Ollinho schrieb am 22.12.2011, 10:06 Uhr[/url]"]Die "tax loss selling rules" beziehen sich auf den nordamerik. Raum!
Bei uns greifen ja eh die Regeln der Abgeltungssteuer. Du hast dabei die Wahl ob du etwaige Verluste per Verlustbescheinigung im Veranlagungsjahr geltend machen willst oder die erlittenen Verluste bei deiner Bank/Broker ins Folgejahr übertragen werden und dann mit neuen Gewinnen verrechnet werden.
>>> http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungsteuer_verrechnung.html
Grundsätzlich kann man nach neuester Rechtsprechung Positionen drehen. In der Vergangenheit gab es dazu aber unterschiedliche Rechtsprechungen. Es gab Gerichte, die bei einem identischen Verkauf+Kaufkurs einen sog. "Gestaltungsmissbrauch" festgestellt haben.
Grundsätzlich gilt nach meinem Kenntnisstand folgendes:
Das Urteil des BFH
Werden Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist veräußert und am selben Tag in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichen Kursen wieder gekauft, so liegt hierin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung vor. Der Tatbestand des § 23 EStG umfasst nämlich nur zwei Akte, den Ankauf von Wertpapieren und deren Verkauf innerhalb der Jahresfrist. Dies gilt unabhängig vom nachfolgenden Wiederkauf, denn hierdurch wird eventuell ein neuer Steuertatbestand in Gang gesetzt. Es entspricht gerade dem Zweck des § 23 EStG, derart kurzfristige Handelserfolge – sowohl positiv als auch negativ – zu erfassen. Angesichts der Schwankungsbreite börsennotierter Wertpapiere und dem daraus resultierenden Risiko sei der Verkauf unabhängig von dem folgenden Wiederkauf zu würdigen.
Der Haken
Anders als das Finanzgericht hält der Bundesfinanzhof eine Gesamtbeurteilung von Verkauf und Rückkauf nach dem Missbrauchsparaphen 42 AO aber durchaus für möglich. Dies könnte wohl der Fall sein, wenn der Rückkaufkurs genau dem Verkaufkurs der Wertpapiere entspricht oder der Anleger besondere Anstrengungen unternimmt, um seine Position ohne Kursrisiko zu „drehen“. [IX R 60/07]
Muss dazu sagen, dass ich rechtlich nicht mehr ganz up to date bin.... also zur Absicherung Broker/Bank anrufen.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1190578#1190578 schrieb:
spiderwilli schrieb am 22.12.2011, 09:45 Uhr[/url]"]fast so vermutet. wie lange geht das bei uns. denke mal bis jahresende.
habe vorgestern einen neue gekauften goldcall verkauft um verlust zu verrechnen.
kann ich diesen schein ohne bedenken nach kurzer zeit wieder ins depot kaufen?
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1190572#1190572 schrieb:
Ollinho schrieb am 22.12.2011, 09:39 Uhr[/url]"]Moin Willi...
Ja das ist eine Möglichkeit erlittene Verluste im Veranlagungsjahr gelten zu machen. Man verkauft demnach im laufenden Jahr seine Verlustposition um die Verluste "geltend" machen zu können und kauft nach einer Frist den gleichen Wert wieder ins Depot (oder auch nicht).
>>> http://www.miningmarkets.ca/news/tis-the-season-for-tax-loss-selling/1000718327/
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1190562#1190562 schrieb:
spiderwilli schrieb am 22.12.2011, 09:33 Uhr[/url]"]was bedeutet Tax loss selling
eine art von verluste im alten jahr zu generieren.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1190554#1190554 schrieb:
Ollinho schrieb am 22.12.2011, 09:26 Uhr[/url]"]Jep...morgen Abend hat der Spuck zumindest ein Ende!
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1190543#1190543 schrieb:
Cadrach schrieb am 22.12.2011, 09:22 Uhr[/url]"]Morgen endet doch das Tax loss selling , richtig ? (Sprich morgen ist der letzte Tag)