- Steuern
Interessant für alle mit Totalverlusten in Aktienpositionen...
Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025
wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:
"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG. Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen. Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."
Interessant für alle mit Totalverlusten in Aktienpositionen...
Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025
wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:
"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG. Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen. Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."