12.03.2025 – 17:03 Uhr: Möglicherweise noch heute Lösung beim Finanzpaket
Die CDU/CSU will nach Handelsblatt-Informationen offenbar noch heute zu einem Ergebnis beim Finanzpaket kommen. Das hätte den Vorteil, bei der ersten Lesung im Bundestag morgen gleich die Änderungsanträge einbringen zu können. Denn das Paket könnte am Ende an zu kurzen Fristen scheitern. Warum? In erster Lesung werden das schwarz-rote Finanzpaket und das grüne Verteidigungsgesetz eingebracht. Änderungen daran selbst sind nicht mehr möglich, aber eben Änderungsanträge.
Das Problem: Mit jedem weiteren Tag, der verstreicht, steigt das Risiko, dass die Änderungen am Bundesverfassungsgericht scheitern. Aus dem Heilmann-Urteil zum Heizungsgesetz leiten manche ab, dass es für Änderungsanträge mindestens sieben Tage Lesefrist braucht. Das wäre schon jetzt nicht mehr einhaltbar, Union und SPD wollen die zweite und dritte Lesung kommenden Dienstag aufsetzen. Es handelt sich aber um keine harte Deadline. Die Gesetze sind weniger umfangreich als das Heizungsgesetz, möglicherweise ist auch eine kürzere Lesefrist rechtens. Das macht die Verhandlungen so diffus: Es gibt kein festes Enddatum, nur ein steigendes Risiko.
Eine Verschiebung von zweiter und dritter Lesung nach hinten wäre möglich, der neue Bundestag soll schließlich erst am 25. März zusammenkommen. Doch dann wäre der Bundesrat das Problem. Der soll am 21. März über das Finanzpaket entscheiden. Der Bundesrat könnte zwar auch nach der Konstituierung des neuen Bundestags entscheiden. Würde das Finanzpaket allerdings im Vermittlungsausschuss landen, würde es der Diskontinuität zum Opfer fallen und wäre damit Geschichte.
Die CDU/CSU will nach Handelsblatt-Informationen offenbar noch heute zu einem Ergebnis beim Finanzpaket kommen. Das hätte den Vorteil, bei der ersten Lesung im Bundestag morgen gleich die Änderungsanträge einbringen zu können. Denn das Paket könnte am Ende an zu kurzen Fristen scheitern. Warum? In erster Lesung werden das schwarz-rote Finanzpaket und das grüne Verteidigungsgesetz eingebracht. Änderungen daran selbst sind nicht mehr möglich, aber eben Änderungsanträge.
Das Problem: Mit jedem weiteren Tag, der verstreicht, steigt das Risiko, dass die Änderungen am Bundesverfassungsgericht scheitern. Aus dem Heilmann-Urteil zum Heizungsgesetz leiten manche ab, dass es für Änderungsanträge mindestens sieben Tage Lesefrist braucht. Das wäre schon jetzt nicht mehr einhaltbar, Union und SPD wollen die zweite und dritte Lesung kommenden Dienstag aufsetzen. Es handelt sich aber um keine harte Deadline. Die Gesetze sind weniger umfangreich als das Heizungsgesetz, möglicherweise ist auch eine kürzere Lesefrist rechtens. Das macht die Verhandlungen so diffus: Es gibt kein festes Enddatum, nur ein steigendes Risiko.
Eine Verschiebung von zweiter und dritter Lesung nach hinten wäre möglich, der neue Bundestag soll schließlich erst am 25. März zusammenkommen. Doch dann wäre der Bundesrat das Problem. Der soll am 21. März über das Finanzpaket entscheiden. Der Bundesrat könnte zwar auch nach der Konstituierung des neuen Bundestags entscheiden. Würde das Finanzpaket allerdings im Vermittlungsausschuss landen, würde es der Diskontinuität zum Opfer fallen und wäre damit Geschichte.