Verlustvortrag - Altverluste: Austausch, Meinungen

müh

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Verlustvortrag - Altverluste: Austausch, Meinungen
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1375610#1375610 schrieb:
MateTrader74 schrieb am 23.04.2013, 09:44 Uhr[/url]"]darüber hab ich auch schon mal nachgedacht.....weiss aber nicht, ob das nicht alles viel zu kompliziert wird

werde meine altverluste daher wohl verfallen lassen müssen (oder es wird noch ein richtig geiles jahr :lol: )
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1375607#1375607 schrieb:
peedro schrieb am 23.04.2013, 09:42 Uhr[/url]"]?? Altverluste von vor 2009 ??
Hallo,
ich habe noch einen fetten Verlustvortrag aus der Zeit von vor 2009, den ich leider bis jetzt nicht aufbrauchen konnte, und es vermutlich auch in diesem Jahr nicht schaffen werde...
Gibt es hier im Forum schon einen Thread zu diesem Thema? Wenn nicht, sollten wir einen aufmachen?
Es müsste doch möglich sein, Wege zu finden, wie wir untereinander da was mit anfangen könnten...
 
bekannter hat mir kürzlich gefragt. der macht Börse neben arbeit. hat letztes jahr einige K verlust gemach . müsste man doch mit einkommensteuer verrechnen können.
 
Mein Steuerberater hat mir heute einen Artikel aus der Wirtschaftswoche vom 8.4.13, Seite 116 und 117 geschickt. Leider gibt es den nicht online, ich habe hier mal den interessantesten Abschnitt einscannt:

Spezielle Strategie
Sind die aufgelaufenen Gewinne jedoch nicht groß genug, um die Altverluste aus­zugleichen, können Steuersparer auf einen Spezialtrick zurückgreifen. Mit diesem kre­ieren sie dieses Jahr einen steuerlichen Ge­winn, im Folgejahr aber einen steuerlichen Verlust. So können sie dieses Jahr noch ihre Altverluste nutzen, den späteren Verlust dann zeitlich unbegrenzt mit neuen Ge­winnen verrechnen.
Anleger richten sich dafür ein Zweitde­pot bei einer anderen Bank ein. Nun spe­kulieren sie in den zwei Depots in genau entgegengesetzter Richtung. So könnten die Anleger zum Beispiel zeitgleich in dem einen Depot einen Indexfonds (ETF) auf den Dax kaufen. Dieser Indexfonds steigt pro Tag genauso stark wie der Dax. Im anderen Depot kaufen sie einen Short-ETF auf den Dax, der um ein Prozent fällt, wenn der Dax am Tag um ein Prozent steigt.
Notiert der Dax nun zum Beispiel zum Jahresende deutlich höher als heute, verkauft der Anleger den Dax-ETF mit Gewinn bis spätestens 31. Dezember. Den ShortDax- ETF aus dem anderen Depot, der entsprechend im Minus steht, verkauft er erst 2014. Unabhängig von der Börsenentwicklung liegt einer der beiden ETFs auf jeden Fall im Plus.
Das Risiko: Es ist nicht vorhersehbar, wie stark die Schwankugen im Dax bis Jahresende sind und wie viel Gewinn ein Anleger dieses Jahr so erzielt. Entsprechend viel Kapital muss er sicherheitsbalber für diese Strategie einsetzen: Außerdem trägt der Anleger das Risiko, dass in der Zeit zwischen dem Verkauf des ETFs mit Gewinn und dem Verkauf des anderen ETFs mit Verlust im Folgejahr noch weitere Verluste
entstehen
Lohnend ist dieser Trick daher nur, wenn die verbleibenden Altverluste groß genug sind. Auf mehr als 1000 Euro Altverlusten sollten Anleger dafür auf jeden Fall sitzen. Ein einziges Mal dürfen sie sich darüber freuen.
 
Hab das noch aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer:
sind nat einige lbs nicht mehr da. :lol: aber das mit den zerobond ist beschrieben etc.

Niedrigzinsanleihen – der Trick mit dem Disagio
von Detlev Landmesser
Zugegeben, "niedrigverzinslich" klingt nicht eben nach einem guten Geschäft. Und doch bergen solche Anleihen für Steuerfüchse bestechende Vorteile.
Denn wenn es darum geht, steuerpflichtige Zinserträge zu minimieren und stattdessen steuerfreie Kursgewinne zu erzielen, sind diese Papiere erste Wahl. Für den im Vergleich zum herrschenden Zinsniveau niedrigen Zinskupon werden die Anleger nämlich mit einem entsprechenden Abschlag auf den Nennwert der Anleihe, dem so genannten Disagio entschädigt.
Und dieser "Rabatt" kommt den Anleihekäufern steuerlich entgegen. Denn am Ende der Laufzeit erhalten sie den vollen Nominalwert der Anleihe von 100 Prozent vom Emittenten zurück. Den dadurch entstandenen Kursgewinn kassieren sie steuerfrei, wenn sie das Papier länger als zwölf Monate gehalten haben. Nur der zwischenzeitlich gezahlte Anleihenzins ist dann steuerlich relevant.
Disagio-Erlass: Spielverderber Fiskus
Allerdings ist diese Steuervermeidungsstrategie dem Fiskus längst ein Dorn im Auge: Schon 1986 verfügte das Bundesfinanzministerium einen Erlass, der die steuerlich "erlaubten" Disagios bei der Emission begrenzt: Je kürzer die Laufzeit der Anleihe, desto geringer das zulässige Disagio.
"Diese so genannte Disagio-Staffel macht den Steuervorteil von Neuemissionen für Anleger sehr überschaubar", erläutert Arnd Brüggenwirth, Leiter des Private Banking der Landesbank Berlin International in Luxemburg. Der Spezialist für steueroptimierte Wertpapiere beziffert den Vorteil nach Steuern auf etwa 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte pro Jahr.
Trotzdem: Der Markt bietet interessante Chancen
Und doch ist diese Schlacht nicht verloren: Denn auf das freie Spiel des Marktes haben Erlasse keinen Einfluss. Und die derzeitige Lage am Rentenmarkt eröffnet neue Chancen: "Nach dem Zinsanstieg ist der Erwerb niedrigverzinslicher Anleihen am Sekundärmarkt attraktiv", stellt Brüggenwirth fest. So kletterte die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen vom historischen Zinstief im September 2005 bis heute von 3,02 auf 3,63 Prozent.
Steigende Zinsen führen am Rentenmarkt aber zu fallenden Kursen. Denn Emittenten neuer Anleihen müssen bei einem höheren Zinsniveau mehr Rendite bieten – entsprechend verlieren die bereits bestehenden Anleihen an Wert.
Ein aktuelles Beispiel
Umso mehr lohnt sich derzeit der Blick auf die "unter pari", sprich unter ihrem Nennwert notierenden Anleihen. Einzelne Papiere sind deutlich unter den von der Disagio-Staffel vorgegebenen Schwellen zu haben. Brüggenwirth macht den Steuervorteil an einem aktuellen Beispiel deutlich.
Die Tabelle zeigt links einen Pfandbrief der Landesbank Sachsen, rechts einen der Eurohypo. Beide Papiere sind zum 1. September 2008 fällig, und weisen dieselbe erstklassige Bonität auf.
Während die Landesbank jährlich 3,5 Prozent Zinsen bietet, weist der Pfandbrief der Eurohypo einen Kupon von 1,45 Prozent auf. Auch bei der Rendite vor Steuern liegt das Landesbank-Papier mit aktuell 3,70 Prozent versus 3,23 Prozent vorn. Das ändert sich bei der Nachsteuerrendite: Denn das Eurohypo-Pfandbrief ist mit einem Kurs von rund 97 Prozent deutlich günstiger zu haben, und erlaubt damit bis zur Fälligkeit mehr steuerfreie Kursgewinne. Legt man den Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent (42 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) zu Grunde, ergibt sich daraus eine Rendite nach Steuern von 2,56 Prozent – die Inhaber des Landesbank-Pfandbriefs haben dagegen mit 2,14 Prozent nach Steuern das Nachsehen.
Vergleich normal- gegen niedrigverzinsliche Anleihe
Wertpapierbezeichnung 3,5% Landesbank Sachsen; öfftl. Pfandbrief; Rating AAA 1,45% Eurohypo; öfftl. Pfandbrief; Rating AAA
WKN 166 365 EH0 A0A
Laufzeitende 01.09.2008 01.09.2008
Kurs (05.12.2006) 99,65% 97,04%
Rendite vor ESt 3,70% 3,23%
Investitionsbetrag 100.000 EUR 100.000 EUR
Nominalwert 99.440 EUR 102.660 EUR
Zinsen über die gesamte Laufzeit vor ESt 6.055 EUR 2.590 EUR
ESt* auf die Zinsen der gesamten Laufzeit 2.683 EUR 1.148 EUR
Zinsen über die gesamte Laufzeit nach ESt* 3.372 EUR 1.442 EUR
Rückzahlungsgewinn 348 EUR 3.039 EUR
Gesamtertrag nach ESt* 3.720 EUR 4.481 EUR
Rendite nach ESt* 2,14% 2,56%

*44,31% (42% plus 5,5% Solidaritätszuschlag)
Quelle: LandesBank Berlin International

Zerobonds – Steuerwette auf die Zukunft
von Detlev Landmesser
Zerobonds oder Null-Kupon-Anleihen gelten vielen als Musterbeispiel einer geschickten Steuerminimierung. Doch eine Investition in solche abgezinsten Papiere will gut überlegt sein.
Im Prinzip treiben Zerobonds den Niedrigzins-Gedanken auf die Spitze. Wie der Name schon sagt, bieten sie dem Anleger gar keine regelmäßigen Zinszahlungen. Dafür weisen sie einen hohen Kursabschlag auf und ermöglichen damit einen entsprechenden Zugewinn, der sich aus dem Wertzuwachs bis zur Rückzahlung zum Nominalwert ergibt.
Zerobonds, die meist zehn Jahre oder noch länger laufen, steigen also tendenziell im Kurs, je näher das Laufzeitende rückt, wobei der Kurs in Abhängigkeit von Änderungen des Zinsumfeldes schwankt.
Die Finanzverwaltung wertet diesen Wertzuwachs allerdings nicht als Kursgewinn, sondern stuft Zerobonds als "Finanzinnovation" ein. Veräußerungsgewinne sind damit unabhängig von der Haltedauer zu versteuern – derzeit zum jeweiligen persönlichen Steuersatz.
Dennoch bieten sich dem Anleger interessante Vorteile: Einerseits fließen keine Zinsen ab – den Zinseszinseffekt liefert der Zerobond also gleich mit. Zudem ergibt sich ein gewisser Steuerstundungseffekt, da der Fiskus erst bei Veräußerung oder zum Laufzeitende die Hand aufhält und das Kapital in der Zwischenzeit nicht geschmälert wird.
Steuerstundungseffekt nur gering
"Der Zerobond muss aber schon sehr lange laufen, damit sich ein spürbarer Steuerstundungseffekt entfaltet", erläutert Arnd Brüggenwirth, Leiter des Private Banking der Landesbank Berlin International in Luxemburg.
Der Experte für steueroptimierte Wertpapieranlagen hat einen Zerobond mit zehnjähriger Laufzeit mit einer entsprechenden Anleihe mit automatischer Wiederanlage der Zinsen verglichen: Legt man die aktuelle Rendite von 3,7 Prozent und den Spitzensteuersatz von 44,31 Prozent zu Grunde, würde der Zerobond eine Nachsteuerrendite von 2,21 Prozent pro Jahr bieten, die Anleihe dagegen mit 2,06 Prozent nur geringfügig weniger. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren weitet sich diese Differenz auf 2,51 versus 2,06 Prozent aus.
Steuergestaltung mit Grenzen
Doch zu einem Steuerthema wird der Zerobond vor allem dadurch, dass er eine Verlagerung der Einkünfte in Zeiten niedrigerer persönlicher Steuersätze erlaubt – insbesondere das Rentenalter.
Allerdings ist hier Vorsicht angebracht, mahnt Brüggenwirth: "Je länger die Laufzeit, desto ungewisser wird das tatsächliche steuerliche Umfeld zum Rückzahlungstermin." So sei es keineswegs ausgemacht, dass die Steuersätze im Rentenalter auch in Zukunft signifikant unter den heutigen liegen. Zudem könne sich die Systematik der Besteuerung von Zerobonds überhaupt ändern. Und schließlich könnten Kapitaleinkünfte eines Tages zur Bemessungsgrundlage etwa für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.
Beim Blick auf die Staatsfinanzen muss man hier tatsächlich skeptisch sein. So könnte sich der Staat schon in wenigen Jahrzehnten gezwungen sehen, gerade vermögende Rentner stärker zur Kasse zu bitten.
"Mythos der Steueroptimierung"
Dazu kommt, dass zwischenzeitliche Verkäufe sowie der Zufluss bei Endfälligkeit einen unangenehmen Progessionseffekt haben können – schließlich ist der damit erzielte Gewinn als Ganzes steuerrelevant.
"Insgesamt betrachtet sind Zerobonds einer der Mythen der Steueroptimierung", stellt Brüggenwirth fest. Ein Kauf solcher Papiere will also wohl überlegt sein, und gleicht angesichts der Unwägbarkeiten ein wenig einer Wette auf die Zukunft.
Deep-Discounter – die pfiffige Alternative
von Detlev Landmesser
Eine geradezu elegante Möglichkeit, der Steuerkeule zu entrinnen, bieten bestimmte risikoarme Zertifikate. Mit Deep-Discount-Zertifikaten können Anleger kleine, aber steuerfreie Renditen erzielen.
Der "Discount" bei diesen Papieren ist wörtlich zu nehmen: Beim Kauf des Zertifikats erhalten Anleger einen "Rabatt" auf den zu Grunde liegenden Basiswert, etwa eine Aktie oder einen Index.
Dieser Abschlag ist zugleich ein Risikopuffer: Erst wenn der Kurs des Basiswerts unter den Kaufpreis des Zertifikats fällt, erleidet der Anleger einen Verlust. Je höher also der Preisnachlass, desto geringer das Verlustrisiko.
Natürlich gibt es das nicht umsonst: Für den Preisnachlass muss der Käufer von vornherein auf einen Teil seines Gewinnpotenzials verzichten. Hier kommt der so genannte Cap ins Spiel. Diese Kursmarke bezeichnet den Maximalwert, den der Anleger am Laufzeitende erzielen kann. Steigt der Basiswert über diesen Cap, nimmt der Anleger an den weiteren Kursgewinnen nicht teil.
Kursgewinne statt Zinsen
Aber gerade die Papiere, bei denen der Basiswert bereits über dem Cap liegt, sind für konservative Anleger interessant. Schließlich bietet diese auch Deep-Discount-Zertifikat genannte Variante einen besonders hohen Risikopuffer. Denn der Kurs des Basiswerts darf bis zum Laufzeitende sogar bis zum Cap sinken, ohne die Maximalrendite zu gefährden. Der Clou dabei: "Bei Discount-Zertifikaten fließen die Kursgewinne dem Anleger nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei zu", erklärt Arnd Brüggenwirth, Leiter des Private Banking der Landesbank Berlin International in Luxemburg. Diese Möglichkeit bestehe mindestens noch bis 2009, wenn die Abgeltungssteuer der Spekulationsfrist ein Ende macht, erläutert der Experte für steueroptimierte Wertpapieranlagen.
Steuerfreie "Geldmarktverzinsung"
Deep-Discounter sind damit eine steuerlich hochinteressante Alternative zu Geldmarktpapieren oder kurz laufenden Anleihen: "Ausgewählte Deep-Discounter bieten nahezu risikolos eine steuerfreie Geldmarktverzinsung", meint Brüggenwirth. "Wählt der Anleger zudem Laufzeiten bis kurz vor Ende 2008, kann er den Zeitraum bis zur Abgeltungssteuer optimal ohne Wiederanlagekosten ausnutzen." Ein Beispiel aus der unten stehenden Tabelle: Der Deep-Discounter der UBS (WKN UB8F1J) auf den Dax mit einer Laufzeit bis zum 12.12.2008 weist einen Cap von 2.000 Punkten auf. Der Dax müsste bis zum 12.12.2008 also um über zwei Drittel fallen, um die Maximalrendite von 3,97 Prozent zu gefährden. Bis der Anleger einen Verlust erleidet, der Dax also unter den rabattierten Kaufpreis fällt, müsste der Index mehr als 71 Prozent an Wert verlieren.
Ausgewählte Deep-Discounts auf den Dax
Emittent WKN Cap Abstand zum Cap* Max. Rendite p.a. Fälligkeit
Trinkaus & B. 770784 1.500 76,6 % 3,33 % 21.12.07
BNP Paribas BNP8SD 2.000 68,7 % 3,86 % 27.06.08
UBS UB8F1J 2.000 68,7 % 3,97 % 12.12.08
Commerzbank CB8667 2.900 54,7 % 3,84 % 28.12.07
Commerzbank CB8671 3.700 42,2 % 4,00 % 28.12.07
Deutsche Bank DB6BJQ 4.600 28,1 % 4,50 % 21.12.07

*Bei einem aktuellen Dax-Stand von 6.400 Punkten
Quelle: boerse.ARD.de
Bei solchen übersichtlichen Renditen sollten Anleger natürlich auch auf die Bankspesen achten. Wer beim Zertifikatekauf noch ein Prozent des Kurswertes berappen muss, wird an Deep-Discountern nur begrenzt Freude haben.
Die Tabelle zeigt auch den naheliegenden Zusammenhang, dass die erzielbare Rendite mit dem Risiko steigt.

Steueroptimierte Fonds – Rendite ohne Reue
von Detlev Landmesser
Wenn es darum geht, steuerpflichtige Zinserträge durch steuerfreie Kursgewinne zu ersetzen, sind einige Spezialitätenfonds ganz vorne mit dabei. Einige bilden dabei Zinserträge "synthetisch" nach.
Wer jemals eine Steuerbescheinigung für seine Fonds erhalten hat, weiß, in welche Rechnerei diese ausarten kann: Dem Anleger werden gezahlte Zinsen oder Dividenden so zugerechnet, als habe er die Papiere oder Anlagen anteilig direkt erworben.
Kursgewinne auf Fondsebene steuerfrei
Bei den Kursgewinnen ist der Gesetzgeber den Fondsgesellschaften allerdings entgegen gekommen: Innerhalb der Fonds erzielte Veräußerungsgewinne sind unabhängig von der Laufzeit steuerfrei. Fondsmanager müssen sich also nicht um die Spekulationsfrist scheren. Diese Steuerfreiheit von Kursgewinnen auf Fondsebene machen sich steueroptimierte Fonds zunutze.
"Synthetische" Zinserträge
Einige dieser Fonds arbeiten mit einer typischen Eigenschaft von Futurekontrakten. Diese enthalten in der Regel dem Geldmarktzins entsprechende Preisaufschläge. Denn da der Verkäufer eines Terminkontrakts den Löwenanteil des Kapitals erst am Laufzeitende erhält, wird er dafür vom Markt mit einem laufzeitabhängigen Aufschlag "entschädigt".
Daraus können die Fonds eine geldmarktnahe Verzinsung "synthetisieren", ohne dass ein Cent Zinsen geflossen wäre. Der "LUXconcept -harmonie kurz-" der Landesbank Berlin International in Luxemburg beispielsweise verkauft Dax-Futures und kauft gleichzeitig Indexzertifikate auf den Dax. Egal, wie sich der Dax entwickelt, bleibt am Ende der Laufzeit eine geldmarktnahe "Verzinsung" übrig. Denn dank des Preisaufschlags fährt der verkaufte Dax-Future im Fall eines stärkeren Dax einen niedrigeren Kursverlust ein, als sein Zertifikate-Pendant an Kursgewinn erzielt. Falls der Dax bis zur Fälligkeit gefallen ist, ist der Kursgewinn des verkauften Futures höher als der Verlust des Dax-Zertifikats – und zwar um die Geldmarktverzinsung. Von diesem zinsähnlichen Ertrag sind allerdings die Kosten des Fonds abzuziehen.
Ähnliche Konstrukte basieren etwa auf niedrigverzinslichen Fremdwährungsanleihen, deren Währung per Termin verkauft wird. Werden tatsächlich Anleihen gekauft, entsteht allerdings ein kleiner steuerrelevanter Zinsanteil. Wieder andere Fonds machen sich die Kursbewegungen bei Genussscheinen und Wandelanleihen zunutze.
Hält der Anleger solche Fonds länger als zwölf Monate, kann er den Wertzuwachs – bis auf etwaige kleine Zinsanteile – steuerfrei vereinnahmen, auch wenn er seinen Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft hat. Wie bei "normalen" Fonds auch sollten Anleger natürlich auch bei diesen Fonds-Spezialitäten auf den Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsvergütung achten.
Wegen der unterschiedlichen Konzeptionen lassen sich steueroptimierte Fonds nur schwer miteinander vergleichen. Die Tabelle zeigt beispielhaft die kurzlaufenden Rentenfonds mit der höchsten Nachsteuerrendite auf Sicht von fünf Jahren. Dabei ist auch sehr schön zu erkennen, wie mancher Vorsteuervorteil in der Nachsteuerbetrachtung schwindet.
Rentenfonds Kurzläufer Europa im Fünf-Jahres-Vergleich (bis 30.9.2006)
Fonds WKN 5-Jahres-Performance 5-Jahres-Performance nach Steuern*
MAT Medio Rent 848410 14,37 14,25
LUXconcept -harmonie- 937808 12,83 11,82
Basis Fonds I 847809 15,57 9,65
Gerling Reserve 848114 16,08 8,71
Hansazins 847909 15,18 8,39
DWS Euro-Bonds (Short) 973668 13,64 8,38
OP Bond Euro K 848622 14,96 8,27
Schroder Euro ST Bond 933367 14,12 8,19
UBS (Lux) MTBF- EUR 974494 15,37 8,13
dit-Euro Rentenfonds K 847518 15,84 7,60
Durchschnitt aller Fonds 13,25 6,29

*Bei einem Steuersatz von 44,31 Prozent (bis 12/2003 51,2%, bis 12/2004 47,48 %)
Fiktive Quellensteuer – Entwicklungshilfe fürs Depot
von Detlev Landmesser
Auch wenn der Sparerfreibetrag zum 1.1.07 gekürzt wird: Manche Zinseinkünfte begünstigt der Fiskus weiterhin. Anleihen mit fiktiver Quellensteuer bieten sehr interessante Nachsteuerrenditen, aber auch besondere Risiken.
Vorsicht: Argentinien-Gläubiger kamen unter die Räder
Grundlage dieser Steuersparmöglichkeit sind Doppelbesteuerungs- abkommen zwischen der Bundesrepublik und einer ganzen Reihe (ehemaliger) Entwicklungs- oder Schwellenländer, darunter etwa die Türkei, China, Jamaica oder Uruguay.
Erzielt ein deutscher Anleger Zinsen mit deren Anleihen, kann er sich eine so genannte fiktive Quellensteuer zu Sätzen von fünf bis 20 Prozent anrechnen lassen – und zwar direkt auf die Einkommensteuerschuld. Die Quellensteuer ist "fiktiv", weil der betreffende Staat sie gar nicht erhoben hat.
Dahinter steht eine Art "Entwicklungshilfe" des Bundes: Deutsche Steuerzahler sollen mit dem Steuer-Schmankerl für ihre Kreditvergabe an bestimmte Staaten entschädigt werden. Fallweise gilt dies auch für Unternehmensanleihen aus den betreffenden Ländern.
"Die Obergrenze für die anrechenbare Steuer bemisst sich nach der deutschen Steuer, die auf den ausländischen Zinsbetrag entfällt", erläutert Arnd Brüggenwirth, Leiter des Private Banking der Landesbank Berlin International in Luxemburg. "Wer sich also mit seinen Zinseinkünften innerhalb der Sparer-Freibeträge bewegt, kann die fiktive Quellensteuer nicht geltend machen."
Der Haken: Die Bonität
Der Haken an der Sache liegt gewissermaßen in der Sache selbst: Die Staaten, denen der Bund die Entwicklungshilfe einer fiktiven Quellensteuer einräumt, haben naturgemäß eine geringere Kreditwürdigkeit (Bonität). Im Falle Argentiniens, das nach dem Staatsbankrott 2001 seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, schauten Anleger trotz einer fiktiven Quellensteuer von 15 Prozent in die Röhre.
Brüggenwirth betont daher, dass vor der Entscheidung für eine solche Anleihe eine "ausgewogene Asset Allocation" des Anlegers stehen müsse, sprich eine an die Ertragserwartungen und Risikobereitschaft angepasste Anlagestrategie. "Erst dann sollte die Entscheidung fallen, solche schlechteren Bonitäten beizumischen", rät der Experte für steueroptimierte Wertpapiere.
Dabei gebe es durchaus attraktive Papiere: So finden sich in der Liste der Begünstigten mit Griechenland und Portugal sogar auch noch zwei EU-Mitglieder, die entsprechend vernünftige Bonitätsnoten (Ratings) besitzen.
Attraktive Nachsteuerrenditen
Noch interessanter wird es natürlich, wenn Anleihen gewählt werden, die "unter pari", also unter ihrem Nennwert notieren, womit ab zwölf Monaten Haltedauer zusätzlich steuerfreie Kursgewinne winken. Das Beispiel zeigt zwei entsprechende Anleihen der Türkei und Griechenlands im Vergleich mit einer Bundesanleihe mit ähnlicher Laufzeit. Bei Anrechnung der fiktiven Quellensteuer lässt sich bei diesen die Nachsteuerrendite noch zusätzlich signifikant steigern.
Beispiel: Gesamtrenditen ausgewählter Anleihen
Emittent Türkei Griechenland Deutschland
Kupon p.a. 5,00% 3,60% 4,00%
Laufzeit 01.03.2016 20.07.2016 04.07.2016
Fiktive QSt 10% 10% ---
Rating S&P BB- A AAA
WKN A0GNUZ A0GL2Y 113530
Kurs (18.12.06) 96,00% 96,29% 101,55%
Rendite vor ESt 5,56% 4,07% 3,80%
Rendite nach ESt* 3,25% 2,41% 2,05%
Rendite nach ESt* mit Berücks. fikt QSt 3,77% 2,79% ---

*44,31% (42% plus 5,5% Solidaritätszuschlag)
Quelle: Landesbank Berlin International
Förderung kann auslaufen
Interessierte sollten allerdings noch bedenken, dass die fiktive Quellensteuer längerfristig betrachtet ein Auslaufmodell ist: "Seit einigen Jahren stehen solche Regelungen in der Diskussion. So hat die alte Bundesregierung angestrebt, bei zukünftigen Neuverhandlungen der Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmöglichkeit der fiktiven Quellensteuer zu streichen", erläutert Brüggenwirth. Bei brasilianischen Anleihen läuft die Begünstigung deshalb mit diesem Jahr aus: Im April 2005 hatte der Bund das seit 1975 bestehende Abkommen mit Brasilien gekündigt.
"Anleger können also beim Kauf nicht sicher sein, ob die Begünstigung ihrer Anleihe bis zum Ende der Laufzeit Bestand hat", folgert der Experte. So sei es unabdingbar, sich über den aktuellen Stand der Doppelbesteuerungs- abkommen zu informieren. Das können Interessierte direkt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums tun (vgl. Link in der rechten Spalte).
Genussscheine – nicht immer ein Schmankerl
von Detlev Landmesser
Genussscheine gelten als interessante Möglichkeit, die steuerpflichtigen Erträge zu minimieren und in steuerfreie Gewinne umzumünzen. Anleger sollten aber eine Reihe von Haken und Ösen beachten.
Für Steuerfüchse sind "Genüsse" nur bedingt attraktiv
Genussscheine sind echte Zwitter: Die durch sie verbrieften Genussrechte, die recht unterschiedlich ausgestaltet sein können, bieten sowohl Eigenschaften von Anleihen als auch von Aktien. Anders als Anleihegläubiger werden die Inhaber von Genussscheinen im Fall einer Insolvenz des Emittenten in aller Regel – wie Eigenkapitalgeber – nachrangig bedient. Das ist ein wesentlicher Grund, warum "Genüsse" zum Ausgleich höhere Renditen bieten als vergleichbare Anleihen.
Der Fall der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) zeigt, dass das Ausfallrisiko nicht zu vernachlässigen ist. Als das Institut Ende 2005 in Schwierigkeiten kam, stürzten die AHBR-Genüsse dramatisch ab. Der "teuerste" Genussschein der AHBR notiert derzeit nurmehr knapp über 50 Prozent. Bei den meisten anderen Genussschein-Emittenten ist das Ausfallrisiko jedoch überschaubar.
"Stückzinsen" im Kurs enthalten
Steuerlich interessant werden Genussscheine dadurch, dass sie eine so genannte Flat-Notierung aufweisen, das heißt die aufgelaufenen Zinsen im Kurs des Genussscheins enthalten sind. Bei Anleihen dagegen werden die Stückzinsen getrennt vom Kurs geführt und beim Verkauf als steuerpflichtiger Ertrag fällig. Bei Genussscheinen werden die unterjährig aufgelaufenen Zinsen wie Kursgewinne behandelt: Wird der Genussschein länger als zwölf Monate gehalten, winkt somit ein steuerfreier Ertrag.
Die jährlichen Ausschüttungen werden in aller Regel ähnlich wie Zinseinkünfte behandelt: "Die Ausschüttungen auf Genussscheine sind in der Regel voll einkommensteuerpflichtig und unterliegen einem 25-prozentigen Kapitalertragsteuerabzug - bei "normalen" Zinsen aus Forderungen beträgt der Satz 30 Prozent", erläutert Arnd Brüggenwirth, Leiter des Private Banking der Landesbank Berlin International in Luxemburg. "Sofern eine Beteiligung am Liquidationserlös gewährt würde, wären die Ausschüttungen wie Dividenden einzuordnen. In diesem Fall wäre das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden und die Kapitalertragsteuer würde 20 Prozent betragen. In Deutschland ist jedoch eine Nichtbeteiligung am Liquidationserlös üblich; insofern haben die meisten Ausschüttungen auf Genussscheine Zinscharakter", erklärt der Spezialist für steueroptimierte Wertpapieranlagen.
Steuerminimierungs-Strategie schwierig
Die Flat-Notierung der Genussscheine legt folgende Strategie nahe, um die Steuerlast spürbar zu mindern: So könnten Anleger den Kursabschlag kurz nach einem Ausschüttungstermin zum Einstieg nutzen, die nächste Ausschüttung mitnehmen und das Papier bis kurz vor der übernächsten Ausschüttung halten. Damit müssten sie nur eine Ausschüttung versteuern und könnten den aufgelaufenen Ertrag zumindest teilweise – und vor allem steuerfrei – vereinnahmen.
Leider hat dieses Vorgehen in der Praxis einen Haken: "Vor und nach den Ausschüttungsterminen haben viele Investoren dieselbe Idee, was zu entsprechenden Kursausschlägen führen kann", erläutert Private-Banker Brüggenwirth. "Schließlich ist der Genussschein-Markt teilweise sehr illiquide, so dass diese Strategie sehr schwierig umzusetzen ist." Tatsächlich kommt bei den meisten börsennotierten Genussscheinen an vielen Börsentagen gar kein Umsatz zu Stande.
Dazu kommen die Schwankungen des Zinsniveaus, die die Kurse von Genussscheinen wie die von herkömmlichen Anleihen beeinflussen. In einer Phase steigender Zinsen würde also der Kursgewinn geschmälert werden.
Fondslösung bevorzugen
Brüggenwirth verweist zudem auf die unterschiedliche Ausgestaltung der gesetzlich nicht geregelten Papiere, die einen Blick in die jeweiligen Genussscheinbedingungen unerlässlich mache. Beispielsweise bergen viele Genüsse ein gewisses Kündigungsrisiko: Meist behalten sich die Emittenten das Recht vor, den Genussschein vorzeitig zurückzuzahlen, wenn sie sich – etwa bei einem gesunkenen Zinsniveau - das Kapital anders günstiger besorgen können.
Der Experte rät daher, auf professionell gemanagte Genussscheinfonds auszuweichen. "Dabei sollten Anleger darauf achten, ob der betreffende Fonds tatsächlich eine Steueroptimerungsstrategie verfolgt."
 
wie ist das mit außerbörslichen Aktiendeals? Mit Aktien, die delisted sind?
zB. A, also ich, verkaufe zB meine Injex an B, der dieses Jahr schon fetten Gewinn stehen hat, zu sagen wir 20,-/Stück außerbörslich.
Der Gewinn wird verechnet mit meinem alten Verlustvortrag...
B verkauft die dann, wenn wieder gelistet an der Börse, wenn nicht an 3. C, wieder außerbörslich, für sagen wir 2,- und hat schönen Verlust...
Dann bekommt B von mir den Kaufpreis, abzüglich eines Anteils der von B eingesparten SpekSt. zurück und alle sind glücklich...
oder so ähnlich... :confused:
 
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