oder Dänemark werden dann jährlich der heimischen Finanzbehörde gemeldet. Selbst wenn Sie nur einen Euro an Zinsen erhalten, wird Ihre ausländische Kontoverbindung transparent. Nachfragen des Finanzamts über detaillierte Auflistungen von Auslandserträgen in den vergangenen Jahren sowie nach der Herkunft der Gelder sind für die Betroffenen damit programmiert.

Das Bundeszentralamt kennt zudem schon seit Jahren sämtliche heimische Konten und Depots, auf denen auch nur ein Euro auf Grund von Freistellungsaufträgen ohne Steuerabzug landet. Der Grund: Die heimischen Banken melden automatisch online solche Erträge, nach Aktien und Zinspapieren getrennt. Auf die gesammelten Daten können die Finanzämter online zugreifen. Sie werden auch von den Sozialleistungsträgern intensiv zum Datenabgleich genutzt.

Was zu viele Informationen bewirken können
Die zahlreichen Informationsquellen, die den Finanzämter zur Verfügung stehen, erhöhen das Risiko beträchtlich ins Visier der Steuerfahndung zu geraten. So geschehen bei einer Frau, der nach dem Tod ihres Mannes eine steuerfreie Lebensversicherung ausgezahlt wurde. Damit kaufte sie ihrem Schwager für 45.000 Euro eine Motoryacht ab. Den für den Schwager zuständigen Finanzbeamten fiel das auf und er stellte weitere Erkundigungen an. Obwohl schon der Schwager auf den Todesfall und die Lebensversicherung verwies, wurde die Steuerfahndung tätig.

Das Fatale: Beim Standesamt war der Tod des Ehemanns nicht aktenkundig. Denn dieser er war in den Niederlanden verstorben und die entsprechenden Dokumente lagen hiesigen Behörden noch nicht vor.

Statt zunächst bei der Betroffenen weitere Unterlagen anzufordern, erwirkten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Eheleute sowie ihre Hausbank. Obwohl die Witwe die Sterbeurkunde und eine Rechnung über Beerdigungskosten den Beamten der Steuerfahndung sofort vorlegte, setzten diese die Durchsuchung fort und beschlagnahmten zahlreiche Papiere - als mögliche Beweise für die Steuerhinterziehung. Erst nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde, stellte die Fahndung das Verfahren ein.

Jeder kann Besuch von der Steuerfahndung bekommen. Ein einziger anonymer Anruf eines neidischen Nachbarn oder Konkurrenten reicht aus. Das alles sind Gründe genug, sich mit den Rechten und Pflichten der Steuerfahndung auszukennen.

Hier finden Sie Tipps des Steuer-Schutzbriefs für den Umgang mit der Steuerfahndung, zum Beispiel wie Sie sich auf den ungeliebten Überraschungsbesuch vorbereiten und Sie sich während einer Hausdurchsuchung verhalten.
http://www.steuer-schutzbrief.de/st...ter/specials/besuch-steuerfahndung-teil1.html

Lutz Schumann ist Chefredakteur der Internetplattform www.steuer-schutzbrief.de und des gleichnamigen Steuer-Newsletters mit Steuertipps für Selbstständige, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Rentner und Angestellte. Zudem ist er Herausgeber einer steuerlichen eBook-Ratgeberreihe.
http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E4A9A41CAF93F41FAAA54F59849858CE7~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Steuertipps zum Jahresende (1)
Für die Familie
Von Lutz Schumann

Nur noch wenige Tage bleiben den Bundesbürgern, um ihre Steuerangelegenheiten für das Jahr 2007 zu regeln. Wenn in der Silvesternacht die Raketen in den Himmel steigen, ist es für viele Steuergestaltungen zu spät. Zumal es ab nächstem Jahr wieder einige steuerliche Verschlechterungen geben wird.

Vor allem Selbständige, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und gut verdienende Angestellte sind davon betroffen. Nutzen Sie die letzten Tages des alten Jahres und prüfen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, die drückende Steuerlast in den letzten Tagen des Jahres noch etwas zu reduzieren.
...
http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc~E63962D14B69F4456A013AC14EC7100E8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Hallo @all,

bin grade dabei, meine Steuererklärung für 2005 und 2006 fertigzumachen (ja ich weiss, bin mal wieder extrem früh dran, aber lieber spät als nie), und hätte da mal ein paar Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Aktiengeschäften...

1. ist es sinnvoll, Kursverluste aus Aktiengeschäften in 2005 und 2006 dem Finanzamt mit den jeweiligen Steuererklärungen jetzt noch mitzuteilen? Es handelt sich jeweils um Geschäfte innerhalb der Spekulationsfrist (auch hinsichtlich der kommenden Abgeltungssteuer - wie lange kann ich die Verluste aus 2005 und 2006 noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnen?)

2. wie teile ich die Verluste (ggf. auch Gewinne) dem Finanzamt mit? Muss ich eine detaillierte Aufstellung über alle meine getätigten Akienkaufe- und -verkaufe mitschicken oder reicht einfach die Depot-Jahresbescheinigung der Bank (dort sind gottseidank ja auch alle Geschäfte aufgeführt - zumindest bei Consors). Wäre ja ein Mega-Akt wenn man das selber alles nochmal raussuchen muss - würde mich mal interessieren wie ihr das so macht - als Daytrader hat man ja nicht gerade wenige Trades, da verliert man ja leicht den Überblick. Auch wenn man mit einer eigenen Excel-Liste arbeitet -> jeden Trade da nachträglich eintragen ist ja auch ne ganz schöne Arbeit....

3. Ich gehe mal davon aus, dass Verluste aus Aktiengeschäften (Zeit zwischen Kauf und Verkauf > 1 Jahr also ausserhalb der Speku.frist) nicht mehr interessieren, bzw. hier eine Verrechnung mit Gewinnen nicht möglch ist und ich diese Positionen dem Finanzamt auch nicht mitteilen muss, richtig ?

4. angenommen, Verluste und Gewinne (innerhalb Speku-frist) eines Jahres gleichen sich aus bzw. ergeben +/- 0, muss dann dem Finanzamt überhaupt etwas hinsichtlich der getätigten Geschäfte offengelegt werden, oder kann man sich in diesem Falle eine Angabe sparen?

5. was genau wird als Gewinn oder Verlust vom Finanzamt unter Berücksichtigung Gebühren gesehen?
hier ein Beispiel: 1000 Aktien, Kaufkurs 1 EUR -> Verkaufskurs 1,03
Kursgewinn 30 EUR, Gebühren jedoch für Kauf und Verkauf insgesamt 36 EUR
=> hab ich dann aus Sicht des Finanzamtes 30 EUR Gewinn gemacht, oder 6 EUR Verlust ?

5. hinsichtlich der kommenden Abgeltungssteuer,
gilt für Aktien, die ich bis zum 31.12.2008 erwerbe, noch die "alte" Speku-frist, bzw. wenn der Verkauf ein Jahr später erfolgt, sind eventuelle Gewinn dann steuerfrei ? oder unterliegen generell alle Aktienverkäufe ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer, egal wann der Kauf erfolgte ?


So, das wars mal fürs erste, und sorry für den vielen Text :oops:
Wäre super, wenn mir der (oder die) eine oder andere ein paar Tipps geben könnte!
Danke schonmal im voraus!
 
Hallo @all,

bin grade dabei, meine Steuererklärung für 2005 und 2006 fertigzumachen (ja ich weiss, bin mal wieder extrem früh dran, aber lieber spät als nie), und hätte da mal ein paar Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Aktiengeschäften...

1. ist es sinnvoll, Kursverluste aus Aktiengeschäften in 2005 und 2006 dem Finanzamt mit den jeweiligen Steuererklärungen jetzt noch mitzuteilen? Es handelt sich jeweils um Geschäfte innerhalb der Spekulationsfrist (auch hinsichtlich der kommenden Abgeltungssteuer - wie lange kann ich die Verluste aus 2005 und 2006 noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnen?)

2. wie teile ich die Verluste (ggf. auch Gewinne) dem Finanzamt mit? Muss ich eine detaillierte Aufstellung über alle meine getätigten Akienkaufe- und -verkaufe mitschicken oder reicht einfach die Depot-Jahresbescheinigung der Bank (dort sind gottseidank ja auch alle Geschäfte aufgeführt - zumindest bei Consors). Wäre ja ein Mega-Akt wenn man das selber alles nochmal raussuchen muss - würde mich mal interessieren wie ihr das so macht - als Daytrader hat man ja nicht gerade wenige Trades, da verliert man ja leicht den Überblick. Auch wenn man mit einer eigenen Excel-Liste arbeitet -> jeden Trade da nachträglich eintragen ist ja auch ne ganz schöne Arbeit....

3. Ich gehe mal davon aus, dass Verluste aus Aktiengeschäften (Zeit zwischen Kauf und Verkauf > 1 Jahr also ausserhalb der Speku.frist) nicht mehr interessieren, bzw. hier eine Verrechnung mit Gewinnen nicht möglch ist und ich diese Positionen dem Finanzamt auch nicht mitteilen muss, richtig ?

4. angenommen, Verluste und Gewinne (innerhalb Speku-frist) eines Jahres gleichen sich aus bzw. ergeben +/- 0, muss dann dem Finanzamt überhaupt etwas hinsichtlich der getätigten Geschäfte offengelegt werden, oder kann man sich in diesem Falle eine Angabe sparen?

5. was genau wird als Gewinn oder Verlust vom Finanzamt unter Berücksichtigung Gebühren gesehen?
hier ein Beispiel: 1000 Aktien, Kaufkurs 1 EUR -> Verkaufskurs 1,03
Kursgewinn 30 EUR, Gebühren jedoch für Kauf und Verkauf insgesamt 36 EUR
=> hab ich dann aus Sicht des Finanzamtes 30 EUR Gewinn gemacht, oder 6 EUR Verlust ?

5. hinsichtlich der kommenden Abgeltungssteuer,
gilt für Aktien, die ich bis zum 31.12.2008 erwerbe, noch die "alte" Speku-frist, bzw. wenn der Verkauf ein Jahr später erfolgt, sind eventuelle Gewinn dann steuerfrei ? oder unterliegen generell alle Aktienverkäufe ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer, egal wann der Kauf erfolgte ?


So, das wars mal fürs erste, und sorry für den vielen Text :oops:
Wäre super, wenn mir der (oder die) eine oder andere ein paar Tipps geben könnte!
Danke schonmal im voraus!

zu 1 wenn du verluste anerkannt haben willst musst du es mitteilen wie lang das in die zukunft vorschreibbar ist keine ahnung

zu 2 ruf deinen sachbearbeiter an was ihm lieber ist die bestätigung der bank musst du immer schicken, die excel tabelle spart dem SB doch ein wenig arbeit und es soll auch solche geben die Excel tabellen 1:1 übernehmen weil sie so schneller fertig sind :whistle:

zu 3 richtig was steuerfrei also haltedauer >1 jahr ist juckt keinen mehr

zu 4 du kannst sogar noch weiter gehen alles was unter der speku-freigrenze liegt muss man nicht angeben

zu 5 ordergebühren und depotgebühren sind aufwendungen zum erhalt bzw.vermehrung deines vermögens. zu hast 30€ gewinn gemacht und aufwendungen von 36 € gehabt

zu 5 II du meinst denke ich mal 6. ;)

alles was du in 2008 und nat. 2007 noch kaufst kannst du wenn haltedauer mehr als 1jahr ncoh steuerfrei verkaufen, deshalb geh ich davon aus das 2008 nochmal ein sehr sehr gutes aktienjahr werden wird da alle ihre käufe vorziehen werden wer noch rein will
 
Habe mich damit (Steuererklärung 2005 u. 2006) vor einem halben Jahr auch näher beschäftigen müssen und hatte ähnliche Probleme. Zu deinen Fragen:

1. Verluste solltest du angeben. Falls du in 2004 auf Speku-Gewinne Steuern gezahlt hast, kannst du die Verluste rückwirkend verrechnen lassen, mußt dafür aber ein bestimmtes Häkchen im Formular setzen, bei Bedarf schau ich noch mal nach wo. Ansonsten bekommst du einen Verlustvortrag (extra Blatt) ausgestellt, mit dem dann diese Verluste mit zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Macht das Finanzamt in den Folgejahren aber automatisch. Meines Wissens war der Verlustvortrag bisher zeitlich unbegrenzt, soll aber ab 2009 auf ein paar Jahre begrenzt werden. Ich meine gelesen zu haben, dass Verluste nach der alten (jetzt gültigen Regelung) bis einschließlich 2013 verrechnet werden können.

2. Ich habe eine kleine Tabelle gemacht mit den Angaben aus der Jahresbescheinigung der Bank (nur Summe, zwei Depots bei unterschiedlichen Banken), diese zusammengefaßt und die Jahresbescheinigung beigelegt. Desweiteren habe ich weitere Werbungskosten aufgelistet und mit Rechnungen bzw. Kontoauszügen belegt und damit meine Verluste in einem Jahr noch vergrößert bzw. die steuerpfl. Gewinne im anderen Jahr verringert.
Als Denkanstoß mal meine Werbungskosten, folgendes hatte ich so aufgeführt und wurde auch voll anerkannt:
Kreditkosten (Zinsen für Effektenkredit) in voller Höhe
Jahresabo Börsenbrief (Raketen) in voller Höhe
Zeitschriften-Abo (Börse Online) in voller Höhe
Verbindungsgrundgebühr (DT) und Providerkosten (1&1) 50% (1/2Börse-1/2Privat)
Kauf Computer/Bildschirm 50% (1/2Börse-1/2Privat), allerdings verteilt auf 3 Jahre
Ich war erstaunt, wie wenig ich nach Abzug aller Werbungskosten nur noch verdient hatte ;) .
Funktioniert aber ab 2009 leider so nicht mehr. Mit dem neuen Pauschbetrag machen aktive Trader einen deutlich schlechteren Schnitt, da neben dem neuen Freibetrag nichts mehr abzusetzen geht.

3. Ja, da hättest du eher verkaufen müssen, Haltezeit > 1 Jahr interessiert niemanden mehr, weder Verlust noch Gewinn!

4. Gewinne erst ab 512€ steuerpflichtig, Verluste kannst du in jeder Höhe angeben. Falls die Gewinne nicht sehr hoch waren doch mal überlegen, ob es nicht eigentlich Verluste waren (Stichwort Werbungskosten, siehe 2.) :kichern: Ansonsten kannst du dir die Angaben sparen und kreuzt an, dass keine Gewinne über 512€ erzielt wurden.

5. Die Speku brachte 6€ Verlust, nicht nur auf deinem Konto, auch steuerlich.

6. bis 31.12.2008 gilt prinzipiell die alte Regelung für spätere Verkäufe nach einem Jahr steuerfrei. Allerdings denke ich gelesen zu haben, dass verschiedene Finanzinstrumente ein Kaufdatum weit vor dem 31.12.08 aufweisen müssen, um Gewinne nach altem Recht besteuern zu können, es ging um mehrere Monate. Ich weiß aber nicht mehr, ob dort Aktien eine Rolle spielten :gruebel: . Habe es in den letzten Jahren nicht geschafft, Papiere so lange zu halten :sorry: , daher den Artikel auch nur überflogen. Dazu gibt es aber bestimmt in nächster Zeit noch genug Veröffentlichungen.

Noch viel Spaß mit deinen Formularen :kichern: !


Hallo @all,

bin grade dabei, meine Steuererklärung für 2005 und 2006 fertigzumachen (ja ich weiss, bin mal wieder extrem früh dran, aber lieber spät als nie), und hätte da mal ein paar Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Aktiengeschäften...

1. ist es sinnvoll...
 
Vielen herzlichen Dank erstmal @ Maack und laufsieger für die schnelle und ausführliche Hilfe ! :blumen:

Ihr seit echt spitze Jungs! :up: ...und das Board hier das beste im Universum :D

P.S.
falls sonst noch jemand Ergänzungen etc. hat - ich bin gerne weiterhin aufnahmefähig!
Zumal mich auch das in Punkt 2 besprochene Thema mit der Aufstellung der getätigten Trades ja generell brennend internessiert! Wie verschafft sich ein Trader Überblick über die unzählig getätigten Trades? Eigene Excel Tabelle (jeden Trade einzeln eintragen?) zwingend notwendig oder nicht?
Wie macht ihr das so im Trader-Alltag ?
 
Hatte letztes Jahr eigene Excel Tabelle geführt, es im laufe der Zeit aber schleifen lassen. Könnte man mit entsp. Änderungen bestimmt auch fürs Finanzamt verwenden. Ist aber m.e. wegen der Bereitstellung der Jahressteuerbescheinigung der Bank nicht nötig. Offizielle Dokumente einer Bank sind dem Beamten eh lieber als eine handgestrickte und jederzeit manipulierbare Tabelle. :confused:
Allerdings habe ich mir fest vorgenommen, im neuen Jahr wieder ein Trading-Journal zu führen, um meine Trades auswerten zu können. Bestimmt kein unerheblicher Aufwand, sollte sich aber lohnen, um eigene Fehler aufdecken zu können und die Strategie zu verbessern. Schlagworte wie Risiko- und Moneymanagement sowie Positionsgrößenbestimmung sollte man wirklich nicht unterschätzen, will man dauerhaft erfolgreich sein. Würde mich auch interessieren, welche Erfahrungen es bei den anderen so gibt... :rolleyes:
Literatur gibt es zu dem Thema im Netz genug, nur was ist wirklich praktikabel? :gruebel:
Vielen herzlichen Dank erstmal @ Maack und laufsieger für die schnelle und ausführliche Hilfe ! :blumen:

Ihr seit echt spitze Jungs! :up: ...und das Board hier das beste im Universum :D

P.S.
falls sonst noch jemand Ergänzungen etc. hat - ich bin gerne weiterhin aufnahmefähig!
Zumal mich auch das in Punkt 2 besprochene Thema mit der Aufstellung der getätigten Trades ja generell brennend internessiert! Wie verschafft sich ein Trader Überblick über die unzählig getätigten Trades? Eigene Excel Tabelle (jeden Trade einzeln eintragen?) zwingend notwendig oder nicht?
Wie macht ihr das so im Trader-Alltag ?
 
Moin Jungs,

ich habe eine Frage an die erfahrenen Trader hier im Board:


Kann man Brokergebühren von der Steuer absetzen? Ich meine damit nicht die Ordergebühren, sondern die monatlich anfallenden Lizenzkosten fuer das Tradingtool (z.B. die 85 € für den Smarttrader).

Danke schonmal - die Info würde mir echt weiterhelfen :).

Gruß,

Krueschan.
 
was lernen wir daraus ein neues auto muß innerhalb eines jahres wieder verkauft sein :gruebel:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=433513#433513 schrieb:
TradeSignal schrieb am 01.07.2008, 15:31 Uhr[/url]"]Unglaublich...

Ein schickes Cabrio kann man ohne schlechtes Gewissen erfolgreich zum Steuern-Sparen einsetzten - sogar sanktioniert vom Bundesfinanzhof. Wer nämlich beim Handeln mit Aktien einen Verlust macht, kann den mit Gewinnen verrechnen. Was mit Wertpapieren möglich ist, muss doch auch mit einem Auto gehen, sagte sich ein Mann, der sich für rund 30 000 Euro ein Cabrio gekauft und nach einem halben Jahr mit einem Verlust von 2400 Euro wieder verkauft hatte. Diesen Verlust wollte er mit Aktiengewinnen im Jahr darauf verrechen. Diese Rechnung wollte das Finanzgericht Hessen (AZ: 12 K 594/03) nicht akzeptieren. Allgemeine Verbrauchsgegenstände - und dazu gehört ein Pkw - können niemals Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein, urteilte diese Instanz. Zudem sei jedem Autokäufer klar, dass er beim Verkauf eines Neuwagens schon nach kurzer Zeit bereits einen Verlust machen würde. Das sahen die Richter am Bundesfinanzhof aber anders: Da der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt, muss der Verkauf des Cabrios steuerlich erfasst werden, denn Verluste beim Verkauf von Wirtschaftsgütern im Privatvermögen sind steuerlich relevant - auch wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt.
 
für alle die noch keine nummer sind hier die ultimative nummer :sick: :down:

www.identifikationsmerkmal.de
 
Steuern
Fiskus nimmt steueroptimierte Fonds ins Visier

Die Erfolgsgeschichte der steueroptimierten Geldmarktfonds soll am kommenden Freitag ein Ende finden. Der Bundesrat wird an diesem Tag höchstwahrscheinlich beschließen, dass die Bundesregierung die Besteuerungsregeln für diese noch relativ junge Fondsgattung überprüfen soll.

Vor diesem Hintergrund hat jetzt die größte deutsche Fondsgesellschaft DWS Investments in einem Rundschreiben an Finanzberater darauf hingewiesen, dass Anleger, die entsprechende Fondsanteile nach dem Bundesratsbeschluss kaufen, künftig nicht mehr in den Genuss weitgehend steuerfreier Ausschüttungen kommen könnten. „Neuanleger (Erwerb nach Bundesratsbeschluss) müssen in Betracht ziehen, dass kein Bestandsschutz greifen könnte“, heißt es in dem Schreiben.

Gezielte Steuerumgehung wird nun verhindert

Betroffen sind von diesem Vorstoß der Länderkammer die drei größten Publikumsfonds auf dem deutschen Markt: der Uni Opti 4 (Isin LU0262776809), der Deka-Opti Cash TF (Isin LU0232183136) und der DWS Rendite Optima Four Seasons (Isin LU0225880524). Zusammen verwalten sie ein Vermögen von rund 50 Milliarden Euro.

Bislang lebten diese steueroptimierten Geldmarktfonds von dem Umstand, dass Kursgewinne und Zinserträge steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Sie investieren vor allem in risikoarme, niedrig verzinsliche Schuldtitel mit kurzen Restlaufzeiten, wobei Fremdwährungsanleihen nahezu komplett gegen Wechselkursrisiken abgesichert werden. Über die Portfoliostruktur werden einkommensteuerpflichtige Zinserträge in steuerfreie Kursgewinne umgewandelt, weshalb letztlich nur rund 10 Prozent der Ausschüttungen steuerpflichtig sind. In der Bundesratsvorlage werden sie als Fonds umschrieben, „in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll“.

Der Vorstoß des Bundesrats-Finanzausschusses hat nun zum Ziel, dass diese Kursgewinne steuerlich künftig wie Zinserträge zu behandeln sind. Das dürfte allerdings nicht für Fondsanteile gelten, die vor diesem Freitag erworben werden. „Für Anleger, die vor dem Zeitpunkt des Bundesratsbeschlusses in steueroptimierte Geldmarktfonds investiert haben, soll es nach den Vorstellungen des Finanzausschusses zunächst zu keinen Änderungen kommen“, heißt es in dem DWS-Schreiben.

In der Beschlussvorlage ist zwar von einer „Übergangsregelung“ die Rede. Ein Sprecher des Fondsbranchenverbandes BVI kündigt aber an: „Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass Anleger auf die zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dauerhaft vertrauen können.“

Künftig werden Kursgewinne und Steuererträge ohnehin gleich behandelt

Der Vorteil der steueroptimierten Geldmarktfonds wäre mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge im kommenden Jahr ohnehin weggefallen, weil dann Kursgewinne und Zinseinkünfte steuerlich gleich behandelt werden. Mit dem kurzfristigen Vorstoß wollen die Finanzpolitiker aber offenbar verhindern, dass es in den kommenden Monaten bis zum Jahresende zu einer Art Schlussverkauf dieser Geldanlageprodukte kommt. Die Abgeltungsteuer wird für sie damit praktisch vorgezogen.

Dabei sind langfristig orientierte Privatanleger in den Fonds bislang eher die Ausnahme. In den zwei Jahren ihres Bestehens wurden sie vielmehr Sparern auf der Suche nach einem kurzfristigen Liquiditätsparkplatz als attraktive Alternative zu Tagesgeldkonten verkauft. Versprochen wird eine Fondsrendite, die in der Nähe der durchschnittlichen Tagesgeldzinsen liegt.

Für den Uni Opti 4 waren das über die vergangenen zwölf Monate beispielsweise 3,8 Prozent. Punkten können die Fonds jedoch in der Nachsteuerbetrachtung: Die Zinsen aus der Tagesgeldanlage müssen komplett versteuert werden, wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen - die Fondsrendite kann zu rund 90 Prozent steuerfrei vereinnahmt werden. Bei der Durchsetzung des Fondskonzepts half deshalb nicht zuletzt die Halbierung des Sparerfreibetrags Anfang 2007. Damals rutschten zahlreiche Sparer über die Schwelle, von der an sie ihre Zinseinnahmen versteuern müssen.

Schon einmal wurde im Gesetzgebungsverfahren der Weg über den Bundesrat gewählt, um einer Geldanlageform den Schlussverkauf vor der Einführung der Abgeltungsteuer unmöglich zu machen. Im Mai vergangenen Jahres führte ein ähnlicher Prüfauftrag der Länderkammer dazu, dass Anlagezertifikate schließlich nur noch in den Genuss eines eingeschränkten Bestandsschutzes kamen.
http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D198A672E313F3D2C3/Doc~E56E06B80F68C422DA2CCF091B023F762~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Ja, man kann alles absetzen, was weit überwiegend für den Zweck der Geldanlage angeschafft wurde, also Kurssysteme, Börsenbriefe, Rechner, Monitore, Bücher etc. pp.

Ab 2009 wird das aber anders.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=354078#354078 schrieb:
Krueschan schrieb am 11.03.2008, 17:33 Uhr[/url]"]Moin Jungs,

ich habe eine Frage an die erfahrenen Trader hier im Board:


Kann man Brokergebühren von der Steuer absetzen? Ich meine damit nicht die Ordergebühren, sondern die monatlich anfallenden Lizenzkosten fuer das Tradingtool (z.B. die 85 € für den Smarttrader).

Danke schonmal - die Info würde mir echt weiterhelfen :).

Gruß,

Krueschan.
 
Ich glaube jetzt nicht mehr, wird alles über die Abgeltungssteuer vorgeblich abgedeckt.

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=535766#535766 schrieb:
blafasel schrieb am 18.11.2008, 20:07 Uhr[/url]"]Ja, man kann alles absetzen, was weit überwiegend für den Zweck der Geldanlage angeschafft wurde, also Kurssysteme, Börsenbriefe, Rechner, Monitore, Bücher etc. pp.

Ab 2009 wird das aber anders.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=354078#354078 schrieb:
Krueschan schrieb am 11.03.2008, 17:33 Uhr[/url]"]Moin Jungs,

ich habe eine Frage an die erfahrenen Trader hier im Board:


Kann man Brokergebühren von der Steuer absetzen? Ich meine damit nicht die Ordergebühren, sondern die monatlich anfallenden Lizenzkosten fuer das Tradingtool (z.B. die 85 € für den Smarttrader).

Danke schonmal - die Info würde mir echt weiterhelfen :).

Gruß,

Krueschan.
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=746175#746175 schrieb:
ducktales schrieb am 01.11.2009, 14:59 Uhr[/url]"]Abgeltungssteuer kannst du nur durch betriebliche Kapitalerträge umgehen oder wenn du mit 25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt bist bzw. mit einem Prozent Beteiligung + zugleich noch für die Kapitalgeselschaft tätig bist.

In diesen Fällen kannst du dann das Teileinkünfteverfahren unter Berücksichtigung deines persönlichen Steuersatzes anwenden und Verluste aus solchen Beteiligungen mit sämtlichen anderen Einkunftsarten verrechnet lassen.

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=746172#746172 schrieb:
ducktales schrieb am 01.11.2009, 14:53 Uhr[/url]"]
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=746161#746161 schrieb:
tgler schrieb am 01.11.2009, 12:27 Uhr[/url]"]Moin moin,
mal ne Frage an die frisch Vermählten hier im Board...
kann man durch ne Heirat die Last der Abgeltungssteuer irgendwie drücken, finde im Netz nur einen Pauschbetrag von 1602 Euro für Eheleute. Würd mich mal interessieren obs da ein paar Tricks gibt, würde sich bei mir dieses Jahr wahrscheinlich ordentlich lohnen falls es da noch was anderes gibt.
thx für tipps :beer:

Leider nix zu machen. Über deinen Pauschbetrag anfallende Werbungskosten können nicht steuermindernd angesetzt werden.
Steuerlich berücksichtigen kannst du nur

- Veräußerungskosten
- Veräußerungsnebenkosten
- Kosten, die in direktem sachlichen Zusammenhang mit dem Differenzausgleich aus einem Termingeschäft bestehen (z.B. Schuldzinsen)
- Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Veräußerung von Finanzinstrumenten stehen
- Kosten für die Glattstellung von Stillhaltergeschäften
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=746196#746196 schrieb:
enuxx schrieb am 01.11.2009, 17:19 Uhr[/url]"]Nein, durch die Abgeltungssteuer ist das alles abgedeckt. Da kannst du gerade disese Kosten nicht mehr abziehen.

Siehe:
http://www.abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer_werbungskosten.html
Leider nix zu machen. Über deinen Pauschbetrag anfallende Werbungskosten können nicht steuermindernd angesetzt werden.
Steuerlich berücksichtigen kannst du nur

- Veräußerungskosten
- Veräußerungsnebenkosten
- Kosten, die in direktem sachlichen Zusammenhang mit dem Differenzausgleich aus einem Termingeschäft bestehen (z.B. Schuldzinsen)
- Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Veräußerung von Finanzinstrumenten stehen
- Kosten für die Glattstellung von Stillhaltergeschäften
 
Oben Unten