

Opendoor Technologies Inc
2,11 €
22:59:50+0,21 €
+10,82 %Hoch: 2,46 €
Tief: 2,02 €
- Symbol:
- 25M
- WKN:
- A2QHR0
- ISIN:
- US6837121036
Gleich bei 2,00 Euro Schwelle

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2,11 €
22:59:50+0,21 €
+10,82 %Hoch: 2,46 €
Tief: 2,02 €
die hatten 103 Mio. cash zum 31. März 2025 , verbrennen aber so 44 Mio. Euro pro Quartal: sollten also nur noch knappe 60 Mio. € in der Kasse haben: eine KE bzw. kleine Beteiligung wird wohl nicht ausbleiben vor einer möglicherweise grösseren Übernahme
bärenstark im Premarket, keine Schwäche#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
Dass eine KE kommt, dürfte jedem klar sein. Dürfte aber ohne Probleme vom Markt aufgesaugt werden. Wenn keine KE kommt, ist der Buyout nah!
mit Big News. Da sollte jetzt was gehen. Aktuell um 0,05
MCAP 4,57 Mio CAD und bekommen 5 Mio. !!!
https://www.finanznachrichten.de/na...tion-alberta-to-advance-neos-facility-296.htm
PlasCred Circular Innovations Inc.: PlasCred Awarded $5 Million Grant from Emissions Reduction Alberta to Advance Neos Facility
mit Big News. Da sollte jetzt was gehen. Aktuell um 0,05
MCAP 4,57 Mio CAD und bekommen 5 Mio. !!!
https://www.finanznachrichten.de/na...tion-alberta-to-advance-neos-facility-296.htm
PlasCred Circular Innovations Inc.: PlasCred Awarded $5 Million Grant from Emissions Reduction Alberta to Advance Neos Facility
und noch was. die haben echt eine krasse lobby
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/fa-niederlande-von-laenderliste-streichen/
und noch was. die haben echt eine krasse lobby
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/fa-niederlande-von-laenderliste-streichen/
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/51424-apo-kalypse
argumente wie aus den 1990ern. schlimm
hier noch was
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
[...]
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
bärenstark im Premarket, keine Schwäche#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
Dass eine KE kommt, dürfte jedem klar sein. Dürfte aber ohne Probleme vom Markt aufgesaugt werden. Wenn keine KE kommt, ist der Buyout nah!
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/51424-apo-kalypse
argumente wie aus den 1990ern. schlimm
hier noch was
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
[...]
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
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Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
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- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
Der Typ mit den 12k in München ist der Dödel des Tages auf jeden Fall
0,950 €
22:59:50-0,07 €
-6,68 %Hoch: 1,028 €
Tief: 0,956 €
long zu 1,07 - Nachzügler#11L(A3E2FV)
0,950 -6,7%Canopy Growth Corporation
0,950 €
22:59:50-0,07 €
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- Symbol:
- 11L
- WKN:
- A3E2FV
- ISIN:
- CA1380357048
Tilray Brands geht gut ab
hier noch was
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
[...]
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
bitte wegmachen jetzt. will es gar nicht mehr hören.
Aber irgendwie klar dass die Amis da weitermachen wo sie aufgehört haben! War wohl grosse Chance heute Morgen
47 !#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
Stand 1. Dezember des Vorjahres soll wohl zählen.
Das wird doch nur 1 x jährlich geändert, die dürften keine haben!
https://www.degiro.ch/helpdesk/de/s...zoesische-finanztransaktionssteuer-french-ftt
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
![]()
47 !#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
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+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
0,334 €
22:59:22+0,02 €
+5,21 %Hoch: 0,337 €
Tief: 0,316 €
2,27 €
22:59:23+0,03 €
+1,11 %Hoch: 2,41 €
Tief: 2,21 €
aktuell um 0,33..bräuchte weitere Umsätze
![]()
stehen die 75k auf der 0,315/TDG schon länger?#GFG(A2PLUG)
0,334 +5,2%Global Fashion Group SA
0,334 €
22:59:22+0,02 €
+5,21 %Hoch: 0,337 €
Tief: 0,316 €
- Symbol:
- GFG
- WKN:
- A2PLUG
- ISIN:
- LU2010095458
![]()
Das wird doch nur 1 x jährlich geändert, die dürften keine haben!
https://www.degiro.ch/helpdesk/de/s...zoesische-finanztransaktionssteuer-french-ftt
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
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paris ist offen
Hälfte raus bei 43.5. rest halte ich mal weiter
Denke da wird Paris auch eröffnen. 43.5 auch die Indi.
USA 492k Umsatz bis jetzt
us-vorbörse
51,02 usd = 43,45 Euro
Paris indi 47. wäre nett so so eröffnen....#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
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- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
aber hier reagiert niemand. US auch höher
die Apotheken kämpfen wie die löwenaber ich denke es bringt denen höchsten etwas zeit
hier noch was
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.
Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
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- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
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hier noch was
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danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.
Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
Nicht gierig werden, VK 51,20 K 50
- Pfisterer Holding SE#PFSE(PFSE21)
53,60 -1,7%Pfisterer Holding SE
53,60 €
23:00:14-0,95 €
-1,74 %Hoch: 55,70 €
Tief: 53,35 €
- Symbol:
- PFSE
- WKN:
- PFSE21
- ISIN:
- DE000PFSE212
Rutsch unter 50!
paar Long
8,40 €
22:55:58+0,24 €
+2,91 %Hoch: 8,57 €
Tief: 8,11 €
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.
Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
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- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
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danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:
Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.
Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
rutscht etwas#RDC(A2AR94)
105,20 +2,2%Redcare Pharmacy NV
105,20 €
22:53:25+2,25 €
+2,19 %Hoch: 105,70 €
Tief: 102,25 €
- Symbol:
- RDC
- WKN:
- A2AR94
- ISIN:
- NL0012044747
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
- WKN:
- A14UQC
- ISIN:
- FR0012333284
![]()
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer#2X1(A14UQC)
58,95 +6,4%Abivax SA
58,95 €
22:59:35+3,55 €
+6,41 %Hoch: 61,10 €
Tief: 57,40 €
- Symbol:
- 2X1
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