Trading Room 21.07.25-27.07.25

06:00 EU: Acea, Pkw-Neuzulassungen, Juni
07:00 Deutsche Bank | Nestle | Roche | DWS | Kühne & Nagel | Nokia | BNP Paribas | STMicroelectronics | Vossloh | Sulzer | Hyundai Quartalszahlen
07:30 Atoss Software | Dassault Systemes Halbjahreszahlen
08:00 MTU Aero Engines | LPKF Laser | Anglo American | BT Group | Reckitt Benckiser | Vodafone | Repsol | Lloyds Banking | Relx | Orange Quartalszahlen | Deutsche Bank PK

08:00 DE: GfK-Konsumklimaindikator Juli PROGNOSE: -20,0 zuvor: -20,3
08:05 Totalenergies Halbjahreszahlen
08:45 FR: Geschäftsklimaindex Juli PROGNOSE: 96 zuvor: 96
09:15 FR: Einkaufsmanagerindex/PMI nicht-verarbeitendes Gewerbe | Einkaufsmanagerindex/PMI verarbeitendes Gewerbe (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 48,0 zuvor: 48,1
09:30 DE: Einkaufsmanagerindex/PMI nicht-verarbeitendes Gewerbe (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 50,0 zuvor: 49,7 Einkaufsmanagerindex gesamt (1. Veröffentlichung) PROGNOSE: 50,7 zuvor: 50,4
09:30 DE: Einkaufsmanagerindex/PMI verarbeitendes Gewerbe (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 49,5 zuvor: 49,0

09:30 MTU Aero Engines PK
10:00 EU: Einkaufsmanagerindex/PMI nicht-verarbeitendes Gewerbe Eurozone (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 50,8 zuvor: 50,5
10:00 EU: Einkaufsmanagerindex/PMI verarbeitendes Gewerbe Eurozone (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 49,7 zuvor: 49,5 Einkaufsmanagerindex gesamt (1. Veröffentlichung) PROGNOSE: 50,8 zuvor: 50,6

10:00 Heidelberger Druckmaschinen HV | DWS Analystenkonferenz
10:30 UK: Einkaufsmanagerindex/PMI nicht-verarbeitendes Gewerbe | Einkaufsmanagerindex/PMI verarbeitendes Gewerbe (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 48,0 zuvor: 47,7
11:00 MTU Aero Engines | Deutsche Bank Analystenkonferenz
12:00 Dow Quartalszahlen
12:30 Honeywell | Valero Energy | Southwest Airlines Quartalszahlen
13:00 American Airlines | Nasdaq | Blackstone | Transunion Quartalszahlen

13:00 TR: Türkische Zentralbank, Ergebnisse des geldpolitischen Rats Leitzins PROGNOSE: k.A. zuvor: 46,00%
14:00 Deutsche Börse Analystenkonferenz | Atoss Software Earnings-Call
14:15 EU: EZB, Ergebnis der Ratssitzung Einlagensatz PROGNOSE: 2,00% zuvor: 2,00%
14:30 US: Erstanträge Arbeitslosenhilfe (Woche) PROGNOSE: 227.000 zuvor: 221.000 | Chicago Fed National Activity Index (CFNAI) Juni
14:45 EU: EZB, PK nach Ratssitzung
15:45 US: Einkaufsmanagerindex/PMI Service (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 53,2 zuvor: 52,9 | Einkaufsmanagerindex/PMI verarbeitendes Gewerbe (1. Veröffentlichung) Juli PROGNOSE: 52,7 zuvor: 52,9
16:00 US: Neubauverkäufe Juni PROGNOSE: +3,5% gg Vm zuvor: -13,7% gg Vm

17:40 Michelin Halbjahreszahlen
17:50 LVMH | Carrefour Halbjahreszahlen
18:30 Valeo Halbjahreszahlen
19:00 Deutsche Börse Halbjahreszahlen
22:05 Intel | Weyerhaeuser | Verisign Quartalszahlen

Ohne Zeitangabe: CN: EU-China-Gipfel
Es stehen keine weiteren Börsentermine an ... -> Tagestermine von morgen
:lol: :wallbash: unfassbar... ja die lobby ist krass absolut...

die argumente sind echt irre... sinnbildlich für vieles auch in anderen branchen
 
die hatten 103 Mio. cash zum 31. März 2025 , verbrennen aber so 44 Mio. Euro pro Quartal: sollten also nur noch knappe 60 Mio. € in der Kasse haben: eine KE bzw. kleine Beteiligung wird wohl nicht ausbleiben vor einer möglicherweise grösseren Übernahme
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
bärenstark im Premarket, keine Schwäche

Dass eine KE kommt, dürfte jedem klar sein. Dürfte aber ohne Probleme vom Markt aufgesaugt werden. Wenn keine KE kommt, ist der Buyout nah!
 
#11L(A3E2FV)

Canopy Growth Corporation

1,00 €
23:00:03
+0,01 €
+0,65 %
Hoch: 1,11 €
Tief: 1,01 €

Symbol:
11L
WKN:
A3E2FV
ISIN:
CA1380357048
1,00 +0,7%
zieht jetzt mal ein wenig. Aktuell 1,11.
Halte hier mal weiter.
#11L(A3E2FV)

Canopy Growth Corporation

1,00 €
23:00:03
+0,01 €
+0,65 %
Hoch: 1,11 €
Tief: 1,01 €

Symbol:
11L
WKN:
A3E2FV
ISIN:
CA1380357048
1,00 +0,7%
long zu 1,07 - Nachzügler
Tilray Brands geht gut ab
 
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/51424-apo-kalypse

argumente wie aus den 1990ern. schlimm
hier noch was
https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
[...]
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
Der Typ mit den 12k in München ist der Dödel des Tages auf jeden Fall
bitte wegmachen jetzt :). will es gar nicht mehr hören.
Aber irgendwie klar dass die Amis da weitermachen wo sie aufgehört haben! War wohl grosse Chance heute Morgen
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
47 !
 
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
bärenstark im Premarket, keine Schwäche

Dass eine KE kommt, dürfte jedem klar sein. Dürfte aber ohne Probleme vom Markt aufgesaugt werden. Wenn keine KE kommt, ist der Buyout nah!
 
Hier die aktuelle Liste:

https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/9789-PGP.html/identifiant=BOI-ANNX-000467-20241223
Stand 1. Dezember des Vorjahres soll wohl zählen.
Das wird doch nur 1 x jährlich geändert, die dürften keine haben!
https://www.degiro.ch/helpdesk/de/s...zoesische-finanztransaktionssteuer-french-ftt
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer :)
 
#GFG(A2PLUG)

Global Fashion Group SA

0,333 €
22:59:17
+0,02 €
+5,06 %
Hoch: 0,342 €
Tief: 0,316 €

Symbol:
GFG
WKN:
A2PLUG
ISIN:
LU2010095458
0,333 +5,1%
- Global Fashion Group SA

bin auch mit einer position im Markt!

gestern auch Erwähnung in der FAZ - will aber nicht so anspringen wie
#BNN(520394)

BRAIN Biotech AG

2,27 €
22:52:11
-0,21 €
-8,30 %
Hoch: 2,61 €
Tief: 2,12 €

Symbol:
BNN
WKN:
520394
ISIN:
DE0005203947
2,27 -8,3%
- BRAIN Biotech AG

bei 0,35€ liegen 155595 Stück im Verkauf - der Block liegt schon gefühlte Ewigkeiten im Brief - sollte das Ziel sein, diesen Block zu knacken!

aktuell um 0,33..bräuchte weitere Umsätze :gruebel:

design_big.chart

#GFG(A2PLUG)

Global Fashion Group SA

0,333 €
22:59:17
+0,02 €
+5,06 %
Hoch: 0,342 €
Tief: 0,316 €

Symbol:
GFG
WKN:
A2PLUG
ISIN:
LU2010095458
0,333 +5,1%
stehen die 75k auf der 0,315/TDG schon länger? :gruebel:
 
Stand 1. Dezember des Vorjahres soll wohl zählen.
Das wird doch nur 1 x jährlich geändert, die dürften keine haben!
https://www.degiro.ch/helpdesk/de/s...zoesische-finanztransaktionssteuer-french-ftt
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer :)
 
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
47 !
 
#VMED(A3MQR6)

Viromed Medical AG

3,67 €
23:00:21
-0,03 €
-0,81 %
Hoch: 3,74 €
Tief: 3,62 €

Symbol:
VMED
WKN:
A3MQR6
ISIN:
DE000A3MQR65
3,67 -0,8%
in Abwesenheit wieder erste Stk rein 3,60
 
Rest raus bei 46. Danke :)
paris ist offen
Hälfte raus bei 43.5. rest halte ich mal weiter
Denke da wird Paris auch eröffnen. 43.5 auch die Indi.
USA 492k Umsatz bis jetzt
us-vorbörse
51,02 usd = 43,45 Euro
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
Paris indi 47. wäre nett so so eröffnen....
aber hier reagiert niemand. US auch höher
 
Mir hat mal ein Verkäufer eines Autohauses erzählt, die größten Geizkragen sind die Apotheker.
Aber es ist schon krass, wie hier der Onlinehandel verhindert werden soll(te)
die Apotheken kämpfen wie die löwen :eek: aber ich denke es bringt denen höchsten etwas zeit
hier noch was

https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird doch nur 1 x jährlich geändert, die dürften keine haben!
https://www.degiro.ch/helpdesk/de/s...zoesische-finanztransaktionssteuer-french-ftt
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer :)
 
die Apotheken kämpfen wie die löwen :eek: aber ich denke es bringt denen höchsten etwas zeit
hier noch was

https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
#ZRE(A0Q6J0)

DocMorris AG

8,28 €
23:00:27
-0,16 €
-1,84 %
Hoch: 8,62 €
Tief: 7,73 €

Symbol:
ZRE
WKN:
A0Q6J0
ISIN:
CH0042615283
8,28 -1,8%
- DocMorris AG schon deutlicher im Minus mit über 7%

Ich denke,
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
- Redcare Pharmacy NV wird auch wieder unter die 100 wollen/müssen.
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
hier noch was

https://www.apotheke-adhoc.de/nachr...aknr-erste-abmahnung-wegen-neuen-rx-rabatten/
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
Direkt mit der Transaktion (wie Deine Orderprovision bspw.)
Ab wann fällt in einem solchen Fall die franz. Transaktionssteuer an: ab morgen dann oder später erst?
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
Kost das Teil eigentlich Transsteuer ? Market Cap gestern war noch 560 mio, heut aber nimmer :)
 
danke.. was ein Theater
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
da gibt's mal wieder probleme:

Nach BGH-Urteil: Haben sich die Online-Apotheken zu früh gefreut?
Daniel Kühn
21.07.25, 07:30
"Ausländische Versandapotheken durften Boni auf Rezeptmedikamente gewähren" - so hieß es am Donnerstag meist in den Medien.
Bild: © Redcare Pharmacy
Erwähnte Instrumente
DocMorris AG
ISIN: CH0042615283
8,070 Fr (SIX) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
Redcare Pharmacy N.V.
ISIN: NL0012044747
106,500 € (XETRA) - Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
In meinem Artikel zum Thema schrieb ich: "Auf die Frage der Vereinbarkeit der neuen Vorschrift nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Unionsrecht ist es im Verfahren nicht angekommen. Und hier ist geregelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente eine einheitliche Preisbindung gilt, unabhängig davon, ob sie in einer Vor-Ort-Apotheke oder einer Versandapotheke bezogen werden."
Apotheken dürfen demnach keine Zuwendungen, Boni oder Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren.
Und daran klammert sich jetzt auch das Bundesgesundheitsministerium. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung wartet das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher als Reaktion auf Medienanfragen.
"Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)".
Das Verbot für Boni auf Rx-Arzneimittel (=verschreibungspflichtig) wanderte 2020 vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch. Der Bundesgerichtshof urteilte in Bezug auf die alte Regelung.
Alle warten nun auf die schriftliche Begründung des BGH. Daraus wird sich, so hofft man, klarer ableiten lassen, ob das Urteil auch die neue Regelung letztlich beerdigen wird.
Aber zumindest DocMorris will nicht warten und geht direkt in die Offensive. Diese Mail habe ich am Freitag erhalten. Es war offensichtlich schon alles vorbereitet.

Fazit
Das BGH-Urteil wird je nach Lager unterschiedlich bewertet. Die nötige Klarheit fehlt ohne die ausführliche schriftliche Begründung. Nach dem, was man bisher lesen konnte, sollte eigentlich das Rabatt-Verbot erledigt sein. Apothekerverbände und Regierung sehen das aber anders.
Für die hiesigen Apotheken ergibt sich aktuell dadurch ein Wettbewerbsnachteil. Natürlich sind die Rabatte ein wichtiger Grund, bei einer EU-Versandapotheke zu bestellen. Weitere Klagen sind daher vorprogrammiert.
Am Ende könnte es auch sein, dass das Rabatt-Verbot komplett fällt - also für alle. Die Option, dass nur die EU-Versandapotheken die Rabatte geben dürfen, weil die deutsche Regelung das den einheimischen Apotheken verbietet, macht jedenfalls keinen Sinn.
Die Aktien der Online-Apotheken waren zuletzt deutlich angezogen. Jetzt werden sie den Anstieg vermutlich erstmal konsolidieren.
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
#RDC(A2AR94)

Redcare Pharmacy NV

103,40 €
22:55:40
-1,65 €
-1,57 %
Hoch: 106,15 €
Tief: 101,25 €

Symbol:
RDC
WKN:
A2AR94
ISIN:
NL0012044747
103,40 -1,6%
rutscht etwas
 
#4DS(783057)

Daldrup + Soehne AG

13,53 €
22:58:14
-0,40 €
-2,87 %
Hoch: 14,03 €
Tief: 13,25 €

Symbol:
4DS
WKN:
783057
ISIN:
DE0007830572
13,53 -2,9%
ähnlich..beide mit guten news..aktuell einfach schlechte Zeit für Nebenwerte aus der 2 oder 3 Reihe:(
#IBU(A0XYHT)

IBU-tec Advanced Materials AG

8,33 €
22:55:39
+0,15 €
+1,83 %
Hoch: 8,47 €
Tief: 8,14 €

Symbol:
IBU
WKN:
A0XYHT
ISIN:
DE000A0XYHT5
8,33 +1,8%
- IBU-tec Advanced Materials AG

Wieder im Nebenwerteschlaf - alle Handelsplätze zusammen in 4 h 2800 Stücke.
 
Ich hab mir bei 37 nicht getraut, weil ich Punkt 10 zu nem wichtigen Termin musste.
Aber man kann auch nicht auf jeder Hochzeit tanzen.
Hab leider nur 100 Stück mit Schnitt 38,50 bekommen. Gerade alles raus zu 42,50
#2X1(A14UQC)

Abivax SA

60,50 €
22:55:18
+51,58 €
+578,25 %
Hoch: 58,20 €
Tief: 35,50 €

Symbol:
2X1
WKN:
A14UQC
ISIN:
FR0012333284
60,50 +578,3%
was raus 42,80
2x1.PNG
 
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