Politik | 30.10.2012
Das Maklerrecht gehört auf den Prüfstand
Von Brigitte Mallmann-Bansa
Deutschland diskutiert über die Maklerprovision.
Seit die Stadt Hamburg eine Bundesratinitiative ankündigte, mit der bei Wohnungsvermietungen das sogenannte Bestellerprinzip durchgesetzt werden soll, ist das Maklerrecht überall präsent. Ob Mieter, Makler, Politiker oder Eigentümer: Jeder meldet sich zu Wort, in Internetforen schlagen die Wogen hoch. Ein einheitliches Meinungsbild gibt es jedoch nicht, selbst die Interessenverbände der Makler sind sich uneins. Der Wirtschaftsrat der CDU nutzt die Gelegenheit, eine umfassende Reform des Maklerrechts zu fordern.
Für die Neuregelung der Maklerprovision nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" setzen sich nach Angaben des IVD Immobilienverband Deutschland die rot- bzw. rot-grün-regierten Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein. Bremen hingegen will offenbar, dass Vermieter und Mieter je hälftig zur Kasse gebeten werden. Medienberichten zufolge hat die SPD bereits angekündigt, die Maklerprovision zum Wahlkampfthema zu machen.
Zwei Verbände - zwei Meinungen
Durch die politische Diskussion sind nun auch die Branchenverbände gefragt. Der Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg (RDM) schlägt sich klar auf Seiten der Hamburger Pläne. Der RDM favorisiere schon lange das aus dem angelsächsischen Raum stammende Bestellerprinzip, heißt es. "Dies führt insbesondere dazu, dass sich auf Dauer die kompetenten und seriösen Makler durchsetzen werden", so Markus Gruhn, Vorsitzender des RDM. Diesem Ziel kann der IVD nur schwer etwas entgegenhalten. Nichtsdestotrotz sind die Reaktionen dort eher zurückhaltend. Man stehe dem Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz offen gegenüber - Zustimmung ist anders. Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD, bewertete das Thema Anfang Oktober gegenüber der Immobilien Zeitung als "wenig relevant". Inzwischen heißt es seitens des IVD, der Markt habe bisher die Verteilung der Maklergebühren ausreichend geregelt und in einer Vielzahl der deutschen Flächenländer zahlten die Mieter ohnehin keine Provision.
Diskussion um Fachkunde
Im Zuge der - zum Teil sehr polemisch geführten - Debatte darüber, wer den Makler bezahlen muss, kommt ein anderes, oft diskutiertes Problem der Immobilienmakler hierzulande hoch: die fehlenden Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Maklers. Diesen Punkt hat der Wirtschaftsrat der CDU in einem Positionspapier zur Modernisierung des Maklerrechts an die erste Stelle gesetzt. Berufserfahrung, Fachkundennachweis und Haftpflichtversicherung wird dort als Zugangsvoraussetzungen für eine selbstständige Maklertätigkeit gefordert. Dieser Ruf nach Regeln ist nicht neu, stieß bisher aber bei der Politik auf taube Ohren. Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) beispielsweise hat daher selbst Verhaltensregeln für Makler entworfen. Nun ist der Kampf um eine Reform des Maklerrechts offenbar neu eröffnet.
Neuregelung schon mal gescheitert
Bereits Anfang 2011 waren übrigens Anträge auf Regulierung der Maklerprovision von SPD und Grünen im Bundestag gescheitert. Die SPD hatte gefordert, dass die Courtage von den Beteiligten gleichermaßen getragen werden soll, die Grünen wollten schon damals das Bestellerprinzip. Der IVD zeigte sich seinerzeit sehr zufrieden mit diesem Abstimmungsergebnis.
In jedem Fall wird es noch einige Zeit dauern, bis die Überlegungen tatsächlich zu Normen werden könnten: Beschließt jetzt der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative, Hamburg will das Thema dort im ersten Quartal 2013 auf die Tagesordnung bringen, muss erneut der Bundestag abstimmen.
Das Maklerrecht gehört auf den Prüfstand
Von Brigitte Mallmann-Bansa
Deutschland diskutiert über die Maklerprovision.
Seit die Stadt Hamburg eine Bundesratinitiative ankündigte, mit der bei Wohnungsvermietungen das sogenannte Bestellerprinzip durchgesetzt werden soll, ist das Maklerrecht überall präsent. Ob Mieter, Makler, Politiker oder Eigentümer: Jeder meldet sich zu Wort, in Internetforen schlagen die Wogen hoch. Ein einheitliches Meinungsbild gibt es jedoch nicht, selbst die Interessenverbände der Makler sind sich uneins. Der Wirtschaftsrat der CDU nutzt die Gelegenheit, eine umfassende Reform des Maklerrechts zu fordern.
Für die Neuregelung der Maklerprovision nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" setzen sich nach Angaben des IVD Immobilienverband Deutschland die rot- bzw. rot-grün-regierten Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein. Bremen hingegen will offenbar, dass Vermieter und Mieter je hälftig zur Kasse gebeten werden. Medienberichten zufolge hat die SPD bereits angekündigt, die Maklerprovision zum Wahlkampfthema zu machen.
Zwei Verbände - zwei Meinungen
Durch die politische Diskussion sind nun auch die Branchenverbände gefragt. Der Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg (RDM) schlägt sich klar auf Seiten der Hamburger Pläne. Der RDM favorisiere schon lange das aus dem angelsächsischen Raum stammende Bestellerprinzip, heißt es. "Dies führt insbesondere dazu, dass sich auf Dauer die kompetenten und seriösen Makler durchsetzen werden", so Markus Gruhn, Vorsitzender des RDM. Diesem Ziel kann der IVD nur schwer etwas entgegenhalten. Nichtsdestotrotz sind die Reaktionen dort eher zurückhaltend. Man stehe dem Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz offen gegenüber - Zustimmung ist anders. Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD, bewertete das Thema Anfang Oktober gegenüber der Immobilien Zeitung als "wenig relevant". Inzwischen heißt es seitens des IVD, der Markt habe bisher die Verteilung der Maklergebühren ausreichend geregelt und in einer Vielzahl der deutschen Flächenländer zahlten die Mieter ohnehin keine Provision.
Diskussion um Fachkunde
Im Zuge der - zum Teil sehr polemisch geführten - Debatte darüber, wer den Makler bezahlen muss, kommt ein anderes, oft diskutiertes Problem der Immobilienmakler hierzulande hoch: die fehlenden Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Maklers. Diesen Punkt hat der Wirtschaftsrat der CDU in einem Positionspapier zur Modernisierung des Maklerrechts an die erste Stelle gesetzt. Berufserfahrung, Fachkundennachweis und Haftpflichtversicherung wird dort als Zugangsvoraussetzungen für eine selbstständige Maklertätigkeit gefordert. Dieser Ruf nach Regeln ist nicht neu, stieß bisher aber bei der Politik auf taube Ohren. Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) beispielsweise hat daher selbst Verhaltensregeln für Makler entworfen. Nun ist der Kampf um eine Reform des Maklerrechts offenbar neu eröffnet.
Neuregelung schon mal gescheitert
Bereits Anfang 2011 waren übrigens Anträge auf Regulierung der Maklerprovision von SPD und Grünen im Bundestag gescheitert. Die SPD hatte gefordert, dass die Courtage von den Beteiligten gleichermaßen getragen werden soll, die Grünen wollten schon damals das Bestellerprinzip. Der IVD zeigte sich seinerzeit sehr zufrieden mit diesem Abstimmungsergebnis.
In jedem Fall wird es noch einige Zeit dauern, bis die Überlegungen tatsächlich zu Normen werden könnten: Beschließt jetzt der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative, Hamburg will das Thema dort im ersten Quartal 2013 auf die Tagesordnung bringen, muss erneut der Bundestag abstimmen.