Da muss ich wohl mal mit meiner Vermieterin sprechen
1. Juni 2012, 08:53
Tiefere Mietzinsen in der Schweiz
Referenzzinssatz für Mieten auf 2,25% gesenkt
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können eine Reduktion der Mieten verlangen. Der Referenzzinssatz für Mieten wurde um 0,25 Prozentpunkte auf 2,25% gesenkt. Der neue Zinssatz gilt ab Samstag.
(sda) Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 2,25% gesenkt.
Der neue Zinssatz gilt ab Samstag, wie der Bund am Freitag mitteilte. Wegen der Senkung ergibt sich für die Mieterschaft im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen kann.
Höhere Unterhaltskosten geltend machen
Das Bundesamt weist darauf hin, dass weitere Senkungen und Erhöhungen geltend gemacht werden können. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen. Allerdings müssen sie das belegen.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende März ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,35 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,39 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,25 Prozent.
Nächster Referenzzinssatz am 3. September
Der einheitliche Referenzzinssatz gilt in der Schweiz bei der Mietzinsgestaltung seit 10. September 2008. Er löste den vorher massgeblichen Zinssatz der einzelnen Kantone für variable Hypotheken ab.
Seit Dezember 2011 gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Gemäss diesen Regeln resultiert ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt.
1. Juni 2012, 08:53
Tiefere Mietzinsen in der Schweiz
Referenzzinssatz für Mieten auf 2,25% gesenkt
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können eine Reduktion der Mieten verlangen. Der Referenzzinssatz für Mieten wurde um 0,25 Prozentpunkte auf 2,25% gesenkt. Der neue Zinssatz gilt ab Samstag.
(sda) Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 2,25% gesenkt.
Der neue Zinssatz gilt ab Samstag, wie der Bund am Freitag mitteilte. Wegen der Senkung ergibt sich für die Mieterschaft im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen kann.
Höhere Unterhaltskosten geltend machen
Das Bundesamt weist darauf hin, dass weitere Senkungen und Erhöhungen geltend gemacht werden können. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen. Allerdings müssen sie das belegen.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende März ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,35 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,39 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,25 Prozent.
Nächster Referenzzinssatz am 3. September
Der einheitliche Referenzzinssatz gilt in der Schweiz bei der Mietzinsgestaltung seit 10. September 2008. Er löste den vorher massgeblichen Zinssatz der einzelnen Kantone für variable Hypotheken ab.
Seit Dezember 2011 gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Gemäss diesen Regeln resultiert ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt.