Meinungen und News zum Thema Verbot ungedeckter Leerverkäufe / Shortselling

„Ein ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1
genannten Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige
Geschäft abgeschlossen wurde,
1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und
2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren
Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von
Wertpapieren gleicher Gattung hat.“
bbb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausgenommen von den Verboten nach Absatz 1 sind Geschäfte von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder vergleichbaren Unternehmen
mit Sitz im Ausland, soweit sie
1. im Wege des Eigenhandels mit Aktien oder Schuldtiteln im Sinne des
Absatzes 1 handeln und regelmäßig und dauerhaft anbieten, diese zu
selbst gestellten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen, oder
2. regelmäßig und dauerhaft Kundenaufträge erfüllen und die hieraus
entstehenden Positionen absichern
und das jeweils zugrunde liegende Geschäft zur Erfüllung dieser Tätigkeit
erforderlich ist.“

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887392#887392 schrieb:
Onkel Dagobert schrieb am 09.07.2010, 19:31 Uhr[/url]"]hier der text mit der intraday erlaubnis zu shorten: wenigstens etwas bleibt erhalten: am ende des tages stellt man ja ohnehin oft glatt, obwohl ein rutsch am nächsten tag ja zu 80 % oft weitergeht
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887293#887293 schrieb:
µ schrieb am 09.07.2010, 14:10 Uhr[/url]"]
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887291#887291 schrieb:
dthalex schrieb am 09.07.2010, 14:09 Uhr[/url]"]Intraday wird man weiterhin shorten können. Nur nicht overnight. ;)
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887290#887290 schrieb:
Kackvogel schrieb am 09.07.2010, 14:08 Uhr[/url]"]soll heissen es ist 100% sicher nun das wir dann nicht mehr shorten können, auch intraday?
bin nicht auf aktuellem stand, sommerflaute in meinem Depot.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887281#887281 schrieb:
dthalex schrieb am 09.07.2010, 13:45 Uhr[/url]"]Eigentlich wenn der Wulffi das unterzeichnet hat. Denke nicht das er sich da groß zieren wird.
Hier nochmal der genaue Wortlaut:
http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/397-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/397-10.pdf
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887264#887264 schrieb:
vendetta schrieb am 09.07.2010, 12:29 Uhr[/url]"]ab wann tritt das in kraft?


dpa-AFX: Bundesrat billigt Verbot riskanter Börsenwetten
BERLIN (dpa-AFX) - Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in
Deutschland künftig weniger Spielraum. Der Bundesrat billigte am Freitag das
Gesetz der schwarz-gelben Koalition, mit dem alle 'ungedeckten Leerverkäufe'
verboten werden. Bereits seit Mitte Mai sind bestimmte Leerverkäufe untersagt.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird dieses Verbot ausgeweitet. Finanzakteure
dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen spekulieren,
die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben./sl/tb/DP/she
 
Übersicht aller Aktien, die vom kommenden Shortverbot betroffen sind
http://peketec.de/portal/shortverbot/

Aufgrund des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte, haben wir Euch eine Liste der betroffenen Werte zusammengestellt.
Einfach Name, ISIN, WKN oder Kürzel der Aktie eingeben, falls der Wert unter das Shortverbot fällt, wird er angezeigt...
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893451#893451 schrieb:
USTrader schrieb am 26.07.2010, 13:33 Uhr[/url]"]An die Xetra®-Teilnehmer und Vendoren
Empfänger: Benannte Personen, Handel, Zentrale Koordinatoren, Sicherheitsadministratoren,
Systemadministratoren, Allgemein
26. Juli 2010
Weltweites Leerverkaufsverbot in deutschen Aktien
tritt am 27. Juli 2010 in Kraft


Sehr geehrte Damen und Herren,
heute ist im Bundesgesetzblatt Nr. 38 das „Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche
Wertpapier- und Derivategeschäfte“ verkündet worden. Dieses tritt
am Dienstag, den 27. Juli 2010 in Kraft.
Bitte beachten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zu Leerverkäufen in
Aktien, Renten und Kreditderivaten, insbesondere das weltweite Verbot für
ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien (wobei untertägige ungedeckte
Leerverkäufe erlaubt sind). Ausnahmen für Designated Sponsors, Liquidity
Providers sowie für Skontroführer und Specialists für betroffene Werte sind
gemäß BaFin vorgesehen – eine entsprechende Meldung ist unverzüglich an die
BaFin zu tätigen. Einzelheiten hierzu sowie ein entsprechendes Meldeformular
für besagte Ausnahmen finden Sie auf der BaFin-Website http://www.bafin.de
Umfassende Meldepflichten von Leerverkaufspositionen treten nach einem
Übergangszeitraum von 20 Monaten in Kraft – bis dahin bleibt die aktuelle
BaFin-Verordnung vom 4. März 2010 bestehen.
Nähere Informationen zum Gesetz haben wir – in englischer Sprache – in einem
beiliegenden Informationsblatt zusammengestellt sowie ein FAQ erstellt. Mit
diesem Zusatzservice schließen wir eine potentielle Informationslücke, die insbesondere
bei unseren internationalen Kunden entstehen könnte.
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893606#893606 schrieb:
bigbill schrieb am 26.07.2010, 16:48 Uhr[/url]"]Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,

in der vorherigen Mitteilung hat sich ein Fehler eingeschlichen.

Das Gesetz tritt am 27. Juli 2010 in Kraft und nicht wie im ersten Schreiben am 27. August 2010.

Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893601#893601 schrieb:
Der_Dude schrieb am 26.07.2010, 16:45 Uhr[/url]"]Xetra Circular sagt morgen

http://xa.yimg.com/kq/groups/3931369/1869981160/name/088_10d.pdf
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893600#893600 schrieb:
LÖCK schrieb am 26.07.2010, 16:44 Uhr[/url]"]ok, also doch nicht morgen... :confused:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893591#893591 schrieb:
michi2k5 schrieb am 26.07.2010, 16:29 Uhr[/url]"]Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz zur Vorbeugung
gegen missbräuchliche Wertpapiergeschäfte- und Derivategeschäfte am heutigen
Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.


Das Gesetz tritt mit Ausnahme des im Rahmen des Artikel 1 Nr. 5 neu geschaffenen § 30i WpHG
(Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen gem. Artikel 2 des Gesetzes) am 27. August 2010 in Kraft, die dort normierten Vorschriften sind damit einzuhalten.

Damit greifen zukünftig umfangreiche Änderungen die auch Sie betreffen
können - wir weisen daher darauf hin, dass Sie nunmehr gesetzlich
verpflichtet sind, entsprechende Positionen die hiervon betroffen sind,
rechtzeitig glattzustellen bzw. sich die benötigten Stücke vorher zu leihen.

Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrem Kundenbetreuer, der Ihnen gerne
behilflich ist.

Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter
"http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl", 2010,
Ausgabe Nr. 38 vom 26.7.2010.
 
richtig, so siehts bis dato aus.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=893960#893960 schrieb:
az-maja schrieb am 27.07.2010, 09:21 Uhr[/url]"]noch mal kurz zum short-Verbot ;

hab ich das richtig verstanden...:


intraday weiterhin shorts in jeder Gattung möglich..,
overnight auch bis auf die 712 Werte, Stand 23.07.2010...???
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=898667#898667 schrieb:
kareca schrieb am 05.08.2010, 17:15 Uhr[/url]"]Stasi reloaded.....



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erlass des gesetzlichen Leerverkaufsverbotes hat der Gesetzgeber mit
Wirkung vom 27. Juli 2010 den Instituten weitere Meldepflichten über
Geschäfte ihrer Kunden auferlegt. Gemäß § 10 WpHG war bisher der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Vorliegen eines
Verdachtes der Marktmanipulation oder des Insiderhandels anzuzeigen.

Nunmehr ist § 10 WpHG dahingehend erweitert worden, dass die Institute auch
verpflichtet sind, den Verdacht des Vorliegens eines verbotenen Leerverkaufs
(§ 30h WpHG) seitens eines Kunden der BaFin anzuzeigen. Zu den gesetzlichen
Regelungen, wann ein verbotener Leerverkauf vorliegt, hatten wir Sie bereits
informiert.


Weiterhin hat ein Institut das Vorliegen eines verbotenen Geschäfts in
bestimmten Kreditderivaten (§ 30j WpHG) anzuzeigen.
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901581#901581 schrieb:
maja schrieb am 11.08.2010, 16:07 Uhr[/url]"]dann sollte es kein problem sein. es kommt auf den broker drauf an ob du market maker handelst oder dma....

gibt halt welche die stellen kurse jenseits von gut und böse und andere sind da ziemlich fair.

saxo bank stellt dir dma kurse zur verfügung und haben ziemlich viele werte, auch aus der 2 und 3 reihe...

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901576#901576 schrieb:
MAGNA schrieb am 11.08.2010, 16:03 Uhr[/url]"]mir geht es hier nicht um sjk :kichern: ( hat Flatex auch nicht im Angebot )

--> sondern generell ( Sdax.Mdax-Werte ) ;)
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901574#901574 schrieb:
maja schrieb am 11.08.2010, 15:58 Uhr[/url]"]Hi,

ich bezweifle, dass du einen cfd broker findest der dir ne sjk anbietet.

was willst du denn genau wissen zum overnight halten?

[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901571#901571 schrieb:
MAGNA schrieb am 11.08.2010, 15:54 Uhr[/url]"]hat hier noch keiner Erfahrungen mit gemacht :scratch:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901371#901371 schrieb:
MAGNA schrieb am 11.08.2010, 11:56 Uhr[/url]"]:gruebel:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901355#901355 schrieb:
MAGNA schrieb am 11.08.2010, 11:37 Uhr[/url]"]Frage in die Runde:

hat schon jemand via CFD eine Shortpos. overnight gehalten :gruebel:

müsste eigentlich möglich sein !!
:scratch:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901350#901350 schrieb:
LÖCK schrieb am 11.08.2010, 11:34 Uhr[/url]"]:wallbash: :wallbash:

durch dieses drecksshortverbot wird man ganz banane im tradingschädel :cry:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901347#901347 schrieb:
kareca schrieb am 11.08.2010, 11:31 Uhr[/url]"]die Fake Geld Seiten sind weg :lol:
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=901344#901344 schrieb:
LÖCK schrieb am 11.08.2010, 11:26 Uhr[/url]"]SJK alles zwischen 1,27 & 1,33 gedeckt! Gegen die Mafia ist aktuell nur schwer anzukommen! Short 1,42€ :juchu:
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1123532#1123532 schrieb:
Frechdax schrieb am 15.08.2011, 08:16 Uhr[/url]"]Leerverkäufe von Aktien verbieten?

Mal ne etwas andere Sicht...........

http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/marktberichte/:angst-vor-spekulanten-die-welt-braucht-mehr-leerverkaeufer/60090742.html
 
BMF/BaFin: Keine Notwendigkeit für strengere Short-Selling-Regeln
BERLIN (Dow Jones)--Weder das Bundesfinanzministerium (BMF) noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) halten es derzeit für notwendig, die Regeln für Leerverkäufe (Short Selling) enger zu fassen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dementierte am Donnerstag Pläne für eine Verschärfung der Verbotsregeln für Leerverkäufe.

Ein BaFin-Sprecher sagte, derzeit gebe es keine Grundlagen für eine Verschärfung des bestehenden Leerverkaufsverbots an den Finanzmärkten.

Seit Juli 2010 ist in Deutschland das sogenannte "Naked Short-Selling" bestimmter Aktien und Staatsanleihen von Ländern der Eurozone sowie von Credit Default Swaps auf Staatsanleihen der Eurozone verboten.
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1210944#1210944 schrieb:
compete schrieb am 13.02.2012, 17:33 Uhr[/url]"]Leerverkaufsverbot aufgehoben
Zocken in Frankreich wieder erlaubt


Börse in Paris: Leerverkäufe für alle Aktien wieder erlaubt
In Frankreich dürfen Anleger wieder auf fallende Kurse setzen - auch bei Finanzaktien. Die Börsenaufsicht des Landes hat das sogenannte Leerverkaufsverbot auslaufen lassen, das erst im vergangenen Sommer eingeführt worden war. Die Lage an den Märkten sei wieder entspannt, lautet die Begründung.


Paris - Das Leerverkaufsverbot war so etwas wie ein Tritt auf die Notbremse: Während der Börsenturbulenzen im vergangenen Sommer hatte die französische Börsenaufsicht AMF das hoch spekulative Handeln mit Aktien der Großbanken BNP Paribas, Société Générale und acht weiteren Titeln untersagt. Das Verbot war nach einer Verlängerung im November am 10. Februar ausgelaufen - wegen der "entspannteren Marktlage" seien Leerverkäufe wieder erlaubt, teilte die AMF am Montag mit.


Das Ende des Leerverkaufsverbots hatte für Verwirrung unter den Händlern geführt. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete am Montagmittag unter Berufung auf Finanzkreise, das Verbot sei bereits am Wochenende ausgelaufen. Die AMF und andere amtliche Stellen wollten sich dazu aber zunächst nicht äußern. Erst später gab es eine offizielle Bestätigung. Auch Belgien hob nun sein Verbot auf, führte allerdings zugleich eine Meldepflicht für Leerverkäufe von Finanztiteln ein.
Bei Leerverkäufen leiht sich ein Investor Aktien eines Unternehmens, um sie gleich weiter zu verkaufen. Der Investor hofft dabei auf fallende Kurse, so dass er die Papiere vor dem Rückgabe-Termin billiger zurückkaufen und die Differenz als Gewinn einstreichen kann. Gerade Aktien von Banken werden von risikofreudigen Investoren genutzt, um auf die Wirtschaftskraft eines Landes zu spekulieren.

Neben Frankreich hatten Anfang August auch Spanien, Italien und Belgien ein Leerverkaufsverbot verhängt. Hedgefonds hatten sich dann aber neue Handelsplätze gesucht, um von der Finanzkrise zu profitieren, etwa in den USA und in Großbritannien.

In Deutschland sind Leerverkäufe grundsätzlich erlaubt, allerdings nur wenn der Verkäufer die Papiere auch tatsächlich vorhält. Verboten sind lediglich sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer sich die Aktien oder Staatsanleihen nicht einmal geliehen hat.

Für alle - also auch durch vorheriges Leihen gedeckte - Leerverkäufe von Bank- und Versicherer-Aktien hat die Finanzaufsicht BaFin zudem 2010 eine Meldepflicht erlassen.

nck/Reuters
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1310330#1310330 schrieb:
USTrader schrieb am 16.10.2012, 17:00 Uhr[/url]"]
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1310329#1310329 schrieb:
LÖCK schrieb am 16.10.2012, 16:59 Uhr[/url]"]dh, alle ungedeckten intradayshorts passe?
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1310326#1310326 schrieb:
USTrader schrieb am 16.10.2012, 16:56 Uhr[/url]"]Ab 1. November 2012 gilt die EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO).

Verbotsregelungen für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel (Artikel 12 ff. EU-LeerverkaufsVO),
Transparenzregelungen für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien, öffentlichen Schuldtiteln und gegebenenfalls CDS (Artikel 5 ff. EU-LeerverkaufsVO).

Die Vorschriften der EU-LeerverkaufsVO gelten auch außerhalb der EU und für natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten. Dabei spielt der Ort des jeweiligen Geschäftsabschlusses ebenso wenig eine Rolle wie die Nationalität der Beteiligten oder ihr Sitz.

es scheint so, ja ...für alles was den haupthandelsplatz in der eu hat :confused:
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1310341#1310341 schrieb:
Der_Dude schrieb am 16.10.2012, 17:10 Uhr[/url]"]FAQ der bafin

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/FAQ/faq_leerverkaufsVO_verbot.html?nn=2696654

Liste von Werten für die das Shortverbot nicht gilt

http://www.esma.europa.eu/system/files/ssr_exempted-shares_publication.csv

6. Betrifft das Verbot auch untertägige Short-Positionen?

Ja, auch untertägige ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln unterfallen den Leerverkaufsverboten der Art. 12 f. EU-LeerverkaufsVO. Spätestens im Moment des Leerverkaufs muss eine Deckung vorhanden sein. Die Intraday-Ausnahme, die die deutsche Regelung bis zum 31. Oktober 2012 bei Aktien vorsah, fällt ab dem 1. November 2012 weg.


http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Leerverkaeufe/leerverkaeufe_node.html
 
Handhabung von Leerverkäufen ab den 01.11.2012 am Beispiel des Tradingtools HTX von ViTrade

Wir möchten euch schon jetzt ein paar Screenshots (Bild 16-19) präsentieren, wie die Kennzeichnung bezüglich der gesetzlichen Shortregelung im HTX von ViTrade umgesetzt wurde:

Marktübersicht mit Ampelsystem fürs Shortselling: HTX-Marktübersicht mit Kennzeichnung der gesetzlichen Shortregelung (Shortampel). Auf einen Blick ist die aktuelle Shortmöglichkeit der Werte zu erkennen.

HTX-Ordererfassung ohne Shorteinschränkungen: HTX-Ordererfassung ohne Einschränkungen beim Shorten (grau=Short komplett möglich). Der Wert kann nach Belieben geshortet werden.

HTX-Ordererfassung Shortleihe: HTX-Ordererfassung mit Einschränkung beim Shorten (gelb=Short Overnight ist eine Leihe notwendig). Der Wert kann intraday problemlos geshortet werden, Overnight aber nur mit einer Leihe!!

HTX-Ordererfassung bei komplettem Shortverbot: HTX-Ordererfassung ohne Möglichkeit zum Shorten (rot=können nur mit vorheriger Leiheaufnahme geshortet werden. Falls keine Leihe möglich ist, kann der Wert nicht geshortet werden.

Weitere Informationen zum HTX sowie auch zu Handelstools anderer Broker findet ihr im peketec Brokervergleich.

Herzlichst, Euer peketec-Team!
 
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1415800#1415800 schrieb:
USTrader schrieb am 12.09.2013, 12:10 Uhr[/url]"]EU-Verbot von Leerverkäufen droht zu scheitern: Hochspekulative Leerverkäufe über Landesgrenzen hinweg ...


Hochspekulative Leerverkäufe über Landesgrenzen hinweg waren eine Ursache der Euro-Krise. Das Verbot dieser Leerverkäufe der EU-Börsenaufsicht könnte nun vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern.

Die EU-Börsenaufsicht droht beim Verbot hochspekulativer Aktiengeschäfte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurückgepfiffen zu werden. Die Entscheidung der Europäischen Aufsichtsbehörde ESMA, bestimmte Leerverkäufe über Landesgrenzen hinweg zu verbieten, stütze sich auf eine unzureichende EU-Rechtsgrundlage, argumentierte Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinem Schlussantrag am Donnerstag (AZ: C-270/12). Für das EuGH ist der Antrag des Generalanwalts nicht bindend, die Richter folgen ..
 
EU-Regelung zum Verbot von Leerverkäufen ist rechtens
LUXEMBURG (AFP)--Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12)

Großbritannien hatte geklagt, weil die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2012 die Befugnis erhielt, Leerverkäufe anstelle von nationalen Behörden zu regulieren oder zu verbieten.

Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie leihen sich dazu ein Papier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es sofort weiter. Nach Ablauf der Frist kaufen sie ein Papier derselben Art zurück und geben es an den Verleiher zurück. Ist der Kurs tatsächlich gefallen, ist die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr ihr Gewinn.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1451062#1451062 schrieb:
Gonzales schrieb am 22.01.2014, 10:01 Uhr[/url]"][10:00:20] *EUGH: AUFSEHER DÜRFEN VERBOT VON LEERKÄUFEN IN KRISENSITUATIONEN AUSSPRECHEN
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=1450981#1450981 schrieb:
Gonzales schrieb am 22.01.2014, 08:17 Uhr[/url]"]Moin :gruebel:

LEERVERKÄUFE: EuGH entscheidet, ob die EU-Börsenaufsicht beim Verbot von hochspekulativen Aktiengeschäften gegen geltendes EU-Recht verstoßen hat
 
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