Uber verliert Berufung vor britischem Supreme Court – Keine 20%-Steuer auf Gewinne von Konkurrenz-Apps
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Die konkurrierenden Taxiunternehmen von Uber müssen außerhalb Londons keine 20%-Steuer auf ihre Gewinnmargen zahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs am Dienstag und urteilte, dass private Mietwagenbetreiber keinen Vertrag mit den Fahrgästen eingehen. Uber hatte den Fall angestrengt, nachdem der Supreme Court 2021 entschieden hatte, dass die Fahrer des Unternehmens als Arbeitnehmer gelten. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf die Steuer- und sonstigen Verpflichtungen von Uber.
Das Unternehmen strebte eine Feststellung an, dass private Mietwagenbetreiber einen Vertrag mit den Fahrgästen eingehen. Das High Court in London entschied im vergangenen Jahr zugunsten von Uber. Diese Entscheidung bedeutete, dass Betreiber Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 20% zahlen müssen. Doch das Berufungsgericht hob dieses Urteil im Juli 2024 nach einer Anfechtung durch die privaten Mietwagenbetreiber Delta Taxis und die Plattform Veezu wieder auf. Uber legte daraufhin Berufung beim Supreme Court ein, doch dieser wies Ubers Berufung am Dienstag einstimmig zurück. In einem separaten Fall setzte sich das estnische Fahrdienst- und Liefer-Startup Bolt in diesem Jahr gegen einen Einspruch der britischen Steuerbehörde HMRC durch. Streitpunkt war, auf welcher Grundlage Bolt die 20% Mehrwertsteuer zahlen muss. HMRC hat inzwischen die Erlaubnis erhalten, das Urteil vor dem Berufungsgericht anzufechten, das besagt, dass Bolt nur auf seine Marge und nicht auf den vollen Fahrpreis Mehrwertsteuer zahlen muss.


Uber Technologies
76,06 €
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+1,29 %Hoch: 76,42 €
Tief: 75,29 €
- Symbol:
- UT8
- WKN:
- A2PHHG
- ISIN:
- US90353T1007
Die konkurrierenden Taxiunternehmen von Uber müssen außerhalb Londons keine 20%-Steuer auf ihre Gewinnmargen zahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs am Dienstag und urteilte, dass private Mietwagenbetreiber keinen Vertrag mit den Fahrgästen eingehen. Uber hatte den Fall angestrengt, nachdem der Supreme Court 2021 entschieden hatte, dass die Fahrer des Unternehmens als Arbeitnehmer gelten. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf die Steuer- und sonstigen Verpflichtungen von Uber.
Das Unternehmen strebte eine Feststellung an, dass private Mietwagenbetreiber einen Vertrag mit den Fahrgästen eingehen. Das High Court in London entschied im vergangenen Jahr zugunsten von Uber. Diese Entscheidung bedeutete, dass Betreiber Mehrwertsteuer (VAT) in Höhe von 20% zahlen müssen. Doch das Berufungsgericht hob dieses Urteil im Juli 2024 nach einer Anfechtung durch die privaten Mietwagenbetreiber Delta Taxis und die Plattform Veezu wieder auf. Uber legte daraufhin Berufung beim Supreme Court ein, doch dieser wies Ubers Berufung am Dienstag einstimmig zurück. In einem separaten Fall setzte sich das estnische Fahrdienst- und Liefer-Startup Bolt in diesem Jahr gegen einen Einspruch der britischen Steuerbehörde HMRC durch. Streitpunkt war, auf welcher Grundlage Bolt die 20% Mehrwertsteuer zahlen muss. HMRC hat inzwischen die Erlaubnis erhalten, das Urteil vor dem Berufungsgericht anzufechten, das besagt, dass Bolt nur auf seine Marge und nicht auf den vollen Fahrpreis Mehrwertsteuer zahlen muss.