„Ein ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1
genannten Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige
Geschäft abgeschlossen wurde,
1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und
2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren
Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von
Wertpapieren gleicher Gattung hat.“
bbb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausgenommen von den Verboten nach Absatz 1 sind Geschäfte von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder vergleichbaren Unternehmen
mit Sitz im Ausland, soweit sie
1. im Wege des Eigenhandels mit Aktien oder Schuldtiteln im Sinne des
Absatzes 1 handeln und regelmäßig und dauerhaft anbieten, diese zu
selbst gestellten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen, oder
2. regelmäßig und dauerhaft Kundenaufträge erfüllen und die hieraus
entstehenden Positionen absichern
und das jeweils zugrunde liegende Geschäft zur Erfüllung dieser Tätigkeit
erforderlich ist.“
genannten Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige
Geschäft abgeschlossen wurde,
1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und
2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren
Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von
Wertpapieren gleicher Gattung hat.“
bbb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Ausgenommen von den Verboten nach Absatz 1 sind Geschäfte von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder vergleichbaren Unternehmen
mit Sitz im Ausland, soweit sie
1. im Wege des Eigenhandels mit Aktien oder Schuldtiteln im Sinne des
Absatzes 1 handeln und regelmäßig und dauerhaft anbieten, diese zu
selbst gestellten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen, oder
2. regelmäßig und dauerhaft Kundenaufträge erfüllen und die hieraus
entstehenden Positionen absichern
und das jeweils zugrunde liegende Geschäft zur Erfüllung dieser Tätigkeit
erforderlich ist.“
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887392#887392 schrieb:Onkel Dagobert schrieb am 09.07.2010, 19:31 Uhr[/url]"]hier der text mit der intraday erlaubnis zu shorten: wenigstens etwas bleibt erhalten: am ende des tages stellt man ja ohnehin oft glatt, obwohl ein rutsch am nächsten tag ja zu 80 % oft weitergeht
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887293#887293 schrieb:µ schrieb am 09.07.2010, 14:10 Uhr[/url]"][url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887291#887291 schrieb:dthalex schrieb am 09.07.2010, 14:09 Uhr[/url]"]Intraday wird man weiterhin shorten können. Nur nicht overnight.![]()
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887290#887290 schrieb:Kackvogel schrieb am 09.07.2010, 14:08 Uhr[/url]"]soll heissen es ist 100% sicher nun das wir dann nicht mehr shorten können, auch intraday?
bin nicht auf aktuellem stand, sommerflaute in meinem Depot.
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887281#887281 schrieb:dthalex schrieb am 09.07.2010, 13:45 Uhr[/url]"]Eigentlich wenn der Wulffi das unterzeichnet hat. Denke nicht das er sich da groß zieren wird.
Hier nochmal der genaue Wortlaut:
http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/397-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/397-10.pdf
[url=http://peketec.de/trading/viewtopic.php?p=887264#887264 schrieb:vendetta schrieb am 09.07.2010, 12:29 Uhr[/url]"]ab wann tritt das in kraft?
dpa-AFX: Bundesrat billigt Verbot riskanter Börsenwetten
BERLIN (dpa-AFX) - Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in
Deutschland künftig weniger Spielraum. Der Bundesrat billigte am Freitag das
Gesetz der schwarz-gelben Koalition, mit dem alle 'ungedeckten Leerverkäufe'
verboten werden. Bereits seit Mitte Mai sind bestimmte Leerverkäufe untersagt.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird dieses Verbot ausgeweitet. Finanzakteure
dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen spekulieren,
die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben./sl/tb/DP/she